Hingegen haben Pflegeeltern keine Elternstellung. Es treffen Pflegeeltern Rechte und Pflichten, die aber überwiegend in der tatsächlichen Betreuung im Alltag liegen. Art. 24 EGBGB - Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft - dejure.org. In den meisten Fällen hat zunächst noch das Jugendamt das Sorgerecht für das Pflegekind und überwacht die Betreuung durch die Pflegeeltern. Nach langer Zeit der Pflegschaft kann es für die Pflegeltern sinnvoll sein, einen Antrag auf Übertragung der Vormundschaft für ihr Pflegekind zu stellen. 8. November 2017 /
Abschnitt 3. Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Das Werk »Gesetzsammlung« ist ein kostenpflichtiges Angebot. Diese Seite ist nur für Abonnenten frei zugänglich. Sie sind noch kein Abonnent? Ausführliche Produktinformationen finden Sie auf. Bereits vor Abschluss des Abonnements können Sie freigeschaltete Seiten von »Gesetzsammlung« betrachten. Eine Übersicht der frei zugänglichen Seiten finden Sie hier: Diese Seite enthält Gesetzsammlung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden, 30-39 Bürgerliches Recht, Familienrecht, 30 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Buch 4. Familienrecht, Abschnitt 3. Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft mit Inhalten zu Titel 1. Vormundschaft Titel 2. Rechtliche Betreuung Titel 3. Pflegschaft
Um den Betreuten weiter zu schützen, kann ein Einwilligungsvorbehalt beschlossen werden. Dieser hat zur Folge, dass Rechtshandlungen des Betreuten selbst nur wirksam sind, wenn der rechtliche Betreuer zustimmt. Nicht rechtswirksam handeln kann der Betreute nur, wenn er geschäftsunfähig ist. Das ist nach § 104 BGB der Fall, wenn sich der Betreute in einem "Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet", die die freie Willensbildung ausschließt. Zur Betreuung kommt es durch Antrag oder Anregung In § 1896 BGB sind die Voraussetzungen für eine Betreuung geregelt. Im ersten Absatz heißt es: "Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (…)". Den Antrag auf Betreuung kann danach nur der zu Betreuende selbst stellen. Die zweite Möglichkeit eine Betreuung zu erreichen, erfolgt durch das Tätigwerden des Betreuungsgerichts von sich aus.