656, 49 € zum Shop tubag PFK Pflasterfugenmörtel, schiefer 68, 64 € 3 Preise 48x tubag Pflasterfugenmörtel PFF Basalt á 12, 5kg (4, 77 € pro 1 kg) 2. 864, 49 € zum Shop tubag PFK schwarz Pflasterfugenmoertel K - 15 kg Eimer 68, 64 € zum Shop 24 x tubag Pflasterfugenmörtel PFF Basalt á 25kg (2, 71 € pro 1 kg) 1. 627, 99 € zum Shop tubag Pflasterfugenmörtel TFL 2K FineLine Sand 15kg (5, 87 € pro 1 kg) 87, 99 € zum Shop 24 x tubag Pflasterfugenmörtel PFF Sand á 25kg (3, 04 € pro 1 kg) 1. 824, 99 € zum Shop 24x tubag Pflasterfugenmörtel PFF Steingrau á 25kg (3, 14 € pro 1 kg) 1. 881, 49 € zum Shop tubag PFF Pflasterfugenmörtel F steingrau, 25 kg Eimer 1. 699, 99 € 3 Preise tubag PFF Pflasterfugenmörtel F sand, 25 kg Eimer 1. 699, 99 € 2 Preise tubag Pflasterfugenmörtel PFF Fugenmörtel wasserdurchlässig fix und fertig 68, 52 € zum Shop tubag Pflasterfugenmörtel PFF Fugenmörtel wasserdurchlässig fix und fertig 64, 99 € zum Shop tubag Pflasterfugenmörtel PFN Fugenmörtel Trasszement wasserundurchlässig 25 kg 47, 99 € zum Shop tubag Pflasterfugenmörtel PFM 2K wass Harzfugenmörtel Fugenmörtel Mörtel 25 kg 199, 90 € zum Shop tubag Pflasterfugenmörtel PFM 2K wass Harzfugenmörtel Fugenmörtel Mörtel 25 kg 207, 90 € zum Shop 48 x tubag Pflasterfugenmörtel PFF Fugenmörtel Mörtel Sand á 12, kg 2.
Verbrauch / Ergiebigkeit Die Verbrauchsmenge ist abhängig vom Steinformat, Fugenbreite und -tiefe. Genaue Werte sind durch Probeauftrag am Objekt ermitteln. Technische Informationen Frischrohdichte: ca. 1, 45 kg/dm³ Druckfestigkeit: ≥ 25 N/mm² Fugenbreite: ≥ 5 mm Fugentiefe: ≥ 30 mm, bei gebundener Bettungsschicht ≥ 20 mm Verarbeitungstemperatur: +5 °C bis +25 °C Verarbeitbare Zeit: ca. 20 Minuten
Kehrmaschinengeeignet. Für Verkehrsbelastungen bis 20 t. Geeignet für die Nutzungskategorie N3 gem. ZTV Wegebau. Technische Daten Artikeltyp: Pflasterfugenmörtel Farbe: steingrau Gebindegröße: 25 kg Grundfarbe: grau Downloads Keine Detailinformationen vorhanden. Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nur Produkte aus unserem Profibereich abbilden können. In unserem PROFIPORTAL finden Sie Artikel aus dem Baustoffsegment und unserer Fliesenabteilung. Interessieren Sie sich für Baumarktprodukte aus unserer WerkersWelt stehen wir Ihnen gerne unter der 07424 941 26 zur Verfügung.
Trocknung / Erhärtung Die Pflasterfläche ist nach ca. 24 Stunden für Fußgänger begehbar und kann nach 7 Tagen voll belastet werden (bei +20°C und 60% rel. Luftfeuchte). Bei Arbeiten im Innenraum für gute Belüftung sorgen. Werkzeugreinigung Werkzeuge und Geräte sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen. Hinweise Optisch zusammenhängende Flächen sind zur Vermeidung von Farbtonunterschieden mit Material aus der selben Herstellcharge zu verarbeiten. Bei Hagelschlag und Starkregen muss die verfugte Fläche abgedeckt werden. Nach der Reinigung evtl. verbleibende Glanzerscheinungen auf der Pflasterfläche wittern im Laufe der Zeit ab. Bei besonders hellen und offenporigen Gesteinsarten kann das Bindemittel besondere Effekte wie eine Dunkelfärbung hervorrufen. Im Laufe der Zeit können sich, bedingt durch Schmutz- und Witterungseinwirkung, Farbveränderungen einstellen. Die Aussagen erfolgen aufgrund umfangreicher Prüfungen und Praxiserfahrungen. Sie sind aber nicht auf jeden Fall übertragbar. Zur Beurteilung des optimalen Erscheinungsbildes empfehlen wir das Anlegen einer Musterfläche mit dem jeweiligen Befestigungslement.
