Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Bauleistungen 3. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) 4. Formblätter 1+2 Vergabe- und Vertragsunterlagen UVgO - Verhandlungsvergaben 1. Bewerbungsbedingungen (BwB) UVgO 2. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) UVgO 3. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) UVgO
Über Bauprofessor » Copyright Lexikon Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. BIM - Berlin - Vertragsbedingungen. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist – ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vgl. Nr. 3. 2) – unzulässig. 3. 2 An Stelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen müssen in Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden.