Inhalt Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV): Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler h t t p s: / / w w w. r v. h e s s e n r e c h t. h e s s e n. d e / b s h e /? d o c I d = h e v r - S c h u l V e r h G V H E 2 0 1 1 V 4 I V Z & d o c F o r m a t = x s l & o i = C N b n a X K 3 n 8 & d o c P a r t = X & d o c A n c h o r = h e v r - S c h u l V e r h G V H E 2 0 1 1 r a h m e n & s o u r c e P =% 7 B% 2 2 s o u r c e% 2 2:% 2 2 S a m e D o c% 2 2% 7 D [ Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV): Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler Link defekt? Bitte melden! ] Der Nachteilsausgleich ist in den Paragraphen 7 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen) und 42 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen) der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) geregelt.
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Inhalt Adresse(n) Metadaten Formales Titel Beschreibung/Kommentar Im Amtsblatt 06/14 finden Sie in der "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses" im ersten Teil/zweiter Abschnitt mit den § 5, 6, 7 Hinweise zu den individuellen Förderplänen und zum Nachteilsausgleich ( ab Seite 269) und im sechsten Teil mit den § 37 - 44 Ausführungen zu den besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen ( ab Seite 283). Zum Material... Elixier-Systematikpfad Medienformat Online-Ressource Art des Materials Unterrichtsplanung Fach/Sachgebiet Deutsch Zielgruppe(n) Lehrkräfte Bildungsebene(n) Primarstufe Schlagworte/Tags Legasthenie Sprache Kostenpflichtig Nein Einsteller/in Kerstin Kehr Elixier-Austausch Ja Quelle-ID HE Quelle-Logo Quelle-Homepage Quelle-Pfad Lizenz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Letzte Änderung 15. 2. 2016
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Die Übergänge in die weiterführenden Schulen nach der Grundschule sind in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 §§ 1 bis 7 geregelt. In dieser Verordnung finden die Lehrkräfte auch die Regelungen zu Versetzungen und Wiederholungen - §§ 10 - 16, die Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung - §§ 19 - 29, sowie zu den Zeugnissen - §§ 30 - 33.
Versetzungsregeln: Die Versetzung wird durch § 75, Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) sowie konkret in § 17 der "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses" geregelt, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter in der Rubrik "Schulrecht. "
Eine von der Schulkonferenz einer Schule beschlossene abweichende Regelung bleibt unberührt. (5) Über die Ferien sollen keine Hausaufgaben gegeben werden. Im Ergebnis ergibt sich hiernach ein (allerdings sehr detailierter Rahmen) wiederum aus der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, der sodann auszufüllen ist durch die Schulkonferenz. Dies beinhaltet freilich nicht die Befugnis für entgegenstehende Regelungen der Schulkonferenz. Zu beachten ist dabei, daß die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses selbst in ihrer Anlage 2 zahlreiche Konkretisierungen enthält: Anlage 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhöltnisses... 10. Bestimmungen über die Hausaufgaben a) Das schuleigene Konzept für die Hausaufgaben nach § 35 Abs. 2 soll methodische und didaktische Verknüpfungen mit dem Unterricht versehen und das selbständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler diennen. Die Belastung der Hausaufgaben soll altersangemessen sein b. Nach Möglichkeiten soll der Samstag und Sonntag arbeitsfrei bleiben.
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Die Folgen von Defiziten in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen können fachübergreifend zu schwachen Leistungen führen. Um dem entgegenzuwirken, sind alle Schulen aufgefordert, Konzepte zur individuellen Förderung der Basiskompetenzen zu erarbeiten. Kenntnisse über den aktuellen Forschungsstand zum Schriftspracherwerb und den Erwerb mathematischer Grundlagen bei Kindern und Jugendlichen erleichtern Lehrkräften die Diagnose und Förderung ihrer Schüler. Die Handreichung ist als Nachschlagewerk gedacht, das aus der Praxis für die Praxis entstanden ist und Lehrkräften als Unterstützung für Ihre tägliche Arbeit dienen soll. Die Broschüre umfasst Hinweise zur Lernstandserhebung und Leistungsbewertung, zu Förderplanbeispielen und gibt einen Überblick über vertiefende Fachliteratur. Autorinnen und Autoren: Aloysia Abraham, Michael Katzenbach (Mathematik: Literaturliste Sekundarstufe I), Peter Kühne u. a. Auflage: 1. Auflage, Wiesbaden Oktober 2017 Umfang: 86 Seiten, DIN A4 (Broschüre) Herausgeber: Hessisches Kultusministerium
Dokument von: Hessisches Kultusministerium Fach, Sachgebiet Schlagwörter Hessen, Behinderter, Chancengleichheit, Leistungsnachweis, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Nachteilsausgleich, Prüfung, Rechenschwäche, Schulrecht, Verordnung, Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Hessisches Kultusministerium Erstellt am Sprache Deutsch Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung Gehört zu URL Technische Anforderungen Acrobat Reader Zuletzt geändert am 03. 12. 2021 Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)
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