Datum: 21. 12. 2021 Thema: Alkoholsteuer Seit dem 26. November 2021 stehen im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung () die neu gestalteten Formulare für die Abfindungsanmeldung zur Verfügung: 1219 "Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe)" 1220 "Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe)" 1221 "Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers" Diese Formulare können über unsere Website in der Rubrik "Formulare und Merkblätter" aufgerufen werden. Rubrik "Formulare und Merkblätter" Die neu gestalteten Formulare sollten von Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern möglichst ab sofort verwendet werden. Bis zum 31. Formulare Landwirtschaft und Brennerei. Dezember 2021 stehen die alten Formulare noch zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer die neu gestalteten Formulare 1219, 1220 und 1221 mit Drucknorm 2021 verwenden. Eine Verwendung von Formularen mit alter Drucknorm ab dem 1. Januar 2022 wird zu einer Zurückweisung der Abfindungsanmeldungen führen. Neue Online-Anträge im Bereich Abfindungsbrennen Seit dem 15. Dezember 2021 können alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) der Zollverwaltung Anmeldungen im Bereich des Abfindungsbrennens elektronisch stellen.
Die Zollverwaltung stellt den Abfindungsbrennern die Abfindungsanmeldungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal als Dienstleistung zur Verfügung. Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers (nichtmehlige Stoffe) 1 Pack = 20 Stück. Hier kann die Anmeldung nach vorheriger Registrierung ausgefüllt werden. Anschließend wird die ausgefüllte Anmeldung elektronisch dem Hauptzollamt Stuttgart - Sachgebiet B, Arbeitsgebiet Abfindungsbrennen übermittelt. Allgemeine Benutzerhinweise für das Bürger- und Geschäftskundenportal Um die Dienstleistung "Abfindungsanmeldungen" im Bürger- und Geschäftskundenportal nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat für eine Organisation. Folgende Formulare für die Abfindungsanmeldung stehen als Online-Anträge zur Verfügung: Formular 1219_online "Online-Antrag Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)" [Anmeldung erforderlich] Formular 1220_online "Online-Antrag Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)" [Anmeldung erforderlich] Der Ausdruck der Anmeldung, welcher nach Absenden des elektronischen Antrags erstellt werden muss, ist als vorläufiger Betriebsplan in der Abfindungsbrennerei auszulegen und später mit der Brenngenehmigung zu verbinden.
Falls Sie also noch keinen Elsterzugang haben, sollten Sie diesen umgehend beantragen. Wie das geht, erfahren Sie unter.
Sofern Sie Ihr Einverständnis hierzu erklären, erhalten Sie Ihre Brenngenehmigung bzw. den Zurückweisungsbescheid nur noch elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung. Es dürfen ausschließlich zugelassene Rohstoffe, die in der veröffentlichten Rohstoffliste in der jeweils gültigen Fassung enthalten sind, verarbeitet werden. Die Rohstoffe sind in der Abfindungsanmeldung sortengenau gemäß der Rohstoffliste anzugeben. Allgemeine Rohstoffbezeichnungen (Sammelbegriffe), wie z. B. Beerenobst, Kernobst, Getreide und Steinobst, führen zu einer Zurückweisung der Abfindungsanmeldung. Brennrecht, Stoffbesitzer und Co. – Obstbrände Bayern. Rohstoffliste gültig ab 1. Mai 2022 Besonderheiten bei Mischungen Bei Rohstoffgemischen müssen die einzelnen Bestandteile in einer Position der Abfindungsanmeldung eingetragen werden; die Mischung kann sowohl im Vorratsgefäß als auch in der Brennblase erfolgen. Das Mischen mehrerer separat angemeldeter Positionen einer Abfindungsanmeldung im Vorratsgefäß oder in der Brennblase ist unzulässig.
Informationen zu den Neuerungen bei der Abfindungsanmeldung: Seit kurzem gibt es die neuen Online-Formulare auf als Vorstufe zur Online-Abfindungsanmeldung. Diese Online-Formulare kann man am Bildschirm ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterschreiben, um sie dann, wie bisher, per Post an das Hauptzollamt Stuttgart einsenden. Wer seine Abfindungsanmeldungen bereits online ausfüllt, für den/die ändert sich erst einmal nicht viel. Er/sie muss nur ab 01. 01. 2022 die neuen Formulare (Version 2021) nutzen, da ab dann die bisherigen Formulare (Versionen 2018/2019) nicht mehr gültig sind. Wir empfehlen die Nutzung der neuen Formulare ab sofort, da diese im Zuge der Neugestaltung mit Funktionalitäten für Nutzerführung und Komfort, wie z. B. einer Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben, um Zurückweisungen zu reduzieren, ausgestattet sind. Die Einreichung der Abfindungsanmeldungen (1219, 1220, 1221) auf dem Postweg ist bis zur Einbindung in das Bürger- und Geschäftskundenportal derzeit noch der einzig mögliche Weg.