Es kann deshalb nicht sein, dass ausgerechnet die Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe nicht berücksichtigt werden sollen. Auch an sie muss diese sehr begrüßenswerte staatliche Sonderleistung in gleicher Höhe ausgezahlt werden. " Mit dieser Forderung steht der Verband der Komplexeinrichtungen nicht alleine. Auch zahlreiche weitere Fachverbände auf Landes- und Bundesebene, darunter der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB e. V. ), der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. (CBP) und die Diakonie Württemberg, setzen sich für eine Ausweitung des Pflegebonus auf die Behindertenhilfe ein. Mitarbeiter der Senioren- und Pflegeheime Landkreis Ostallgäu bekommen einen „Einspringbonus“. Zuständig für die Auszahlung des Corona-Bonus wären dann nicht, wie im Falle der Pflege, die Kranken- und Pflegekassen, die die zusätzlichen Aufwendungen wiederum vom Bund erstattet bekommen würden. "Der Bund, die Länder und in Baden-Württemberg die für die Eingliederungshilfeleistungen zuständigen Stadt- und Landkreise sind hier gefordert, eine Lösung zu finden. " stellt Jörg Munk klar.
Springerpools werden immer häufiger, gerade in großen Häusern. Sie sind ein attraktiver Arbeitsbereich für alle, die sich flexiblere Arbeitszeiten wünschen und denen ein festes Team nicht ganz so wichtig ist. Mit dieser Maßnahme steht das KRH nicht völlig allein da: Im Klinikum Frankfurt Höchst etwa gibt es Prämien bis zu 20 Prozent für Pflegefachpersonen, die im Springerpool arbeiten. 3. Verbesserung: 100 mehr Stellen für das Mobil-Team Das Mobil-Team gibt es seit Anfang 2019, bisher sind 39 Pflegefachkräfte im Mobil-Team beschäftigt, davon 29 in Vollzeit. Noch einmal 100 Vollzeitstellen kommen jetzt durch den Tarifvertrag hinzu. Das Mobil-Team sei besonders attraktiv für alleinerziehende Mütter oder betreuende Angehörige. Sie können ihre Arbeitszeiten nach eigenen Wünschen genau definieren, sagte der für Personal zuständige Geschäftsführer Michael Born bei der Präsentation des Tarifvertrags. Prämie fürs Einspringen - Pflegeboard.de. 4. Verbesserung: 75 Euro brutto pro Schicht für besondere Dienste Auch das Aushelfen auf einer anderen Station wird jetzt im KRH honoriert und zwar mit 75 Euro.
Das gilt grundsätzlich sogar in Unternehmen, bei denen es Kontakt zu gefährdeten Gruppen gibt. Allerdings kann in besonderen Fällen impfunwilligen Arbeitnehmern eine Kündigung wegen "Wegfalls der Eignung" drohen, erklärt Fuhlrott. Wenn sich beispielsweise ein Pfleger im Altenheim nicht impfen lässt und daher von ihm eine Infektionsgefahr ausgeht, könnte eine Kündigung gerechtfertigt sein. "Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber vorher geprüft hat, ob es anderweitige Einsatzmöglichkeiten gibt - wie eine Beschäftigung in der Verwaltung ohne Patientenkontakt", so Fuhlrott. Muss ich meinen Vorgesetzten sagen, ob ich geimpft bin? Nein - schon die Frage ist in der Regel unzulässig, da der Arbeitgeber an der Beantwortung der Frage kein berechtigtes Interesse hat. Doch es gibt Ausnahmen: In einem Altenheim beispielsweise, wenn die Beschäftigten in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen kommen, kann die Frage zulässig sein. Oder: Wenn die Beschäftigten Vorteile im Zusammenhang mit der Impfung in Anspruch nehmen wollen, beispielsweise einen Impfbonus.
Ebenso sei laut Trilling unklar, wie viele Überstunden sich bei Mitarbeitern im Rettungsdienst derzeit anhäufen, weil sie für Kollegen einspringen müssen, die Corona-bedingt zu Hause bleiben müssen: "Den Kausalzusammenhang können wir nicht herstellen. Da wir immer noch keine 100-prozentige Stellenbesetzung haben (Personalmangel), fallen natürlich Überstunden an. " Nach Angaben von Trilling musste bisher jedoch "noch kein Fahrzeug in der Notfallrettung akut stillgelegt werden. "