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Das Praktische an Walnussschalen: Sie enthalten selbst Gerbstoffe und kommen daher beim Färben ohne Hilfsstoffe aus. Wichtig ist, frisch geerntete, noch grüne Schalen zu verwenden – getrocknete oder von abgefallenen Nüssen entfernte Schalen funktionieren weniger gut. Die frisch geernteten, grünen Schalen sollten sofort in Wasser eingeweicht werden, dabei gilt es darauf zu achten, dass sie vollständig mit Wasser bedeckt sind. Optimal eignet sich Regenwasser – alternativ kann auch destilliertes Wasser verwendet werden. Für 100g Wolle benötigt man 1. Wolle selber fadben.asso. 000g Walnussschalen und 1, 5l Regenwasser. Nach mindestens 24 Stunden, maximal eine Woche Einweichzeit geht es weiter. Die Wolle wird angefeuchtet und in den Farbsud gegeben. Vollständig mit Sud bedeckt lässt man die Wolle 2 Tage stehen, dann nimmt man sie heraus und hängt sie zum Trocknen auf. Während des Trocknens oxidieren die Farbstoffe, das anfängliche Gelbgrün bewegt sich in Richtung Orangebraun. Erst, wenn sich der Farbton nicht mehr verändert, wird die Wolle gespült.
Wenn Sie 100 Gramm Wolle färben wollen, nehmen Sie etwa drei Liter Wasser für die Beize. Gebeizt wird in einem großen Topf. Die Beize wird auf 40 Grad erhitzt, dann geben Sie die feuchte Schafwolle in den Topf und erwärmen langsam auf 90 Grad. Halten Sie die Temperatur etwa eine Stunde. Wenden Sie die Wollstränge sehr vorsichtig und lassen Sie diese in der Beize abkühlen. Wenn Sie die Schafwolle nicht gleich färben, sollte sie langsam im Schatten trocknen. Färben der Schafwolle mit Färbeholz Färbeholz ist die Wurzelrinde der Alkanna tinctoria, einer krautigen Pflanze, die je nach Lösemittel des Farbstoffes blau-violette bis zu tiefrote Farben hervorbringt. Wolle FÄRBEN mit Säurefarben - Anfänger Tutorial Episode #1 - YouTube. Der Farbstoff heißt Alkanna und ist in Apotheken, manchmal in Bastellgeschäften oder im Internet erhältlich. Zum Herstellen der Farblösung geben Sie 100 Gramm Alkanna in ein Glas und füllen dieses mit 90%igem Alkohol, zum Beispiel Spiritus auf. Lassen Sie das Glas im Hellen mindestens eine Woche stehen. Je länger, desto stärker wird der Farbsud.
2 für einen shabby-Look oder unsere myboshi 50|50 für einen melierten, leicht gräulichen Effekt. Damit erhältst du alles zum Wolle selbst färben in einem Karton: von der Beize über die Wolle bis hin zum Färbemittel in Pulverform. Worauf wartest du? Lege jetzt los mit türlich. färben!
Entscheidend ist, was ein verständiger Jugendleiter nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muß, um zu verhindern, daß das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt. " (BGH in NJW 1984, S. 2574) Daraus läßt sich schließen, dass im Allgemeinen das persönliche Maß der Aufsichtspflicht - mit steigendem Alter der Jugendlichen, schon unter dem Aspekt des § 828 BGB (Mitverantwortung) ständig abnimmt - mit zunehmender Gefährlichkeit der Aktivität ständig zunimmt (z. Baden im See) - bei umfangreichen Hinweisen und Warnungen schon im Vorfeld abnimmt - bei ungünstigen persönlichen Umständen des Aufsichtsbedürftigen zunimmt - bei mehreren Mitbetreuern (und Aufgabenverteilung) abnimmt - bei zunehmender Größe der Gruppe ständig zunimmt. ("Aufsichtspflicht", Stefan Obermeier, Seminarskript 1999, Seiten 26-28, siehe auch unter) Diese allgemeinen Hinweise gelten grundsätzlich für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, also auch für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Die verschiedenen Organisationsformen offener Jugendarbeit müssen im Hinblick auf ihre Trägerschaft, die räumlichen Gegebenheiten, die Altersstruktur der Besucher, die Art der Betreuung etc., jeweils für sich betrachtet und bewertet werden.
