Dr. Nölting besitzt zudem die Ausbildung zur Reisemedizinischen Beratung und führt alle reise- und tropenmedizinischen Impfungen durch. Die Praxis ist ebenfalls eine zugelassene Gelbfieberimpfstelle.
Ich fühlte mich vom ersten Moment an gut begleitet und mir wurden alle Fragen ausführlich beantwortet. Dr. Kunz hat sich immer Zeit genommen, um alles zu besprechen, sowohl vor als auch nach der Behandlung. Die Operation wurde hervorragend ausgeführt, die Narbe ist mittlerweile kaum noch sichtbar, er teilte mit uns die Freude über die gelungene Behandlung. Bewertet 10, 0 von 10 Punkten mehr K Frauenheilkunde u. Frauenarzt Dr. med. Alexander Wilhelms in Wörth. Geburtshilfe Luitpoldstr. Telefon: 07275/71-0 Frauenärztin Bewertet mit 8, 0 von 10 Punkten bei 1 Bewertung Neueste positive Bewertung Eine kompetente freundliche Ärztin, die sich für die Krebspatientinen Zeit lässt. Ihre Beratung und Behandlung machte mir wieder Hoffnung au f meine Zukunft und erläutete weitere Therapiemöglichkeiten und die notwendige Anpassungen für ein besseres angenehmes Leben Trotz der bösen Diagnose. Ich bedanke mich bei Ihr ganz herzlich und empfehle sie weiter. Bewertet 8, 0 von 10 Punkten mehr Frauenheilkunde u. Perinatalmed., Ambulante Operationen, Psychosomatische Grundversorgung Rheinstr.
Laut Stiftung Warentest gehört unsere Online-Terminvergabe in der Kategorie "Basisschutz persönlicher Daten" zu den Siegern (Note 1, 9). jameda ist "ideal für die Suche nach neuen Ärzten ". Frauenarzt wörth am rhin http. (test 1/2021) Für unsere Videosprechstunde bestätigt uns das Datenschutz-Zertifikat nach ips höchste Anforderungen an Daten- und Verbraucherschutz. Selbstverständlich halten wir uns bei allen unseren Services strikt an die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Um Unternehmen, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine Meisterprüfung oder eine staatliche Befähigungsprüfung abgelegt hat, die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt abzuheben, wurde auf Anregung der WKÖ vom Wirtschaftsministerium die Möglichkeit geschaffen, sich über Gütesiegel auszuzeichnen. Nähere Informationen:
Beispiel: Ein Brancheninformationsdienst hatte Bewerbungsbögen für die Erlangung der Auszeichnung "1a-Augenoptiker 2005" an Optikerbetriebe geschickt, die diese dann im Wege einer Selbstauskunft ausfüllen konnten. Wurde eine gewisse Mindestanzahl der angegebenen Kriterien erfüllt und eine Schutzgebühr entrichtet, erhielten die Optiker eine Urkunde und einen entsprechenden Aufkleber. Bei den Entscheidungskriterien handelte es sich allerdings um Belanglosigkeiten wie "Sitzgelegenheit", "bargeldlose Zahlung möglich", "Erfrischungsgetränke". Dies wurde als wettbewerbswidrig angesehen, weil die für die Qualität eines Optikerbetriebes maßgeblichen Leistungen, wie z. die handwerkliche Fertigung von Sehhilfen, die Ausstattung der Werkstatt usw., gar nicht Gegenstand der Untersuchung waren. Vielmehr konnten sich die Augenoptiker diese Auszeichnung durch bloßes Ankreuzen und ohne weitere Prüfung durch einen unabhängigen Dritten gewissermaßen selbst verleihen. Nach Ziff. GÜTESIEGEL "STAATLICH GEPRÜFT" - Schoosleitner Bestattung I Rat und Hilfe im Trauerfall I 24h Erreichbarkeit. 4 der "Schwarzen Liste" sind auch unwahre Angaben unzulässig, ein Unternehmen, eine von ihm vorgenommene geschäftliche Handlung oder eine Ware oder Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden, oder unwahre Angaben, den Bedingungen für die Bestätigung, Billigung oder Genehmigung werde entsprochen.
Wer ein Gütesiegel verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein, handelt irreführend und damit unzulässig. Die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung gilt nach der "Schwarzen Liste" sogar als absoluter Unzulässigkeitsgrund (Ziff. 2 des Anhangs). Dies ist vergleichbar der unwahren Angabe, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu gehören, da Gütesiegel auch für ein besonderes Verhalten vergeben werden können. Es ist also denkbar, dass die Verwendung des Gütesiegels dann sowohl unter dem Aspekt des Gütesiegels als auch unter dem Aspekt des Verhaltenskodexes abgemahnt werden könnte. Missbräuchlich ist die Verwendung eines empfohlenen Gütesiegels eindeutig dann, wenn ein Unternehmer das Gütesiegel in der Werbung verwendet, obwohl sein Angebot oder sein Shop gar nicht entsprechend überprüft wurde. Es ist aber auch unzulässig, da irreführend, wenn Phantasiesiegel verwendet werden oder die Vergabe von "Gütesiegeln" durch Siegelanbieter erfolgt, die nicht als neutrale Stelle anzusehen sind oder die dem Gütesiegel keine objektiven Prüfkriterien zugrunde legen.