Eine erste Boosterimpfung kann bereits ab dem 3. Monat nach der zweiten Impfung erfolgen. Eine zweite Boosterimpfung ist für alle Personen ab dem 70 Lebensjahr, für immungeschwächte Patienten und für medizinisches Personal sinnvoll. Die zweite Boosterimpfung sollte 3 – 6 Monate nach erster Boosterimpfung durchgeführt werden. Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten bei uns ein Impfzertifikat nach erfolgter Coronaimpfung, auch wenn Sie woanders geimpft wurden. Dieses Impfzertifikat ist kostenfrei. Auch ohne Beschwerden können bei uns weiterhin ein PCR-Test und auch ein Antigenschnelltest durchgeführt werden. Der Antigenschnelltest ist aktuell kostenfrei. Der PCR-Test kostet ca. 130 Euro. Praxis im zentrum. Ein PCR-Test im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung, also kostenlos für Patientinnen und Patienten, kann nur noch nach positivem Schnelltest als Bestätigungstest erfolgen. Unsere Praxis darf weiterhin, auch nach bereits erfolgter Impfung, nur mit einem Mund-Nasenschutz betreten werden. Vor dem Betreten der Praxis sind die Hände zu desinfizieren.
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PRAXIS FRAUEN IM ZENTRUM und COVID 19 (Corona Virus) Sehr geehrte Patientin, die Corona Virus Pandemie bedeutet für uns alle eine große Herausforderung und wir sind angehalten, durch richtiges und rücksichtsvolles Handeln, uns und unsere Mitmenschen vor Ansteckung zu schützen. Um vor allem auch Sie nicht zu gefährden, gelten für die Praxis Frauen im Zentrum folgende Richtlinien: Bitte kommen Sie nicht unangemeldet in die Praxis. Rufen Sie an – 0662-882500 – oder schreiben Sie uns ein kurzes Mail –. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen rasch zu bearbeiten. Praxis im zentrum wabern. Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Arzttermin. Untersuchungszeiten sind so organisiert, dass möglichst wenig Kontakt unter den Patientinnen stattfindet. Bei Zeitverschiebungen können wir dies nicht mehr garantieren. Bitte kommen Sie ohne Begleitung. Ausnahme: Väter zum Babyultraschall – nur mit negativem Coronatest. Falls Sie sich krank fühlen oder befürchten infiziert zu sein, rufen Sie die Hotline 1450 an und kommen Sie bitte NICHT in die Praxis.
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die diejenigen die sich im dualen System weiter qualifizieren wollen. Damit sind z. B. Meister, Fachwirte, Techniker, Erzieher oder auch Betriebswirte gemeint. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten, Kinderbetreuung und auch Beiträge zum Lebensunterhalt. Die Förderung ist wiederum abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. In der Regel sind 40 Prozent der Förderung ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhält man ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Die Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG sind bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz des Fortbildungsteilnehmenden zu beantragen: Landratsamt Alb-Donau-Kreis Amt für Ausbildungsförderung Schillerstr. 30, Gebäude B 89077 Ulm Internet: Weitere Informationen unter:
Amt für Ausbildungsförderung / BAföG Amt Ulm – Studienfinanzierung BAföG Amt Ulm Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) - Ulm Anschrift/Adresse: Studierendenwerk Ulm Amt für Ausbildungsförderung Söflinger Straße 70 89077 Ulm Öffnungszeiten: Mo: 08:00 - 15:00 Uhr Di: 08:00 - 15:00 Uhr Mi: 08:00 - 15:00 Uhr Do: 08:00 - 15:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr Telefonnummer/-n: 0731 / 50-252-46, -47 oder -48 Faxnummer/-n: 0731 / 50-25251 E-Mail: ++ Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. ++
Fußweg von der HNU zum Beratungsraum Bis auf Weiteres entfallen die Sprechstunden, stattdessen erweiterte telefonische Sprechzeiten. Weitere Informationen hier.