Im Berufungsverfahren hat das Landesarbeitsgericht Köln dieses Urteil bestätigt und die Berufung zurückgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen die von dem Arbeitsgericht Köln vorgenommene Beweiswürdigung bestätigt und keine Anhaltspunkte gesehen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen begründen könnten. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Keine vorherige Abmahnung erforderlich Insbesondere habe es keiner Abmahnung bedurft, da für den Kläger erkennbar gewesen sei, dass er mit der sexuellen Belästigung seiner Kollegin eine rote Linie überschritten habe, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Beklagte, deren Verpflichtung es sei, ihre weiblichen Beschäftigten vor sexuellen Belästigungen zu schützen, unzumutbar gemacht habe. Hinweis: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 1. April 2021, Az. 8 Sa 798/20 Das könnte Sie auch interessieren: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung war rechtmäßig Wirksame Kündigung wegen obszöner Whatsapp an die Kollegin?
Zufälligerweise wurde dieses Urteil – laut Informationen der BILD – von drei Richtern getroffen, die allesamt eine Glatze haben. Jetzt kommentieren Arrow-Right Created with Sketch. Nav-Account nico Time 14. 05. 2022, 20:00 | Akt: 14. 2022, 20:00