Konkrete Lösungen zu Fragen: Berufsrecht der Ärzte und Heilberufe - Disziplinarrecht der Ärzte - Haftungsrecht- Judikatur - Krankenanstaltenrecht - Sozialversicherungsrecht, sowie aktuelle Checklisten. Mit unregelmäßig erscheinender Beilage Ökonomie & Gesundheit: Journal zur wissenschaftlichen Darstellung von Themen der Gesundheitsökonomie unter Einschluss von pharmaökonomischen Studien Sprache: Deutsch Verlagsort: Wien | Österreich Kündigungshinweis: 6 Wochen vor Ende des Bezugszeitraums Katalogdaten von NEWBOOKS Solutions GmbH (Köln) Schweitzer Klassifikation Newbooks Subjects & Qualifier
Mobile Apps sind keine Spielerei, sondern tangieren aufgrund vielfältiger Anwendungsbereiche eine Vielzahl von Rechtsbereichen wie zum Beispiel das Heilmittelwerberecht, das Medizinprodukterecht oder das Datenschutzrecht. Neben diesen technischen Neuerungen ist am 1. Recht der medizin movie. Januar 2016 das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz) in Kraft getreten. Zweck des E-Health-Gesetzes ist die Unterstützung der zügigen Einführung nutzbringender Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte und die Etablierung der Telematikinfrastruktur (TI) mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen. Zudem bezweckt das Gesetz die Verbesserung der Strukturen der Gesellschaft für Telematik (gematik), die Erweiterung ihrer Kompetenzen und letztlich die Verbesserung der Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen sowie die Förderung telemedizinischer Leistungen. Ziel des E-Health-Gesetzes ist es, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen voranzutreiben und die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung zu viele Vorteile uns die Zukunft der Telemedizin auch bringen mag, so viele Probleme stellen sich derzeit noch in rechtlicher Hinsicht.
Überwiegend wird dies wohl bejaht werden. Zudem ist auch hier wieder besonders problematisch, wenn Telemediziner und Patient in unterschiedlichen Ländern sitzen. Darüber hinaus sind in rechtlicher Hinsicht Zulassungs- und Haftungsfragen im Zusammenhang mit interoperablen IT- und Medizintechniksystemen, Regelungsdefizite im Rahmen der Behandlung medizinischer Software (als Medizinprodukt), Abgrenzungsfragen zur Haftung für fehlerhafte Software oder Unsicherheiten bei der Einordnung von Wearables, Gesundheits-Apps und weiteren M-Health-Anwendungen (als Medizinprodukte). Recht der medizin von. Blickt man auf die Entwicklung des rechtlichen Umfelds für telemedizinische Leistungen in Deutschland, so stellen sich hier komplexe Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den berufsrechtlichen Regelungen deutscher (Zahn-)Ärzte – insbesondere mit dem berufsrechtlichen Fernbehandlungsverbot – oder Abgrenzungsfragen zur Haftung bei Beteiligung mehrerer Leistungserbringer an der (Fern-)Diagnose und (Fern-)Behandlung. In wirtschaftlicher Hinsicht fehlen Grundlagen zur Abrechnungs- und Erstattungsfähigkeit telemedizinischer Leistungen nach SGB V, EBM und GOÄ bzw. GOZ.
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Foto: © StockLite – Die Telemedizin genießt in unserer Gesellschaft ein immer größer werdendes Interesse. So benutzen immer mehr Menschen ihre Smartphones und Tablets für entsprechende Gesundheitsanwendungen. Das Angebot ist vielfältig: Die reine Informationssuche zu Gesundheitsthemen im Internet, die Nutzung von Gesundheitsportalen sowie der Erfahrungsaustausch mit anderen sowie der gesundheitsbezogene E-Commerce spielen eine zentrale Rolle. Die Welt des E-Health reicht von elektronischen Patientenakten, medizinischen Vermessungen per App und Sensoren, Wearables (bspw. Zentrum fr Ethik und Recht in der Medizin: Forschung zu Ethik-Kodizes. Fitnessarmbänder oder Smartwatches) sowie gesundheitlich-therapeutischen Coaching-Apps bis hin zur schnellen Bestellung in der Onlineversandapotheke und der Videosprechstunde mit dem (Zahn-)Arzt. Die Möglichkeiten sind vielfältig und von immer mehr Menschen werden sie genutzt. Dies hat zur Folge, dass sich auch die (Zahn-)Ärzteschaft zukünftig immer intensiver mit diesem Thema auseinandersetzen muss – willkommen im Zeitalter der Telemedizin!
