Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV). Datenschutzrecht, Internetrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht & mehr. Onlinerechtsberatung & telefonische Rechtsberatung (Anwalt Hotline). Externer Datenschutzbeauftagter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV). Anwalt Hotline. Anwaltshotline. Telefonische Rechtsberatung. Anwalt Beratung telefonisch. Rechtsberatung telefonisch. Rechtsberatung am Telefon. By in Abmahnende Rechtsanwälte, Image Law Rechtsanwaltskanzlei, Urheberrecht Abmahnung der Image Law Rechtsanwaltkanzlei wegen unbefugter Fotonutzung im InternetImage Law Rechtsanwaltskanzlei: Sie haben Post von der Image Law Rechtsanwaltskanzlei (Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter) aus Hamburg erhalten? Dann liegt Ihnen wahrscheinlich ein Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung an Fotos und Bildern in den Händen. Die Forderungen,... Mehr
Uns erreichte ein Forderungsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg im Auftrag der APA Austria Presse Agentur eG (nachfolgend: APA eG). In dem Schreiben wird die vermeintlich unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial der APA eG beanstandet. Der Adressat des Schreibens habe das Bildmaterial für seinen Internetauftritt verwendet und somit unzulässigerweise vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Für das vom Adressaten angeblich veröffentlichte Bildmaterial habe die APA eG laut Image Law die ausschließlichen Lizenzrechte. Für die Veröffentlichung des Bildmaterials sei laut Image Law daher eine Zustimmung der APA eG erforderlich. Die Zustimmung sei hier jedoch nicht erfolgt. Somit soll der Adressat laut der Rechtsanwaltskanzlei die Nutzungsrechte der APA eG verletzt haben und sich gegenüber der APA eG zum Schadensersatz verpflichtet haben. Was fordert Image Law? Zahlung von Schadensersatz i. H. v. 810, 00 €, § 97 Abs. 2 Satz 3 UWG Zahlung der Rechtsverfolgungskosten i.
URHEBERRECHT 07. 12. 2020 Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt zuletzt bearbeitet am: 07. 2020 Die Kanzlei Image Law Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für die AFP Agence France Presse GmbH aus Berlin wegen angeblich unlizenzierter Bildnutzung ab. Über die AFP Agence France Press GmbH: Die französische AFP ( Agence France-Presse) ist die älteste internationale Nachrichtenagentur. Gegründet 1835 in Paris von Charles-Louis Havas war sie zuerst als "Agence des feuilles politiques, correspondence générale" bekannt. Inzwischen ist sie weltweit als drittgrößte Nachrichtenagentur tätig und hat neben der Zentrale in Paris Büros und Mitarbeiter in 151 Ländern. Sie bietet Nachrichten auf Französisch, Englisch, Deutsch, Arabisch, Spanisch und Portugiesisch an. Pro Tag versendet die AFP weltweit rund 3200 Artikel, 2500 Fotos, 100 Infografiken und 150 Videobeiträge. In Deutschland betreibt AFP eine Tochter-GmbH, welche von der französischen Zentrale weitgehend unabhängig ist und für den deutschsprachigen Markt in allen bedeutenden Ressorts Nachrichten produziert.
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Regel Nr. 1: Frische Luft muss sein – unabhängig von den Jahreszeiten. Die brauchen zum Arbeiten frische Luft. Das Gehirn braucht Sauerstoff, da bringt abgestandene Luft rein gar nichts. Wenn es Ihnen aber zu kalt wird, dann ziehen Sie sich ruhig für 15 Minuten in die Kaffeeküche zurück. 4. Gesundheit Es gibt Arbeitnehmer, die fehlen nie in der Arbeit. Dies liegt aber nicht unbedingt daran, dass diese nie krank sind, sondern diese schleppen sich sogar krank ins Büro. 1 bei Krankheit: Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben – egal ob Grippe, Magen-Darm-Infekt oder eine Erkältung. Kühlschrank büro regeln. Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass die Bakterien über die Türklinge oder beim Niesen auf andere Arbeitnehmer übertragen werden. Sprechen Sie ruhig mit Ihrem Chef darüber, ob Sie von zu Hause aus arbeiten dürfen. 5. Schlechter Käse statt guter Wein Es gibt Lebensmittel, die mit dem Alter immer besser werden – wie z. B. guter Wein. Es gibt aber unzählig viele Lebensmittel, die mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet sind.
Männer und Frauen der Tat sind dann vonnöten – und keine Duckmäuser – um Schmutz schnell zu beseitigen. Tipp 3: Bürokühlschrank: Regelmäßige Grundreinigung beachten Sauberkeit ist wichtig und auch der Bürokühlschrank sollte regelmäßig gereinigt werden Ein Putzplan hilft dabei, die Reinigung zu organisieren und zu vermeiden, dass sich immer nur dieselben Personen für Sauberkeit und Hygiene zuständig fühlen. Bei der Grundreinigung sollten zudem verwaiste oder abgelaufene Lebensmittel in den Abfalleimer wandern. Regeln im Büro - welche sind relevant, welche sollten Sie brechen?. (Aber dazu auch in Punkt 4 noch mehr) Eine Grundreinigung empfiehlt sich beispielsweise alle vier Wochen. Tipp 4: Lebensmittel, die keinem gehören, werden entsorgt Manchmal muss man sich auch trennen… Herrenlose Lebensmittel und verwaistes Essen sollten, wie oben beschrieben, spätestens bei der Grundreinigung entfernt und entsorgt werden. So verhindern Sie, dass diese sorglos vor sich hin schimmeln und zum Gesundheitsrisiko für die lieben Kolleginnen und Kollegen werden. Es kann zum Beispiel helfen, einen festen Termin einzurichten, bei dem im Kreise der Kollegen der Kühlschrank ausgemistet wird.
Doch wer ist für welche Aufgaben zuständig? Kann der Arbeitgeber alles auf seine Mitarbeiter abwälzen, um Kosten zu sparen? Ein sauberes Büro steigert die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter. Gerichtsurteil zur Reinigung von Büroräumen Einem Gerichtsurteil des Rheinland-Pfälzischen Landesarbeitsgerichts in Mainz zufolge, haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass die Büroräume regelmäßig sauber gemacht werden. In der Begründung des Urteils steht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine besondere Schutzpflicht hat. Er hat für die Gesundheit der Angestellten zu sorgen und dazu gehört eben auch die Büroreinigung. Denn ein erheblicher Mangel an Hygiene kann gesundheitliche Schäden herbei führen. Was ein Arbeitgeber nicht darf Um Geld zu sparen, würden viele Arbeitgeber nun am liebsten die eigenen Angestellten mit den Reinigungstätigkeiten beauftragen. Aber das ist nicht einfach so möglich. Denn laut Direktionsrecht dürfen nur gleichwertige Arbeiten (wie im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten) zugewiesen werden.