Kooperationspartner: Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Jagdbehörde Projektleiter: Prof. Dr. Mechthild Roth Projektmitarbeiter: Maria Kruk,, Nadine König,, Dr. Norman Stier Dr. Norman Stier Tel. : 0351-463-31319, 0171-4859789
Sevilla: Trapp, Rode, Borré, Fischer: Die Triumph-Gesichter der SGE
Hauptinhalt Der Forstbezirk Chemnitz umfasst im Wesentlichen das Territorium der kreisfreien Stadt Chemnitz und die Kernbereiche des Landkreises Mittelsachsen, den östlichen Bereich des Landkreises Zwickau sowie den nordwestlichen Teil des Erzgebirgskreises. Die Gesamtwaldfläche im Bereich des Forstbezirks Chemnitz beträgt 34. 465 ha. Förderaufruf zum Waldwegebau in Sachsen veröffentlicht - forstpraxis.de. Bei einer Territorialfläche von 2. 180 km ² sind lediglich 15% bewaldet. Übersichtskarte des Forstbezirkes Übersichtskarte als PDF (*, 3, 35 MB) (Datei nicht barrierefrei)
Forstbetrieb Am 27. Juli wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft der Aufruf für Fördervorhaben zur Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen veröffentlicht. Antragstellungen für den Aus- und Neubau von Abfuhrwegen sind bis zum 11. Oktober möglich. Ebenso kann eine Förderung für notwendige Brückenbauwerke und die grundhafte Instandsetzung von Waldwegen beantragt werden. Die Förderung von Waldwegen ist ein Fördergegenstand der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft – RL WuF/2020. Für diesen Aufruf steht ein Budget in Höhe von 3 Mio. € zur Verfügung. Dies ist deutlich mehr, als in den vorangegangenen Aufrufen. Waldschäden besser beseitigen "Waldwege haben eine zentrale Bedeutung. Sie sind die Grundlage für eine Waldbewirtschaftung, welche die vielseitigen Ansprüche der Menschen an den Wald berücksichtigt", so Utz Hempfling, Landesforstpräsident und Geschäftsführer von Sachsenforst. Jagderlaubnis. "Gerade die umfangreichen Maßnahmen zur Eingrenzung der immensen Waldschäden können nur mit einem guten Wegezustand und ausreichendem Wegenetz umgesetzt werden", so Hempfling weiter.
Bei einem Wildunfall verletzen sich zudem nicht selten auch die Fahrzeuginsassen und am Fahrzeug können hohe Sachschäden entstehen. Wer auf den Straßen in der Region unterwegs ist, kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen. Vor allem in Waldgebieten und außerhalb von Ortschaften rät das RP Kassel noch bis Mitte August auch tagsüber zu besonderer Aufmerksamkeit im Verkehr. Unfallschwerpunkte sind vor allem Straßen, die zumindest auf einer Seite von Wald begrenzt sind. Obere jagdbehörde sachsenring. Wechselt ein Reh oder ein anderes Wildtier über die Straße, muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Deshalb in einem solchen Fall: runter vom Gas und die Stelle nur ganz langsam passieren. Sollte es dennoch einmal "gekracht" haben, sollten folgende Dinge beachtet werden: Die Unfallstelle ist mit Warnblinklicht und Warndreieck zu sichern. Personen sollten sich dem verletzten Tier nicht nähern, da dieses panisch werden kann und das Leiden noch vergrößert würde.
Bei höheren Gebäuden stellen zwei unabhängige Treppenräume die Flucht- und Rettungswege dar. Diese Treppenräume müssen im Brandfall nicht rauchfrei gehalten, sondern nur entraucht werden können. Ist dagegen nur ein baulicher Rettungsweg vorhanden (zu große Gebäudehöhe oder die Rettungsgeräte der Feuerwehr sind nicht anwendbar), ist der Treppenraum als Sicherheitstreppenraum herzustellen, der im Brandfall rauchfrei zu halten ist. Da Treppenräume grundsätzlich nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nur nichtbrennbare Stoffe enthalten dürfen, sind Brand- oder Rauchlasten aus dem Treppenraum selbst nicht zu erwarten. Dass die Praxis hier oft etwas anderes beweist, ist baurechtlich nicht relevant. Landesrecht BW § 15 LBO | Landesnorm Baden-Württemberg | - Brandschutz | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab: 01.08.2019. Aus diesem Grund ist es für die Verrauchungsmöglichkeit von Treppenräumen interessant, den Raucheintritt aus anderen benachbarten Räumen in den Treppenraum zu verhindern. Eine wichtige Rolle spielen hier selbstschließende Türen. Der Sicherheitstreppenraum muss immer eine Sicherheitsschleuse zu den Nutzungseinheiten besitzen und ist mit einer Rauchschutzdruckanlage auszuführen, wenn es sich um einen innen liegenden Sicherheitstreppenraum handelt.
(5) Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Rauchabzug in Wohnhäusern - Flucht durchs Treppenhaus | IKZ. (6) Zur Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr müssen geeignete und von öffentlichen Verkehrsflächen erreichbare Aufstell- und Bewegungsflächen für die erforderlichen Rettungsgeräte vorhanden sein. (7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Im Brandfall gilt: Auch wenn zur Rauchspülung des Treppenraums von der Feuerwehr später so genannte Hochdrucklüfter eingesetzt werden, sind vorher im Dach oder oberen Wandbereich Rauchableitungsöffnungen freizugeben, damit die Volumenströme dort nach außen abgeleitet werden können. Zur Betätigung (Auslösung) der Rauchableitung ist nur eine manuelle Auslösungsmöglichkeit in der Nähe des Hauseingangs und am obersten Treppenabsatz vorgeschrieben, weitere nach jeder 3. Etage. Eine Betätigung muss netzunabhängig beispielsweise mit einem CO₂-Flaschen- bzw. Pneumatiksystem oder einem 24 V-Elektro-Öffner mit Notstromversorgung erfolgen. Wie die praktische Erfahrung zeigt, hat sich eine zusätzliche automatische Auslösung über Rauchmelder als sehr sinnvoll erwiesen. Für Hochhäuser sind darüber hinaus weitere Vorschriften (z. Hochhaus-Richtlinie – HHR) zu beachten. Quelle: Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR), Detmold
Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) empfiehlt eine Bemessung nach DIN 12101-6 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 6: Festlegungen für Differenzdrucksysteme; hier wird für die Durchströmung geöffneter Türen eine Geschwindigkeit von 0, 75 m/s angesetzt (bzw. 2, 0 m/s wenn auch Brandbekämpfungsmaßnahmen über das Treppenhaus durchgeführt werden. ). Als maximale Regelzeit für die Druckanlage sind 3 Sekunden festgelegt. Quelle: Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR), Detmold