Mit der Schulklasse sicher unterwegs (Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 02/2008) Aufsichtspflicht (Jukinet, Kreisjugendring Ravensburg) Webseite des Autors Stefan Obermeier: Mit einem Fuß im Gefängnis? (KJR Dachau, Stand 03/2008) Recht und Versicherung (aej – Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend) Alles was recht ist … – Rechts- und Versicherungsfragen in der Kinder- und Jugendarbeit (Bistum Trier, 2014) Mit Sicherheit! Gruppen verantwortungsvoll und sicher leiten (BDKJ LV Oldenburg, Stand 03/2014) Aktuelle Rechtslage bei Jugendreisen für Jugendliche bis 18 Jahre im In- und Ausland (Reisenetz, Stand 10/2014) Rechtliche Aspekte der sportlichen Jugendarbeit (RA Sohn und Dietrich, Auflage 2008) Literatur zum Thema Aufsichtspflicht Recht - gut informiert sein: Rechtsfragen in der christlichen Kinder- und Jugendarbeit (Auflage 2016, ohne Reiserecht 2018) Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung für Jugendgruppenleiter: Ratgeber für Jugendorganisationen und Eltern; Richtig handeln, wenn etwas passiert
Die Corona-Pandemie wirft überall ihre Schatten und belastet gerade die Jugendarbeit sehr. Viele Angebote sind kaum möglich oder komplett geschlossen. Damit aber Jugendleiterinnen und Jugendleiter auf dem Laufenden bleiben, veranstaltet der Kreisjugendring Berchtesgadener Land zusammen mit der Kommunalen Jugendarbeit/Prävention Berchtesgadener Land eine Jugendleiterfortbildung rund um Aufsichtspflicht und Rechtsfragen in der Jugendarbeit. Die Schulung findet am Samstag, 17. April 2021, statt. Auf Grund des verlängerten Lockdowns wird die Veranstaltung online angeboten. Referent ist Rechtsanwalt Stefan Obermeier, der die verschiedenen Themen mit Fachkenntnis und vor allem kurzweilig präsentieren wird. Obermeier geht dabei aufgrund der aktuellen Lage besonders auf Fragen zur Jugendarbeit unter Corona-Beschränkungen ein und erläutert Möglichkeiten und Anforderungen. Neues aus der Gesetzgebung, interessante Gerichtsurteile und Presseberichte verschaffen einen allgemeinen Überblick. Aufsichtspflichten für Gruppenstunden oder Ferienfreizeiten werden genauso besprochen wie die persönliche und fachliche Eignung von Aufsichtspersonen und deren Rechte und Pflichten.
2 – 3 Stunden als Vortrag mit Diskussion, 4 – 5 Stunden als Workshop Referenten RAe Stefan Obermeier und Markus Laymann Materialien Handout für Teilnehmer*innen, Online-Support. Zu diesem Vortrag kann ergänzend für alle Teilnehmer*innen auch unser 120-seitiges Skript Aufsichtspflicht bezogen werden.
Die Gemeinde kann sich meines Erachtens ohnehin nicht aus Ihrer Verantwortung für die öffentlichen Räume entziehen, ohne die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten (Verkehrssicherungspflichten etc. ) an einen anderen Träger abzugeben. - In Wiederholung meiner oben gemachten Ausführungen, möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es sich auch aus pädagogischen Gründen unbedingt empfiehlt, gerade bei selbst verwalteten Jugendtreffs, mindestens eine erwachsene Person aus der Gemeinde als Ansprechpartner/in den Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Diese Person sollte geeignet sein und Freude daran haben, die jungen Leute in ihrer Einrichtung zu beraten und zu begleiten.