2021) Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnungen ärztlicher Leistungen (Stand: 01. 2021) Vertragsdatum: 19. 2017 Fassung vom: 09. 06. 2021 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Stand: 01. 2021) (PDF, 359 KB) Regelung zur Unfallversicherung Regelung zur Unfallversicherung zur Sicherstellung der unfallmedizinischen Versorgung in Anbetracht der gegenwärtigen CO-VID-19-Pandemie Vertragsdatum: 03. 2020 Fassung vom: 03. 2020 Inkrafttreten: 16. Vertrag ärzte uv träger 10. 2020 Regelung zur Unfallversicherung (PDF, 108 KB) Verlängerung der Sonderregelung zur Hygienepauschale Vertragsdatum: 08. 2021 Fassung vom: 08. 2021 Verlängerung der Sonderregelung zur Hygienepauschale (PDF, 60 KB) Verlängerung der Sonderregelung zur Videosprechstunde Verlängerung der Sonderregelung zur Videosprechstunde (PDF, 59 KB) Erläuterungen zum Verletzungsartenverzeichnis unter Einschluss Schwerstverletzungsartenverfahren Erläuterungen zum Verletzungsartenverzeichnis unter Einschluss Schwerstverletzungsartenverfahren Vertragsdatum: 01.
2021 Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 14. April 2021 (PDF, 32 KB) Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 3. November 2020 Vertragsdatum: 03. 2020 Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 3. November 2020 (PDF, 15 KB) Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 19. März 2020 Vertragsdatum: 19. 03. 2020 Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 zum 19. März 2020 (PDF, 29 KB) UV-GOÄ: Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Stand: 01. 2020) Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger) (Stand: 01. 2020) Vertragsdatum: 01. Vertrag ärzte uv träger e. 2020 Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Stand: 01. 2020) (PDF, 728 KB) Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Stand: 01.
B. Berichte, Rechnungen, bisheriger Schriftwechsel) möglichst auf elektronischem Weg. Unvollständige Anträge können nicht in der Clearingstelle verhandelt werden. Clearingstelle-Unfallversicherung Kassenärztliche Bundesvereinigung Clearingstelle auf Bundesebene Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Inkrafttreten und Bekanntmachung Die Bekanntmachungen der Beschlüsse und Vertragsänderungen im Deutschen Ärzteblatt liegen diesem Rundschreiben bei. Die Beschlüsse sind zum 1. Vertrag ärzte uv träger van. Januar 2021 in Kraft getreten. Verlängerung der Hygienepauschale Des Weiteren möchten wir Sie über die Verlängerung von Sonderregelungen in der Unfallversicherung bis zum 31. März 2021 informieren. Dabei geht es um die im Mai 2020 vereinbarte Hygienepauschale für Durchgangsärzte, mit der sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an den Mehraufwendungen für Infektionsschutz während der COVID-19-Pandemie beteiligen, sowie um Möglichkeiten der Durchführung von Videosprechstunden bei der Behandlung von Unfallverletzten.
Antragsberechtigt sind rzte, die eine Leistung fr einen Trger der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht haben sowie die Trger der gesetzlichen Unfallversicherung. Antragsberechtigt sind auch Psychotherapeuten bei Auslegungsfragen zum Vertrag und zur Anlage 2 dieses Vertrages (Gebhrenverzeichnis Psychotherapeuten). (2) Eine Entscheidung der Clearingstelle schliet den Rechtsweg nicht aus. (3) Die Clearingstelle wird aus Vertretern der KBV einerseits und Vertretern der Trger der gesetzlichen Unfallversicherung andererseits jeweils in gleicher Zahl gebildet. Die Clearingstelle gibt sich eine Verfahrensordnung. (4) Die Geschftsstelle der Clearingstelle wird jhrlich wechselnd von der KBV und der DGUV gefhrt. " 12. 69 wird wie folgt gefasst: " 69 Inkrafttreten, bergangsregelungen (1) Dieser Vertrag tritt am 1. Unfallversicherungsträger (UV-GOÄ) - Vertrag auf Bundesebene. Januar 2018 in Kraft. Die nderungen in 27 und 29 treten zum 1. Juli 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Vertrag rzte/ Unfallversicherungstrger vom 1. Januar 2011 auer Kraft, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist.