Bubikon Ein gleichbleibender Steuerfuss von 118 Prozent und Mindereinnahmen aus dem kantonalen Finanausgleich führen in der Erfolgsrechnung für das Jahr 2022 in Bubikon zu einem Aufwandüberschuss von mehr als 1, 5 Millionen Franken. Redaktion Züriost Montag, 04. Oktober 2021, 11:30 Uhr Weniger Geld aus dem kantonalen Finanzausgleich führt in Bubikon für das kommende Jahr zu einem Aufwandüberschuss. Symbolbild: Martin Liebrich Mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 118 Prozent schliesst die Erfolgsrechnung der Gemeinde Bubikon gemäss Budget 2022 bei einem Aufwand von 45'506'700 Franken und einem Ertrag von 43'980'900 Franken voraussichtlich mit einem Aufwandüberschuss von 1'525'800 Franken ab, dies obschon der budgetierte Aufwand gegenüber dem Jahr 2021 praktisch gleich geblieben ist. Gemeinde hinwil steueramt in online. Das ausserordentlich hohe Defizit ist auf einen Einmaleffekt im Finanzausgleich zurückzuführen. Aufgrund der höheren eigenen Steuerkraft im Jahr 2020 und der gleichzeitig sinkenden kantonalen Steuerkraft reduziert sich der Ressourcenzuschuss aus dem Finanzausgleich erheblich.
5. Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind gemeinsam einzuschätzen. 6. Pflichtige der Steuergruppen P und Z, die miteinander wirtschaftlich eng verbunden sind (Mutter und Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaften und Erwerbsgesellschaften), sind gemeinsam einzuschätzen. 7. Für die Einschätzung der Steuergruppe N ist die Dienstabteilung Inventarkontrolle/ Erbschaftssteuer zuständig. Hinwil - Notfalltreffpunkt in Hinwil. 8. Für die Einschätzung der Steuergruppe D ist die Division Nord zuständig. In besonderen Fällen kann sich eine individuelle Zuteilung rechtfertigen. Diese Anordnungen sind von Fall zu Fall durch die Chefs der Divisionen nach gegenseitiger Absprache und in Verbindung mit der Dienstabteilung Akten- und Datenpflege zu treffen. D. Zuteilung der Steuerpflichtigen I. Bei erstmaligem Eintritt in die Steuerpflicht Bei Personen, die erstmals im Kanton Wohnsitz nehmen oder erstmals im Kanton selbständig steuerpflichtig werden, und bei Firmen, die neu gegründet werden oder erstmals im Kanton steuerpflichtig werden, stellt das Gemeindesteueramt nach Massgabe dieser Weisung die Steuergruppe und die zuständige Division fest.
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