Startseite Lokales Witzenhausen Werra-Meißner Erstellt: 10. 05. 2022 Aktualisiert: 10. 2022, 10:06 Uhr Kommentare Teilen Das Landgericht Kassel verurteilte einen 71-Jährigen zu vier Jahren Haft. © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa Nachdem ein 71-jähriger Mann aus Waldkappel seine pflegebedürftige Frau mit einem Kissen erstickt hat. Wohnheim für psychisch kranke hessen rcch. Waldkappel/Kassel – Weil er seine schwer kranke, pflegebedürftige Frau getötet hat, hat das Landgericht Kassel am Freitag einen 71-Jährigen aus dem Werra-Meißner-Kreis wegen Totschlags zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, die damals 76-Jährige im August vergangenen Jahres mit einem Kissen erstickt zu haben. Die bettlägerige Frau litt unter anderem an Diabetes und Demenz. Sie war erst drei Tage vor der Tat als Pflegefall aus dem Krankenhaus in die eheliche Wohnung zurückgekehrt. Ein psychiatrischer Gutachter führte vor dem Urteil aus, es handelte sich um keine Affekttat. Der Angeklagte habe keine Persönlichkeitsstörung und sei auch nicht psychisch krank, erläuterte Jürgen Müller und schloss eine verminderte Straffähigkeit aus.
"Aber er hat sich jeden Tag aufs Neue bewusst dagegen entschieden, sich Hilfe zu suchen. " Die Verteidigung hatte für eine Strafmilderung und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Sein Mandant habe die Pflege seiner Frau als tiefe Verpflichtung empfunden, koste es was es wolle, sagte Rechtsanwalt Jörg von Kiedrowski. Er sei zuvor nie straffällig geworden, habe ein ruhiges, angepasstes Leben und eine harmonische Ehe geführt. Die Tat habe er nicht aus Boshaftigkeit gegenüber seiner Frau begangen, sondern aus Überforderung und Zermürbung. "Ich kann nur sagen, dass ich meine Frau noch liebe. Tod bei Kontrolle: Polizeiwissenschaftler kritisiert Beamte. Sie fehlt mir so", sagte der Angeklagte als letzte Worte vor der Urteilsverkündung. Die 10. Strafkammer des Landgerichts hielt eine Strafmilderung für gerechtfertigt, jedoch nicht eine Bewährungsstrafe. Das Gericht stünde in dem Fall vor einer schweren Frage, sagte der Vorsitzende Richter Christian Geisler. Es handelte sich zwar nicht um eine Affekttat, jedoch um eine spontane Tat aus einem Gefühl der Überforderung heraus.
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