Darin empfahl die Kommission dem Bundestag dringend, noch keine Entscheidung zu treffen, sondern die Problematik erst eingehender zu prüfen. Ein zweiter Zwischenbericht, den die Kommission noch im gleichen Jahr, am 21. November 2001, dem Parlament übergab, behandelte das Thema "Stammzellforschung". Diesen Bericht hatte der Bundestag kurzfristig am 5. Juli 2001 erbeten, um ihn in die Vorbereitung des 2002 schließlich verabschiedeten Stammzellgesetzes mit einzubeziehen. Schlussbericht: Lob trotz inhaltlicher Differenzen Gerade in der Diskussion über Stammzellforschung und Pränataldiagnostik waren in der Kommission die gegensätzlichen Positionen aufeinander geprallt. Sie blitzten auch in der Debatte über den Schlussbericht auf, den der Bundestag am 13. Juni 2002 im Plenum beriet. So kritisierte Monika Knoche (Bündnis 90/Die Grünen) die Stammzellforschung scharf: Sie degradiere den Embryo durch seine "In-Dienst-Setzung für fremdnützige Interessen" zum "Produkt". Recht und Ethik in der Medizin | Rechtsdepesche. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) bedauerte darüber hinaus, dass wichtige Themenbereiche in der Kommission nicht bearbeitet werden konnten und verwies auf die Forschung an einwilligungsunfähigen Personen.
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Auf der Staatsstraße 2340 ereignete sich zwischen der Einmündung Maisteiger Berg und dem Kreisverkehr an der Alleestraße am Mittwochnachmittag ein Verkehrsunfall, bei dem ein beladener Betonmischer nach rechts von der Fahrbahn kippte und in einer aufwendigen und mehrstündigen Bergungsaktion wieder aufgerichtet und aus dem Feld geborgen werden musste. Gegen 16 Uhr war ein 44-jähriger Herrschinger mit dem Lkw Mercedes auf der Staatsstraße 2340 von der B 13 kommend in Richtung Haimhausen unterwegs, als er wegen eines entgegenkommenden und überholenden Pkw nach rechts ausweichen musste. Der Kraftfahrer geriet dabei mit dem schweren Fahrzeug auf das durch den Regen aufgeweichte Bankett, welches durch das Gewicht des vollbeladenen Betonmischers nachgab und der 44-Jährige daraufhin den Lkw nicht mehr abfangen konnte. Der Lkw kam mit der rechten Seite komplett von der Fahrbahn ab und stürzte in den angrenzenden Acker, während sowohl der Überholer, als auch der Überholte einfach weiterfuhren. Der Herrschinger konnte sich selbst aus dem Führerhaus befreien und erlitt lediglich leichte Verletzungen, die vom Rettungsdienst vor Ort ambulant versorgt wurden.
Westfalen-Blatt vom 19. 11. 2021 / /WN/Halle/Werther An Werthers neuer Kläranlage laufen die Bauarbeiten auf Hochtouren -Von Klaus-Peter Schillig- Werther - Das schöne Wetter der vergangenen Woche hat für regen Verkehr gesorgt auf der Siegfriedstraße. Es hat nicht etwa Spaziergänger angelockt, sondern Betonmischer. Ganz am Ende der Straße, direkt am Schwarzbach, entsteht Werthers neue Kläranlage. Erst nach den Sommerferien ist begonnen worden, jetzt ragen schon meterhohe Betonmauern auf, wo im Frühjahr noch die ehemaligen Schönungsteiche Heimat wilder Enten waren. Noch bis Anfang Februar werden die Betonarbeiten andauern. "Wenn das Wetter mitspielt, " sagt Projektleiter Alexander Schweitzer, der im Bauamt der Stadt zuständig ist für den Bereich Siedlungswasserwirtschaft. Gemeinsam mit Abwassermeister Guido Wemhöner ist er angesichts des... Lesen Sie den kompletten Artikel! Strom von Betonmischern zum Schwarzbach erschienen in Westfalen-Blatt am 19. 2021, Länge 562 Wörter Den Artikel erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument.