Knapp die Hälfte aller Immobilienbesitzer in deutschen Großstädten lebt in der eigenen Wohnung. Neben Mietfreiheit profitieren Wohnungseigentümer von Gestaltungsspielraum und Mitspracherechten innerhalb der Wohnanlage. Das Zusammenleben führt aber auch oft zu Streit. Wir erklären, welche Rechte und Pflichten die Eigentümer haben. immobilien Knapp die Hälfte aller Immobilienbesitzer in deutschen Großstädten lebt in der eigenen Wohnung. von max geissler Sondereigentum Im privaten Bereich dürfen Eigentümer ähnlich wie Mieter ganz nach ihrem Gusto leben: Sie können ihre Wände schwarz anstreichen oder das Wohnzimmer in ein Biotop verwandeln. Sobald ihre Aktivitäten jedoch die Mitbewohner tangieren oder gar belästigen, ist es mit der Freiheit vorbei. Das gilt selbst dann, wenn die Mehrzahl der Eigentümer gleiche Interessen hegt. -Beispiel Lärm Nur weil das Haus mehrheitlich in der Hand von jungen Leuten ist, darf die Eigentümerversammlung nicht beschließen, dass jeder Mitbewohner rund um die Uhr Partys feiern kann.
Die "Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage" – so bezeichnen die Juristen die Eigentümergemeinschaft, kurz WEG. Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie zwangsläufig Teil dieser Gemeinschaft. Erfahren Sie hier, was die Rechte und Pflichten der Gemeinschaft sind und welche Schwierigkeiten damit zusammenhängen können. Einfach smart: Ihre zentrale Immobilienverwaltung mit Alles rund um die Immobilienverwaltung griffbereit an einem Ort: mit von ImmoScout24. Welchen Nutzen hat die Wohnungseigentümergemeinschaft? Sie erwerben beim Kauf einer Eigentumswohnung gleichzeitig einen Mieteigentumsanteil am gesamten Gebäude. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Verhältnis des gesamten Objektes zur Größe Ihrer Wohnung ab. Anders als bei einem frei stehenden Einfamilienhaus können Sie als Teil der Eigentümergemeinschaft nicht einfach tun und lassen, was Sie wollen. Ihr Eigenheim können Sie jederzeit bunt anstreichen, die Fenster austauschen oder eine marode Garage einfach abreißen.
Sie sind ja schließlich Eigentümer und zögern nicht, anderen diesen Status mitzuteilen. Gleiches gilt für die Funktion des Verwaltungsbeirates. Komisch, dass im Wohnungseigentumsgesetz nichts von Sonderrechten steht! Eine Gartenparty ist eine gesellige Veranstaltung, die Spaß machen sollte – und zwar allen. Leider gibt es in vielen WEGs noch immer einige Miteigentümer, die glauben, Mieter seien weniger wert. Mieter werden von solchen Wohnungsbesitzern oftmals ausgeschlossen und nicht gleichwertig behandelt. Es sind oftmals die Kleinigkeiten, anhand derer man erkennt, wie manche Menschen wirklich ticken. Man stelle sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft vor, die sich eigentlich ganz gut versteht. Ein paar Eigentümer haben sich zusammengefunden und planen ein gemeinsames Grillen im Garten der Anlage, was an sich als überaus positives Zeichen einer funktionierenden WEG verstanden werden kann. Doch das Vorhaben hat einen kleinen Haken: In der Wohnanlage sind etwa ein Viertel der Wohnungen vermietet und die Mieter werden nicht eingeladen.
Der Halter haftet hingegen für diese Verstöße nicht. Kommt er allerdings seiner Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung des Fahrers nicht nach, kann ihm bei schwereren Verstößen ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Etwas anderes gilt bei Parksünden. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, muss der Halter für das Knöllchen geradestehen. Der Halter kann außerdem neben dem Fahrer zur Kasse gebeten werden, wenn er beispielsweise gegen die Winterreifenpflicht verstoßen hat. Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen Hier finden Sie garantiert den passenden Tarif. Z. B. den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.
Wie ein Kaufvertrag zustande kommt, zeigen wir dir hier!
Die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens hat für davon Betroffene weitreichende, oftmals negative Folgen. Die Tücke in diesen Verfahren besteht für die Betroffenen darin, dass ihnen die negativen Folgen für ihre Flächen erst sehr spät im Verfahren – in der Regel erst bei der Zuweisung der neuen Flächen bei der vorläufigen Besitzeinweisung – erkennbar werden. Bis zu diesem Zeitpunkt aber sind bereits bindende Entscheidungen getroffen, die der Betroffene dann gegen sich gelten lassen muss. So stehen beispielsweise die Ergebnisse der Wertermittlung für die vorläufige Besitzeinweisung und den Flurbereinigungsplan fest. Deshalb kommt es in Flurbereinigungsverfahren darauf an, dass ein Betroffener seine eigene Betroffenheit frühzeitig erkennt und seine Rechte in einem sehr frühen Verfahrensstadium wahrnimmt. Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass von ihm bewirtschaftete Flächen von einer Flurbereinigung oder einer Zusammenlegung (Eröffnungsbeschluss) erfasst werden sollen, gilt es zu prüfen, ob denn tatsächlich die eigenen Flächen mit in das Verfahren einbezogen werden müssen.