f CH StPO • Besondere Schutzmassnahmen bei Kindern (Art. 154 Abs. 2-4, Art. 319 Abs. 2 CH StPO) Auskunftsperson und Zeuge: 1. Begriffe • Als Auskunftsperson einvernommen wird nach LU StPO eine Person, deren Prozessstellung zu Beginn einer Strafuntersuchung noch unklar ist. Damit ist gemeint, dass noch nicht beurteilt werden kann, ob jemand Täter oder allenfalls Kläger ist; nach CH StPO wird der Begriff erweitert und umfasst auch die Privat-klägerschaft (Art. 178 CH StPO). 153 abs 1 stpo führungszeugnis. • Zeuge ist eine an der Begehung einer Straftat nicht beteiligte Person, die der Aufklärung dienende Aussagen machen kann und nicht Auskunftsperson ist (Art. 162 CH StPO). A-Person und Zeuge: 2. Rechte und Pflichten • Auskunftsperson: Wird nach LU StPO zur wahrheits-gemässen Aussage aufgefordert (keine Pflicht), hat das Aussage- und das Antwortverweigerungsrecht. Meine Fragen: - bekomme ich jetzt wieder einen Eintrag ins Führungszeugnis oder Bundeszentralregister? (wäre schlecht bei erneuten Einbürgerungsantrag oder Jobwechsel(keine Behörde)) - meine Vorstrafen liegen 12 Jahre zurück, beginnt die Tilgungsfrist wieder von vorn?
Nicht immer steht in dem Schreiben, was passieren wird, wenn man das Angebot ausschlägt. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl bei Gericht beantragen wird, der dann auch erlassen wird, wenn Sie das Angebot ausschlagen.
Absatz 1 Satz 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind. (3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verjährung. § 153 a Abs.1 StPO - Generelle Themen - frag-einen-anwalt.de. (4) § 155b findet im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit Absatz 2, entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass personenbezogene Daten aus dem Strafverfahren, die nicht den Beschuldigten betreffen, an die mit der Durchführung des sozialen Trainingskurses befasste Stelle nur übermittelt werden dürfen, soweit die betroffenen Personen in die Übermittlung eingewilligt haben. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften die Weisung erteilt wird, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.
Meine Fragen: - bekomme ich jetzt wieder einen Eintrag ins Führungszeugnis oder Bundeszentralregister? (wäre schlecht bei erneuten Einbürgerungsantrag oder Jobwechsel(keine Behörde)) - meine Vorstrafen liegen 12 Jahre zurück, beginnt die Tilgungsfrist wieder von vorn? Vielen Dank für Ihre Mühe Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 04. 08. 2011 und möglicherweise veraltet. 153 abs 1 stpo fuehrungszeugnis . Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Fragesteller, grundsätzlich hängen die Tilgungsfristen von der Höhe der Freiheitsstrafe ab. Diese lagen bei Ihnen offensichtlich bei 15 Jahren ( § 46 BZRG). Da Sie davon ausgegangen waren, dass diese bereits nach 12 Jahren getilgt ist, handelten Sie bei der Angabe ohne Vorsatz, sodass Ihnen ein strafrechtliches Verhalten nicht vorgeworfen werden kann "wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen. "
Diese kann über das Sprachniveau B1 hinausgehende Deutschsprachkenntnisse bis zu kompetenten Sprachbeherrschung (C2) vermitteln, richtet sich aber auch an Menschen, die trotz ordnungsgemäßer Teilnahme am Integrationskurs den Abschlusstest nicht mit dem Sprachniveau B1 beenden. Denn für die Zulassung zu einem auf dem Integrationskurs aufbauenden Berufssprachkurs sind Teilnahme und Abschluss des Integrationskurses, nicht aber das Erreichen von B1 erforderlich. Integrationskurs als Baustein des Gesamtprogramms Sprache Der Integrationskurs ist kein berufsvorbereitender Sprachkurs, sondern ein Angebot zur gesellschaftlichen Integration. Insbesondere die Integration in den Arbeitsmarkt erfordert häufig über das Niveau B1 hinausgehende Sprachkenntnisse. Trotz Integrationskurs verpflichtet zu arbeiten? | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). Daher hat die Bundesregierung die Integrationskurse mit den berufsbezogenen Sprachkursen zu einem gemeinsamen modularen System ausgebaut, dem Gesamtprogramm Sprache. Die berufsbezogenen Sprachkurse umfassen auch ein Angebot, mit dem Teilnehmende des Integrationskurses, die den Integrationskurs mit einem Sprachniveau unterhalb von B1 abschließen, bis zum Niveau B1 und darüber hinaus geführt werden können.
Die berufsbezogenen Sprachkurse liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, werden aber ebenfalls vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelt und umgesetzt. Informationsangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge spezielle Informationen zu Integrationskursen Allgemeine Informationen des BAMF
Sie können die Rechtsberatung (Antwort) auch gerne bewerten. Mit freundlichen Grüßen Rückfrage vom Fragesteller 21. 2009 | 09:27 Sehr geehrter Herr Kagerer, vielen Dank für Ihre schnelle und informative Antwort. Der wichtigste Teil meiner Frage ist aber noch nicht beantwortet: Was passiert, wenn meine Frau zwar an dem Kurs teilnimmt, die darauffolgende Prüfung aber nicht besteht? Das Aufenthaltsgesetz bezieht sich immer nur auf eine Teilnahme, und auch Sie sprechen von einer "Pflicht zur Teilnahme", aber ich finde keinen Hinweis darauf, was passiert, wenn die Prüfung nach der Teilnahme am Kurs nicht bestanden wird. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. 2009 | 10:31 ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt: Legt ein Ausländer den Abschlusstest nicht erfolgreich ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen seines Handelns (vgl. 3 AufenthG, § 9 Abs. 7 und 8 AufenthG, § 10 Abs. 3 StAG) hin. BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Homepage - Ausländische Staatsangehörige. ( § 44a Abs. 1 AufenthG) Ein Nichtbestehen könnte somit (hier entscheidend) Einfluss auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländer, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten ( § 44 Abs. Integrationskurs trotz arbeitsgemeinschaft. 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG). Die entsprechende Bescheinigung stellt die örtliche Ausländerbehörde aus. Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Plätze zugelassen werden.