Vielmehr leisten beide Elternteile ihren Beitrag durch die Betreuung und Naturalunterhalt (Essen, Kleidung, etc.. ), sodass kein wechselseitiger Geldunterhaltsanspruch mehr besteht. Annähernd gleiche Betreuung Ob die Eltern gleichwertige Betreuungs- und Naturalunterhaltsleistungen erbringen, ist nach dem jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Je älter ein Kind wird, desto mehr werden Elemente wie Gewährung von Unterkunft, Nahrungszubereitung und Wäschewaschen in den Vordergrund treten, wo hingegen Erziehung, Körperpflege, Überwachung der schulischen Leistungen udgl. in den Hintergrund gelangen. Geteilte betreuung kita plus. Einzelne erbrachte Leistungen wirken sich auch oft in den Folgetagen noch aus (zB Wäsche waschen). Eine annähernd gleichteilige Betreuung liegt nur dann vor, wenn kein Elternteil mindestens 2/3 der Betreuung übernimmt. Annähernd gleiches Einkommen Vom besonderen Fall einer völligen Bedarfsdeckung im Wege von Naturalleistungen durch beide Elternteile ist nur dann auszugehen, wenn beiden Elternteilen über ein annähernd gleich hohes Einkommen verfügen.
Auch dann haften Sie beide als Gesamtschuldner. Haben Sie die Vereinbarung mit der KiTa hingegen nach Ihrer Trennung unterzeichnet, gilt dieser Grundsatz nicht mehr. Sie wären dann als Vertragspartner allein verantwortlich (§ 1357 Abs. III BGB). Sind KiTa-Kosten bei geschiedenen Eltern Mehrbedarf? Im Regelfall sind die KiTa-Kosten im laufenden Kindesunterhalt enthalten, den der nicht betreuende Elternteil an den betreuenden Elternteil monatlich nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle zahlt. Allerdings umfasst der Regelunterhalt nur einen Halbtags-Kindergartenplatz. Die Mehrausgaben für einen Ganztagsplatz in der Kindertagesstätte stellen hingegen meist Mehrbedarf dar (Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Geteilte betreuung kita video. 3. 2008, Az. XII ZR 150/05). Mehrbedarf ist der über den laufenden Unterhalt hinausgehende, regelmäßig anfallende Kostenaufwand. Diejenigen Kosten, die den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen, sind also als Mehrbedarf anerkannt. Dann haftet der barunterhaltspflichtige Elternteil allerdings nicht allein für den gesamten Kostenaufwand.
Eine Kindertagesstätte (KiTa) ist eine wertvolle Unterstützung in der Kinderbetreuung. Für Kinder ist es nicht nur ein Ort, an dem sie betreut werden. Sie können sich dort austoben, Freunde finden und jeden Tag viele neue Abenteuer erleben. Der KiTa-Besuch ist jedoch mit bundesweit variierenden Kosten verbunden. Trennen sich die Eltern und soll das Kind nach wie vor in die KiTa gehen, werden sie sich Gedanken machen, wer die Kosten für den Kindergarten bei Alleinerziehenden zahlt und ob diese die Höhe des Kindesunterhalts erhöhen. Wer zahlt die Betreuungskosten bei Trennung? Unterhalt bei gleichteiliger Betreuung der Kinder » anwaltszentrum.at – Krist / Bubits Rechtsanwälte. Betrachten wir die Antwort aus zunächst aus rechtlicher Sicht. Dafür kommt es darauf an, wer Vertragspartner der KiTa geworden ist: Sie haben den Vertrag allein unterzeichnet: Danach sind Sie für die Zahlung der Betreuungskosten in der KiTa verantwortlich. Dann sind Sie Vertragspartner der KiTa. Sie bleiben Vertragspartner, auch wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen und scheiden lassen.