2 m Tiefe abtauchen und zwei kleine Tauchringe heraufholen, diese anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen, Rückweg: 15 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff, Sichern des Geretteten Dokumente Prüfungsordnung Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze Gültig ab 01. 01.
Kontakt Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback. Vorbereitende Prüfungen auf das Rettungsschwimmen Juniorretter Inhalte Gefahren am und im Wasser - Stehende Gewässer - Fließende Gewässer - Schifffahrtstraße - Küstengebiet Selbstrettung - Erschöpfung - Muskelkrampf Praktische Übungen im Wasser - Unterarmkrampf - Oberschenkelkrampf - Waden- und Fußkrampf Einfache Fremdrettung - Wie kann man anderen helfen?
Die Aus- oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Die mündliche Prüfung ist erst dann durchzuführen, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Ergebnis der Prüfung Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Teilen der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind. Ausbildereignung Wer die Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" oder zur "Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen" nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Rechtsgrundlagen Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011 durchgeführt.
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte kaufmännische Qualifikation, die nach einer erfolgreich absolvierten Fortbildungsprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Ausbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits - und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011 erteilt wird. Mit dieser Verordnung wurde die bisherige Fortbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen neu geordnet und die Fortbildungsinhalte und die Prüfungskriterien neu gestaltet. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erstellte hierzu einen Rahmenplan mit Lernzielen, der im DIHK-Verlag bezogen werden kann. Prüfungen nach der alten Rechtsverordnung konnten noch bis zum 31. Juli 2015 durchgeführt werden. Die Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, beispielsweise in Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen und Krankenkassen und sind in der Lage, eigenverantwortlich betriebs- und personalwirtschaftliche Aufgaben zu lösen.
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren Weiterentwicklung und Risikomanagement Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements 3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen 4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten Erläutern von Finanzierungssystemen im Gesundheits- und Sozialwesen Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung Einsatz von Controlling-Instrumenten Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten 5.
Das Gesundheits- und Sozialwesen ist ein stark wachsender Dienstleistungsbereich. Er benötigt hoch qualifizierte Mitarbeiter für Management- und Führungsaufgaben, die den Dienstleistungsprozess als Wertschöpfungsprozess professionell steuern und Personal kompetent führen. Als Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) verfügen Sie über Fachkenntnisse im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Qualitätsmanagements, der Personalführung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit. Sie erkennen betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Zusammenhänge. Die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung qualifiziert Sie dazu, verantwortungsvolle Managementaufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen zu übernehmen. Das Arbeitsumfeld reicht von Krankenhäusern, Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Pharmaindustrie, Klinikkonzernen, Unternehmensberatungen, Trägerorganisationen von ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten über einschlägige Verbände bis zu den Sozialversicherungen und privaten Krankenversicherungen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. über die Datenbanken WIS oder KURSNET.
Fortbildungsinhalte / Rahmenlehrplan Ziel der Fortbildung ist es, Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, welche es ermöglichen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, wie zum Beispiel ambulanten, stationären oder teilstationären Einrichtungen, eigenständig und eigenverantwortlich komplexe personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen zu lösen.