gebe ich Jahr für Jahr die Erträge bei der Einkommensteuererklärung/ KAP an, damit diese bei einem Verkauf von der Depotbank nicht nachträglich mit ZAST belastet werden. Meine Frage: Wie kann ich das detailliert für jeden Fonds nachweisen, wenn bei meinem Einkommensteuerbescheid/Einkünfte aus Kapitalvermögen nur lapidar " Einkünfte" steht? Ich wäre auch ganz dankbar für Erfahrungen, die ihr ggf. beim Verkauf solcher Aktienfonds gemacht habt (auch Fidelity Europ. Growth, Franklin Templeton Emerg. Markets)... Ich finde die Materie ganz schön verzwickt, herzliche Grüße und vorab vielen Dank! Verkauf von Mitarbeiteraktien aus US Depot - Broker, Bank und Handelsmanagement - Wertpapier Forum. Hilde " @ Hildgund: Das verstehe ich nicht so ganz, da die Angabe in der Steuererklärung die Einbehaltung der ZAST nicht ausschließt. Die ZAST ist lediglich eine Art Steuervorauszahlung; die tatsächliche individuelle Steuerzahlung hängt vom persönlichen Steuersatz ab und wird durch die Angabe in der Steuererklärung ermittelt. Es ist also von Deinem Kreditinstitut absolut korrekt, für Erträge, die oberhalb des Freibetrages liegen, die ZAST an das Finanzamt abzuführen.
Soli und evt. Kirchensteuer zu versteuern sind. Die US-Quellensteuer i. H. v. Was muss ich bei der Steuererklärung angeben? - 500 Beiträge pro Seite. 30% könnten Sie aber zurück erhalten, ohne dass es überhaupt einer Anrechnung bedarf. Letzten Endes ist der Unterschied sogar relativ gering: 25% plus Soli und Kirchensteuer, heißt meist 27, X% und der Unterschied zu den 30% US-Quellensteuer wird abhängig vom Aktienvolumen meist durch die Transaktionskosten grossteils aufgezehrt. Meine Hauptsorge bei all dem und das habe ich zunächst unerwähnt gelassen, da ich danach auch nicht gefragt wurde, ist tatsächlich ganz einfach die, dass angenommen wird, dass es der Transfer von einem US-Depot in ein Depot bei einer deutschen/EU-Bank sei, die hier etwaige Besteuerungsrechte des deutschen Fiskus auslösen würde. Diese Prämisse ist so aber nicht zutreffend. In sämtlichen betroffenen Veranlagungszeiträumen, in denen ein Wohnsitz in Deutschland und damit unbeschränkte deutsche Einkommenssteuerpflicht bestand, wären aufgrund des Welteinkommensprinzips auch alle US-Werte hier anzugeben gewesen und das vollkommen unabhängig von der Frage, ob und inwieweit hier de m deutschen Fiskus ein Besteuerungsrecht wann zukam oder nicht und auch vollkommen unabhängig von der Frage, in welchem Depot die Aktien gerade sind und auch vollkommen unabhängig von der Frage, ob man sich Dividenden auszahlen lässt oder an einem "Stock-for-Dividend-Programm" teilnimmt.
Total Withholding: 0. 00% Dh wohl dass die für mich keine US Steuer abgeführt wird, oder?
Könnte das Ärger mit dem FA geben? [posting] 20. 320. 675 von Staeffi am 22. 02. 06 10:23:35 [/posting] In den vorherigen Jahren hatte ich nie was angegeben Genauso würde ich das mal beim Finanzamt angeben. Sorry, diese Antwort ist nutzlos für mich... Grantor letter steuererklärung translation. Was erwartet mich denn? PS. ausserdem hast du vergessen, den Rest des Satzes mit zu zitieren: *... (da war die Ausschüttung auch nicht so hoch)... * Sorry, aber dieser Thread ist schwer nachzuvollziehen. Templeton hat doch Ausschüttungsmitteilungen verschickt, in denen detailliert aufgeführt ist, wie hoch die Ausschüttungen je Anteil in der privaten Steuererklärung anzusetzen sind und welcher Quellensteuerbetrag anzurechnen ist (bzw. wo der in der Anlage KAP/AUS) eingetragen wird. Eine Unterscheidung zwischen langfristigen oder kurzfristigen Gewinnen ist für den deutschen Privatanleger uninteressant, da in der Mitteilung von Templeton ausdrücklich der in Deutschland zu versteuernde Betrag je Anteil genannt ist. Nimm also die Ausschüttungsmitteilung von Templeton und siehe auf Seite 1: Ausschüttung Oktober 2005: Multipliziere Deine Anteile mit dem ausgewiesenen Ertrag je Anteil und trage dies in die angegebene Zeile in der Anlage AUS/KAP ein.