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#1 Guten Tag, seit einiger Zeit habe ich in meiner Wohnung folgendes Problem: Mein Nachbar unter mir unterstellt mir in wöchentlichen Abständen Lärmbelästigung (laute Telefonate, laut durch die Wohnung laufen etc. ). Diese kann ich allerdings nicht nachvollziehen, da ich weder telefoniere, noch laut durch die Wohnung stampfe oder den TV/Musikanlage aufgedreht habe. Das endet meist darin, dass der Nachbar nach oben kommt, an die Tür klopft/klingelt und mich teils aus dem Schlaf holt. Es lässt sich dann auch nicht vernünftig mit dem Nachbarn kommunizieren, dass man nichts getan hat bzw. bereits geschlafen hat. Lärmbelästigung – wenn Nachbarn nerven. Von anderen Nachbarn, z. B. direkt neben mir, wird nichts dergleichen vernommen. Die Anschuldigungen sind meist nach 22 Uhr bzw. Mitternachts. Ich habe mir deshalb angewöhnt, wenn ich mal abends TV schaue, alles über Kopfhörer laufen zu lassen, so dass ich keinerlei Angriffsfläche biete. Auch mit Bekannten/Freunden treffe ich mich ungern abends, da ich natürlich nicht jedem sagen kann, dass sie bitte flüstern und nicht laut auftreten sollen.
Noch ist die Stimmung ja nicht völlig vergiftet. Lade deinen Vermieter am Besten auch dazu ein, dann hört er gleich mit! #5 Man kann sich oft nicht vorstellen, wie sehr man als Untermieter alles mitbekommt, vor allem, wenn noch Parkett da ist. Meine ehemalige Vermieterin hat mich mal runtergeholt und mir gezeigt, wie ihr Geschirr im Schrank und ihr Kronleuchter gewackelt haben wenn mein Sohn die Bässe aufgedreht hat. Und jetzt wohnt über mir ein kleiner Junge, der war die Hölle, als ich tagsüber noch schlafen musste. Man hat das Gefühl, der springt einem direkt auf dem Kopf rum. Teppiche machen da schon viel aus, da hört man dann auch nicht in der Wohnung drunter, wenn einem was runterfällt. Nachbar unterstellt mir laut zu sein,was tun? - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Und saugen nachts muss das sein? Das hört man natürlich, wenn man gerade einschlafen will. Duschen würde ich mir jetzt nicht verbieten lassen, wenn ich das nach 22 Uhr wollte. #6 aLso mal ehrlich, ich sauge auch so spät noch und dusche wann es mir passt, ohne jemals eine Beschwerde zu kann es sein, dass das Haus zu schlecht gedämmt minat ohne Schrittdämmung, dünne Wände usw.
Loading... Wer einschlägige Gerichtsakten über lange schwelen Nachbarschaftsstreitigkeiten studiert, kommt schnell zu dem Schluss: Jeder Nachbarsstreit hat eine banale Ursache, die den Streit nicht lohnt. Hitliste der häufigsten Streitursachen Umfragen haben ergeben, dass 34 Prozent alle Streitigkeiten auf Lärmbelästigung zurückgehen. Etwa 14 Prozent empfinden laute Musik als besonders ärgerlich, aber auch lärmende Kinder, Heimwerker, Rasenmähen oder lautstarke Auseinandersetzungen lösen häufig einen Nachbarschaftsstreit aus. Großes Konfliktpotenzial liegt auch in der gemeinsamen Hausreinigung. Die Streitthemen gehen vom Schneeräumen bis zum Fegen des Hausflurs beziehungsweise eine zu starke Verunreinigung von Gemeinschaftsanlagen. Auch falsch geparkte Autos können zu einem Dauerstreit werden. Gartenbesitzer können sich wegen einiger Äste die auf Nachbargrundstück ragen ausgiebig streiten und auch Haustiere bieten viel Anlass zum Stress mit dem Nachbarn. Etwa 4 Prozent fühlen sich durch Grillparty belästigt.
Unleidliches Verhalten? Wie das Berufungsgericht entschied: Das Berufungsgericht änderte das Ersturteil allerdings ab und hob die gerichtliche Kündigung der Wohnung auf. Der Mieter sei ein extrem lärmempfindlicher Mensch. Seine Anzeigenerstattungen müssten daher auch im Lichte dieser ihm nicht vorzuwerfende Tatsache betrachtet werden und man könne ihm keine rein mutwillige Vorgehensweise unterstellt werden. Auch wenn es für die beiden Mieterinnen störend sei, mit Anzeigen wegen Lärmverursachung konfrontiert zu sein, erfülle das Verhalten des Beklagten noch keinen Kündigungsgrund wegen unleidlichen Verhaltens. Gegen dieses Urteil wurde in Revision gegangen. Was aus Sicht des OGH das Zusammenleben unerträglich macht Der OGH stellt dazu fest: Eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens setzt eine erhebliche Störung des friedlichen Zusammenlebens voraus, das sich über eine längere Zeit erstreckt, häufig wiederholt wird und das erfahrungemäß geduldete Ausmaß übersteigt. Einmalige Vorfälle bilden nur dann einen Kündigungsgrund, wenn diese schwerwiegend sind, jedoch können mehrere, an sich geringfügige Vorfälle den Kündigungstatbestand bilden.