Für die Ermittlung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Unterhaltsleistungen kann die vom Bundesministerium der Finanzen für die Bemessung des Höchstbetrages für Unterhaltszahlungen ins Ausland erlassene sog. Ländergruppeneinteilung 1 angewendet werden. Damit erweist sich die Einordnung der Russischen Föderation in die Ländergruppe 4 der Ländergruppeneinteilung als zutreffend. Die Einordnung eines Staates erfolgt über den Vergleich des Pro-Kopf-Einkommens des jeweiligen Staates mit dem inländischen Pro-Kopf-Einkommen. Ländergruppeneinteilung unterhalt 2019 schedule. Die Höhe der prozentualen Abweichung entscheidet über die konkrete Gruppe und damit über die Abschlagshöhe vom Unterhaltshöchstbetrag des § 33a Abs. 1 EStG. Hiergegen bestehen keine Bedenken, da das Pro-Kopf-Einkommen die tatsächlichen Lebensverhältnisse realitätsgerecht abbildet. Durch den direkten Bezug zum Bruttoinlandsprodukt fließen vielfältige Faktoren in die Einordnung in eine Ländergruppe ein. Der Vergleich der nationalen Lebensverhältnisse anhand des Pro-Kopf-Einkommens begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 überarbeitet worden. Das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2016 ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2017 das BMF-Schreiben vom 18. November 2013 (BStBl I 2013 Seite 1462). Ländergruppeneinteilung ab 2021 - Unterhaltsleistungen für Angehörige im Ausland. Das BMF-Schreiben finden Sie online auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen zum Download als PDF. Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 21. Oktober 2016
Ländergruppeneinteilung ab 2021 - Unterhaltsleistungen für Angehörige im Ausland Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder auf Zusammenveranlagung besteht, können im Rahmen der Regelungen des § 33a EStG steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltsberechtigte bedürftig, und der Unterhalt Leistende nach Grund und Höhe zur Leistung verpflichtet ist; insoweit trifft den Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungs- und Beweispflicht. Für Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland gelten besondere Grundsätze. Die unterstützten Personen müssen nach inländischem/bundesdeutschem Recht unterhaltsberechtigt sein. Ländergruppeneinteilung bis 2020 - Steuerrecht. Werden mit den Unterhaltszahlungen mehrere Personen unterstützt - der Zahlungsempfänger lebt mit anderen Personen in dem gemeinsamen Haushalt -, dann werden die Zahlungen nach der Anzahl der Personen, und zwar unabhängig davon, ob für die einzelne Person der steuerliche Abzug von Unterhaltsleistungen möglich ist oder nicht, aufgeteilt.