Uraufführung in Münster Münster Svenja Viola Bungarten hat für ihr zweites Theaterstück "Bonn ist eine Stadt im Meer" einen skurrilen Plot ersonnen. Es geht um das Thema Flucht. Simone Blattner hat die Uraufführung im Kleinen Haus als Reise ins Nirgendwo inszeniert. Sonntag, 22. 09. 2019, 17:22 Uhr Auch wenn sie in die Haut der anderen geschlüpft sind: Für (v. l. ) Vega S. (Lea Ostrovskiy) und Ulvi S. (Paul Maximilian Schulze) ist die Situation so hoffnungslos wie für Uwe S. (Mirco Reseg) und seine Frau Vero (Ulrike Knobloch). Foto: Martin Miotk / Andy Besuch So brutal kann Bürokratie sein! Unter der glutroten Sonne haben sich der schwergewichtige Uwe S. und seine nicht minder beleibte Frau Vero durch die Wüste geschleppt, in der er eigentlich schwarze Löcher suchen wollte. Nun stehen die beiden Urlauber endlich vor der Botschaft und müssen sich von einer angetrunkenen Frau mit großem Holzkreuz in der Hand belehren lassen: Ohne Abmeldung keine Anmeldung, ohne intakte Fingerkuppen keine Identifikation, ohne Papiere keine Einreise nach Europa.
Kultur Erstellt: 25. 09. 2019, 19:05 Uhr Kommentare Teilen Auf fremdem Gelände: Ulrike Knobloch und Mirco Reseg in dem Stück "Bonn ist eine Stadt im Meer". Foto: Miotk/BEsuch Münster – Sandra Bezler marschiert als uniformierte Fregattenkapitänin mit staksigen Schritten über die Bühne. Sie fuchtelt mit ihren um Stäbe verlängerten Armen herum. Sie knurrt mit Seebären-Inbrunst ihren Bericht, wie sie auf das Flüchtlingsboot traf. Die Details von Blut, Scheiße und Schweiß untergraben die surreale Komik des Arrangements. Am Theater Münster inszeniert Simone Blattner die Uraufführung der Groteske "Bonn ist eine Stadt im Meer". Die junge Autorin Svenja Viola Bungarten, geboren 1992, bricht darin die Migrationsproblematik auf die Begegnung eines europäischen Paars mit einem afrikanischen herunter. Die Einheimischen klauen den Touristen Auto samt Papieren und Kleidung. Wie kommen Uwe und Vero zurück nach Bonn-Beuel, wenn die Botschaft feiertags geschlossen ist? Und was machen Ulvi und Vega mit den neuen Identitäten, wo sie sich doch mit Sprache und Gewohnheiten der Europäer so gar nicht auskennen?
Schauspiel von Svenja Viola Bungarten Uraufführung Das Ehepaar Vero und Uwe S. ist in die Wüste gefahren. Uwe will am Himmel schwarze Löcher beobachten und Vero will lieber Urlaub machen. Doch was als Forschungsreise Schrägstrich Urlaub beginnt, wird zu einer irrwitzigen Odyssee. Sie treffen auf Vega und Ulvi S. – die wollen die Wüste hinter sich lassen. Da kommt das europäische Paar wie gerufen: als ihr Auto offen steht, klauen Vega und Ulvi S. Pässe, Geld und Gepäck. Mit ihrer neuen Identität wollen sie sich nach Bonn aufmachen. Während Uwe und Vero S. zunehmend an Korruption und behördlicher Willkür verzweifeln, hoffen Ulvi und Vega S. auf die Überfahrt mit einem Kreuzfahrtschiff, aber das ist leider schon gesunken, nach einem Anschlag europäischer Aktivisten. Die Reise endet in einer dieser Katastrophen, die kaum noch eine Meldung in der Tagespresse wert ist. Doch davon erzählt uns eine Fregattenkapitänin, die als Angeklagte vor Gericht steht und Bericht erstatten muss. Nach dem Debutstück TOT SIND WIR NICHT, bringt das Theater Münster auch das neue Werk BONN IST EINE STADT IM MEER der jungen Autorin Svenja Viola Bungarten zur Uraufführung.
Zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung über die Schaffung von vorübergehenden Lehr-, Lern- und Veranstaltungsräumen lädt der Rektor im Rahmen des Dies academicus alle Universitätsmitglieder und die interessierte Öffentlichkeit am Mittwoch, 18. Mai, um 12 Uhr in den Arkadenhof des Uni-Hauptgebäudes ein. Dabei sollen insbesondere die von der Schließung des Hauptgebäudes betroffenen Studierenden, Forschenden und Lehrenden zu Wort kommen. Das Barockschloss wird ab 2024 für mindestens zehn Jahre grundsaniert. Das Rektorat setzt sich für die Schaffung von Ersatzflächen für die Lehre im Bereich Hofgarten ein. Das Anliegen wird von zahlreichen Universitätsangehörigen und externen Akteuren befürwortet und unterstützt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen: Zeit Mittwoch, 18. 05. 2022 12:00 Uhr - 14:00 Uhr Veranstaltungstyp Informationsveranstaltung Themengebiet Sanierung Hauptgebäude Zielgruppen Wissenschaftler*innen Presse und Medien Studierende Öffentlich Ort Arkadenhof des Hauptgebäudes
Eine traurig-komische Parabel über die Widersinnigkeit unserer Realität und eine Welt in Schieflage. Wenn Sie sich als Nutzer registrieren, können Sie hier online Ansichtsexemplare beim Verlag anfordern. Vertrieb: Verlag der Autoren GmbH & Co. KG Taunusstraße 19 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069-23 85 74 - 20 (Theater), -30 (Medien) Telefax: 069- 24 27 76 44 Mitglied im VDB Verlagsportrait auf Bezugsbedingungen des Verlags Dramaturgie/Lektorat: Thomas Maagh, Annette Reschke, Christoph Zabel Aufführungsrechte: Charlotte Brombach Abweichender (Sub-)Vertrieb: Für Amateurtheater in Österreich: Österreichischer Bühnenverlag Kaiser & Co. GmbH Am Gestade 5 / 2 AT 1010 Wien Telefon: 0043-1-535 52 22 Telefax: 0043-1-535 39 15
Doch was als Forschungsreise beginnt, wird zu einer aberwitzigen, katastrophalen Irrfahrt. Anhand einer Vielzahl an Schauplätzen, Figuren, Geschichten und Begegnungen verhandelt das Stück Fluchtursachen und deren angebliche Bekämpfung und erzählt zugleich von der Schwierigkeit, die Perspektive des Anderen einzunehmen. Details Autor Bungarten, Svenja Viola Genre/Thema Afrika, Tod, Flucht, Fluchtursachen, Flüchtling, Tabu, Theaterstück, Drama Verlag Verlag der Autoren Artikelnummer KNV2019050901402 Weitere Händler die dieses Produkt anbieten Entfernung Preis und VersandPreis und Versand Verkäuferinformationen Lieferung Warenkorb 0 km Zum Produkt Locamo: jederzeit lokal einkaufen - 24/7 in deiner Region Deine Stadt, deine Region ist dir wichtig? Du magst es lebendig und individuell? Dann gehören auch ganz viele Geschäfte und andere Angebote in deiner Umgebung dazu, deinen Alltag attraktiv, bunt und abwechslungsreich zu gestalten. Online kaufen ist bequem und spart Zeit. Bei Locamo findest du deine Lieblingsprodukte sowohl deutschlandweit als auch lokal, von deinem Händler um die Ecke, der dich als Kunde vielleicht sogar persönlich kennt.
Sie müssen Ihren Anspruch daher jedes Jahr erneuern. Eine automatische Zahlung, wie in den ersten 18 Lebensjahren, ist nicht vorgesehen.
Begriff der Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Der Begriff "Berufsausbildung", deren erstmaliger Abschluss in Verbindung mit einer schädlichen Erwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch ausschließt, ist enger gefasst, als das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a EStG. Nicht jede allgemein berufsqualifizierende Maßnahme ist gleichzeitig eine Berufsausbildung i. S. v. § 32 Abs. Kindergeld bei technikerschule. 4 Satz 2 EStG. Auch nach Abschluss einer derartigen Maßnahme (z. B. der Erwerb eines Schulabschlusses, ein freiwilliges Berufspraktikum) ist, wenn die besonderen Berücksichtigungsgründe vorliegen, jegliche Erwerbstätigkeit unschädlich. [2] Erwerbstätigkeit zwischen Praktikum und Studium Sandra (20 Jahre) absolviert nach dem Abitur ein berufsvorbereitendes Praktikum. Nach dem Ende des Praktikums kann sie nicht unmittelbar das Studium aufnehmen. Zur Überbrückung des 2-monatigen Zeitraums zwischen Praktikum und Studienbeginn übt sie eine Erwerbstätigkeit mit wöchentlich 30 Stunden aus.
Ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind ebenfalls unschädlich. FG Rheinland-Pfalz: Neuregelung innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen Nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz hat der Gesetzgeber mit der seit Januar 2012 gültigen Neuregelung auch nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten, die bei einer Steuervergütung wie dem Kindergeld ohnehin sehr weit ist ( FG Rheinland-Pfalz vom 28. 1. 2014, 5 K 2131/12). Kindergeld bei technikerschule restaurant. Darum ging es im konkreten Fall Der Sohn der Klägerin hatte im Juni 2008 seine Erstausbildung zum Bauzeichner beendet und wurde anschließend vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Nach einem Jahr Berufspraxis begann er im August 2009 mit einem berufsbegleitenden Studium im Fachbereich Bautechnik/Tiefbau zum staatlich geprüften Techniker. Das Studium beendete er erfolgreich im Juli 2013. Bis Ende Dezember 2011 hatte die Klägerin für ihren Sohn Kindergeld erhalten. Ab Januar 2012 hatte die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufgehoben und die damit begründet, dass für ein Kind, das in Vollzeit erwerbstätig sei und nur berufsbegleitend studiere, kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehe.