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Alle während eines Kalenderjahres erfolgten Änderungen werden bis ca. Mitte des Folgejahres entweder direkt in die Hauptkommentierungen eingearbeitet oder in Form von Jahreskommentierungen, die den Hauptkommentierungen der betroffenen Vorschriften unmittelbar vorangestellt werden, im Werk berücksichtigt. -Leichtes Nachvollziehen der Gesetzesänderungen durch zweifarbige Jahreskommentierungen -Vorbildliche Verzahnung der Jahreskommentierungen mit allen anderen Erläuterungen des Stammwerks -Spätestens zur Mitte eines Jahres befindet sich der Kommentar auf dem Gesetzesstand zum 31. 12. des Vorjahres Noch mehr Substanz. Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Nun werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert. Lösungsorientiert. Herrmann heuer raupach online auctions. In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert. Inklusive Online-Modul. Für die schnelle, zeitgemäße Recherche steht Ihnen als Abonnent automatisch das Online-Modul zur Verfügung mit zusätzlichen Inhalten aus dem ertragsteuerrechtlichen Umfeld.
Er könne – entsprechend der für die Aufklärung des Sachverhalts geltenden allgemeinen Grundsätze – auch durch andere Aufzeichnungen und Belege (Beweismittel) geführt werden. § 7g EStG beinhalte keine Vorgabe, auf welche Weise der Nachweis zu führen sei. Insbesondere fehle ein Verweis auf die Fahrtenbuchregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG, die sich als reine Bewertungsnorm für Entnahmen grundlegend von § 7g EStG und dessen Norminhalt unterscheide. IV. Der BFH hob hervor, dass der Steuerpflichtige auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 7g EStG keiner Verpflichtung unterliege, den Nachweis des (außer-)betrieblichen Nutzungsumfangs eines Pkw durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. So könne er das betriebliche Nutzungserfordernis für die Anwendung der 1%-Regelung von mehr als 50% (§ 6 Abs. 1 Nr. Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach - Ertragsteuerrecht | Lesejury. 4 Satz 2 EStG) auch durch andere Aufzeichnungen als ein Fahrtenbuch belegen, ebenso die Aufteilung der betrieblichen und privaten Fahrten bei Pkw des gewillkürten Betriebsvermögens.
Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die Revision hatte Erfolg. Der BFH hob das vorinstanzliche Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung zurück. Er vertrat die Auffassung, die Nutzungsanteile eines Pkw könnten für Zwecke des § 7g EStG nicht ausschließlich durch ein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch, sondern gleichsam durch andere Beweismittel nachgewiesen werden. Hierbei ging er von folgenden Grundsätzen aus: I. Investitionsabzugsbeträge (§ 7g Abs. 1 EStG) sind ebenso wie Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 davon abhängig, dass das begünstigte Wirtschaftsgut fast ausschließlich für betriebliche Zwecke des investierenden Steuerpflichtigen zum Einsatz kommt (vgl. § 7g Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG). Einigkeit besteht darin, dass hierfür eine betriebliche Nutzung von mindestens 90% erforderlich ist (u. a. BFH, Urt. v. 19. 03. Herrmann heuer raupach online cz. 2014 - X R 46/11 Rn. 16 - BStBl II 2017, 291; Anm. Nöcker, jurisPR-SteuerR 39/2014 Anm. 2; BMF, Schreiben v. 20. 2017, BStBl I 2017, 423 Rn.
9 In speziellen Fallkonstellationen können auch kürzere Befristungen wirksam sein, wenn die Leistung nur für kurze Zeit möglich ist. Dies gilt z. für einen Gutschein über eine bestimmte Theatervorführung. Herrmann heuer raupach online.com. Dieser kann selbstverständlich nur während der Spielzeit des Theaterstückes eingelöst werden. Hierbei wäre es irrelevant, wenn die vorgenannte (Mindest-) Frist von einem Jahr unterschritten wäre. 10 Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist oder der kürzeren (und wirksamen) Befristung durch den Aussteller ist der Aussteller nicht mehr verpflichtet, den Gutschein einzulösen und die dort bezeichnete Leistung zu erbringen. Der Aussteller wäre dementsprechend nach Ablauf der Verjährungsfrist auch nicht zur Barauszahlung verpflichtet, wenn er sich auf die Verjährung beruft. 11-14 Einstweilen frei III. Praxisrelevanz und Schwerpunkte des Grundlagenbeitrags 15 Aufgrund der Beliebtheit von Gutscheinen im Geschäftsleben ergeben sich steuerliche Problemkreise, welche in der Praxis identifiziert und gelöst werden müssen.
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