Frage vom 1. 8. 2009 | 17:49 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich) Unterhalt für Ex Freundin? Hallo Liebe User, Ich bin momentan in einer sehr verzweifelnden und Heiklen Situation geraten, und bräuchte daher dringendst einen Rat! Zuerst einmal wie alles begann! Neue Partnerschaft des Unterhaltspflichtigen. Im Jahre 2005 bin ich meiner damaligen Freundin begegnet und mit Ihr zusammen wohnte noch bei Ihren Eltern bis wir dann Im Jahre 2006 zusammen gezogen bin dann öfter zu See gefahren aus beruflichen gründen und meine EX hat es sich mit dem Geld auch gut gehen habe wirklich alles aus eigener Tasche gezahlt, das komplette Inventar! Als ich dann 2006 von einer 6 Monatigen Reise Heim gekehrt bin wurde meine EX dann Schwanger und wir bekamen am Ende des Jahres unseren Sohn. Wirklich gut haben wir uns nie verstanden, aber dennoch wollte ich es den beiden so angenehm wie möglich ich 2007 wieder für 4 Monate weg mußte und dann wieder kahm, machte meine Ex dann mit mir schluß und warf mich vor die Tür, da Sie ja den Mietvertrag alleine unterschrieben hatte, konnte Sie dieses tun!
[image]Wusste der Steuerpflichtige schuldlos nichts von der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die Freundin, muss das Finanzamt den Steuerbescheid auch nachträglich noch ändern. Viele Paare entscheiden sich ganz bewusst gegen die Ehe. Dennoch bleiben sämtliche Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Die gezahlten Beträge an die Lebensgefährtin, die sich um das gemeinsame Kind kümmert, stellen daher außergewöhnliche Belastungen dar. Unterhaltszahlungen nicht in der Steuererklärung angegeben Das Finanzgericht (FG) Hamburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mann es zunächst unterlassen hatte, die Unterhaltszahlungen für seine Lebensgefährtin bei der Steuererklärung über das Elster-Formular anzugeben. Unterhalt an freundin 1. Nachdem der daraufhin ergangene Steuerbescheid bestandskräftig geworden war, verlangte er die steuerliche Berücksichtigung der Zahlungen. Er habe zunächst nicht gewusst, dass auch Unterhaltszahlungen an eine Lebensgefährtin in die Anlage "Unterhalt" eingetragen werden müssen, da ihm dies erst bei genauerer Durchsicht des Erläuterungstextes aufgefallen sei.
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An seine neue Frau muss er also 500, - Euro Unterhalt monatlich leisten, an seine Ex-Ehefrau 1. Es bleiben ihm 1. 500, - Euro übrig, mehr als sein Selbstbehalt von 1. 100, - Euro. Ein Problem tritt bei dieser Fallgestaltung dann ein, wenn der Ehemann zu wenig verdient, um beiden Unterhaltsberechtigten den vollen Unterhalt zahlen zu können. Beispiel: Der Ehemann verdient netto 1. 500, - Euro, seine neue Ehefrau 900, - Euro und seine "Ex" 1. 100, - Euro. Er müsste der neuen Ehefrau 300, - Euro Unterhalt leisten, der Ex-Ehefrau 200, - Euro. Dann würden ihm aber nur noch 1. 000, - Euro übrig bleiben, das ist weniger als sein Selbstbehalt von 1. Es liegt ein Mangelfall vor. Bei einem solchen Mangelfall wird das Einkommen "dreigeteilt", d. h. das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen aller drei Beteiligten wird zusammenaddiert und durch drei geteilt. In unserem letzten Beispielsfall verdienen alle drei Beteiligten zusammen 3. Unterhalt für Freundin: Außergewöhnliche Belastung. 500, - Euro monatlich. Der Anteil jedes Ehegatten beträgt 1. 167, - Euro.
Der nichtehelichen Mutter stünden 1. 000, 00€ Unterhalt zu. Der Anspruch der nichtehelichen Mutter orientiert sich daran, was sie vor der Geburt des Kindes verdient hat. Ihr Unterhaltsbedarf ist die Differenz zwischen den Einkünften vor der Geburt und den geringeren Einkünften nach der Geburt. In der Regel wird die Mutter in den ersten Jahren wegen der Kinderbetreuung nicht mehr oder nicht mehr ganztägig erwerbstätig sein. Im Beispielsfall bekommt die Mutter 1. 800, 00 € Elterngeld. Davon bleibt ein Sockelbetrag von 300, 00 € frei. Unterhaltsrechtlich verfügt sie also über Einkünfte in Höhe von 1. 500, 00 €. Muss der neue Partner für Unterhalt aufkommen? - Finanztip. Vor der Geburt hatte sie 2. 500, 00 € Einkünfte. Diese fehlenden 1. 000, 00 € stellen ihren Unterhaltsbedarf dar. Als Ehefrau bekäme sie 250, 00€ Unterhalt. Der Ehegattenunterhalt würde so berechnet, dass man die Einkünfte des Ehemannes mit 2. 000, 00 € und die Einkünfte der Ehefrau mit 1. 500, 00 € addiert. Das ergibt eine Gesamtsumme von 3. 500, 00 €. Diese gemeinsamen Einkünfte werden unter Eheleuten hälftig aufgeteilt, sodass der Unterhaltsbedarf der Ehefrau 1.
Meinen Sohn hab ich auch immer seltener bis garnicht vors Gesicht bekommen, da Sie ja auch das alleinige Sorgerecht habe meinen Sohn immer Pünktlich Unterhalt gezahlt! Nach einiger Zeit habe ich dann eine neue Freundin kennengelernt und mich dann auch Verliebt, weil diese Beziehung einfach von anfang an Perfekt haben wir erfahren das auch Sie Schwanger geworden ist und haben uns entschlossen zu wir auch taten! Aber Jetzt Fordert meine EX einen Betreuungsunterhalt von mir, quasi soll ich Ihre Faulheit unterstützen, Sorry für diese Aussage, aber Fleißig war Sie nie Problem ist aber, das ich Beruflich ein Auto brauchte und mir dieses Kaufte! Momentan habe ich an Vielen Schulden zu Arbeiten, so das mir unterm Strich so Gut wie nix zum leben bleibt! Unterhalt an freundin ist. Ich Verdiene übrigens 1700€ Aufgrund der neuen Situation müssen meine Frau und Ich jetzt auch noch umziehen in ein Größeres Domizil, was mit noch mehr Unkosten verbunden ist! Jetzt weiß ich nicht wie ich das alles Bewältigen soll! Jeder will Geld von mir, ich bekomme langsam einen Nerven Zusammenbruch!