#1 Hallo Baufreunde, in unseren Familienbesitz ist ein Grundstück, mit relativ großem Garten, in welchen ich demnächst gerne bauen möchte. IN dem Garten steht ca. ein Meter von der Grundstücksgrenze entfernt eine Strommast des örtlichen Energieversorgers. Dieser Mast wurde zu Ost Zeiten dort einfach reingesetzt. Im Grundbuch ist er nicht vermerkt, sagt mein Opa. Das Grundstück läuft schräg zu, sodass die Leitungen von dem Mast ca. 5m von über den Garten verlaufen. Im Fall eines Baus müssten die Leitungen isoliert oder entfernt werden. Kann man den Energieversorger verklagen wegen dem Mast oder muss dieser den Mast entfernen.. etc.??? #2 Das ganze verhält sich normalerweise so. Strommast auf dem grundstück der. Der Mast sollte mit einer Dienstbarkeit im Grundbuch stehen, da würde ich mal beim Katasteramt nachfragen. Es kann sein, dass der Mast bei einer Flurbereinigung eingetragen worden ist, dann müsste aber eine Entschädigung gezahlt worden sein. Wenn der Mast nicht im Grundbuch eingetragen ist, besteht eine Duldungspflicht.
wir haben ein ziehmlich schönes grundstück gefunden und überlegen dort zu bauen. allerdings ist es ziehmlich nah an einem hochspannungs strommasten. ich habe mal gehört, dass das sehr schädlich sein soll (krebs. herzrythmusstörungen). stimmt das und wenn ja wie weit sollte ein haus dann von den masten mindestens entfernt sein? Du kannst dich erkundigen, oder man kann es auch sehen, welche Energien durch die Leitungen gehen und somit welche Feldstärken entstehen. Duldung der Aufstellung von Strommasten ist als Grundstücksvermietung umsatzsteuerbefreit | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Die Bauordnungen sehen einen gewissen Mindestabstand zu Hochspannungseinrichtungen vor und dieser sollte auch mindesten eingehalten werden. Wenn euch das knisternde Geräusch bei hoher Luftfeuchtigkeit nicht stört und ihr sonst auch keine vorgefassten Ängste habt (selfullfilling prophicy), dann ist das Risiko und die Feldstärken im Haus auch nicht höher als die neben einem Radiowecker oder die neben einem Fernseher. Zumal wir es im Hochspannungsbereich mit einer Frequenz zu tun haben, die biologisch keine zur Zeit nachweisbare Wirkung hat.
Denn an der A 5 gibt es zwei Stromtrassen. Die eine wird schon heute mit 380 Kilovolt betrieben, bei der anderen soll die Spannung von 110 auf 380 Kilovolt erhöht werden. Gesundheit im Blick In solch einem Fall ist Diplomingenieur Stützer der Meinung, dass der Abstand von 400 Metern berechtigt wäre, "wenn es sich um eine 380 Kilovolt-Leitung mit zwölf Kabeln und maximaler Amperezahl handelt". Dann sei das Magnetfeld besonders stark. Im bisherigen Entwurf des Landesentwicklungsplans wird jedoch nach Angaben des Ministeriumssprechers Marco Kreuter nicht nach der Stärke der Stromleitungen unterschieden. Im Klartext: Auch auf schwächere Leitungen soll 400 Meter Abstand gehalten werden. Josef fürchtet diese Neuregelung "wegen der grundsätzlichen Beschneidung der kommunalen Planungshoheit durch das Land", wie sein Sprecher Mark Gellert betonte. Strommast auf dem grundstück en. Josef plädiere dafür, den Kommunen weiterhin einen Ermessensspielraum zu lassen, um die Auswirkungen im Einzelfall durch Gutachten zu prüfen. Damit habe die Stadt beispielsweise am Riedberg gute Erfahrungen gemacht, sagte Gellert.
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