Während eine Ausbildung meist drei Jahre dauert, wird eine Umschulung meist nach kürzerer Zeit abgeschlossen. Schließlich verfügen die sogenannten Umschüler bereits über vielfältige Vorkenntnisse. Zudem gibt es für eine Umschulung keine Altersgrenze. Der Unterricht findet in einer fachspezifischen Schule statt. Meist sind Praktika in Unternehmen enthalten. Eine zweite Ausbildung ist hingegen etwas anders organisiert. Sie bewerben sich regulär bei einem Arbeitgeber und nehmen im gleichen Rhythmus wie alle anderen Auszubildenden an schulischer Theorie und praktischer Arbeit teil. Zudem wird die Ausbildung vergütet, während bei der Umschulung häufig Schulgebühren fällig werden und kein Einkommen erwirtschaftet wird. Welcher Weg der für Sie richtige ist, hängt sehr vom gewünschten Beruf und dem dortigen Bedarf an Arbeitnehmern ab. Ältere Auszubildende erfreuen sich jedoch zunehmend größerer Beliebtheit, sodass eine Bewerbung und ein Gespräch mit dem Arbeitgeber durchaus lohnend sein können.
Eine zweite Ausbildung ist im Übrigen ebenfalls kürzer als eine erste und kann bereits nach zwei Jahren mit dem erfolgreichen Abschluss beendet werden. Klären Sie Einzelheiten diesbezüglich mit der Schule und dem Arbeitgeber. Anfallende Kosten kalkulieren Als Auszubildender in einem Betrieb erhalten Sie natürlich auch eine Vergütung. Diese wird sich nicht von dem dort üblichen Lehrlingsgehalt unterscheiden. Wird die Dauer Ihrer zweiten Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt, erhalten Sie das Gehalt des regulären ersten und schließlich zweiten Lehrjahres. Der Besuch der berufsbildenden Schule ist für Sie kostenfrei. Entscheiden Sie sich für diesen Ausbildungsweg, bleiben die Kosten für Sie überschaubar und Sie verfügen über ein stabiles Einkommen. Ziehen Sie eine Umschulung in Erwägung, gestaltet sich die Finanzierung schwieriger. Da Sie an kein Unternehmen gebunden sind, sondern lediglich Praktika in verschiedenen Betrieben absolvieren oder aber die praktischen Übungen direkt in der Schule durchführen, erhalten Sie keine Ausbildungsvergütung.
Minerva78 na, dann weiß ich zumindest, wonach ich nun googeln muß. Danke 20. Jan 2011 21:18 re Minerva78 Berufsausbildungsbeihilfe 20. Jan 2011 21:39 re xxjule89xx Antwort auf: Berufsbeihilfe? von: Minerva78 Berufsausbildungsbeihilfe! Wird aber selten für die zweite Ausbildung gezahlt! Das wird dir aber dein Arbeitsvermittler nicht sagen können... Vereinbare am besten telefonisch einen rückruf durch den Fachbereich! 20. Jan 2011 21:41 re Minerva78 Ok. Das Gespräch ist erst am 21. Und ich bin so voller Ideen, voll Tatendrang..... 20. Jan 2011 21:42 re xxjule89xx ich drücke dir die daumen! :) 20. Jan 2011 21:25 Re: be'clever Antwort auf: re von: Karja Bei einer zweiten Ausbildung kann man kein Bafög beantragen! Das zählt ledeglich für eine Erstausbildung! 21. Jan 2011 18:51 re Falsch. Ich bekam für meine zweite Ausbildung auch Bafög. Und sie war nicht aufstockend auf die erste, sondern ein ganz anderer Bereich. 21. Jan 2011 18:59 Re: be'clever Hast du deine Ausbildung abgebrochen und dann eine neue gemacht?
Anstatt zu klagen, könnte man Ausbildung zum Beispiel an dieser Stelle fördern. " Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung rät Bernd Werner: "Im Zweifel sollten Auszubildende und Studenten einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater um Rat fragen. Da die Einkünfte nicht hoch sind oder gar nicht vorliegen, sollten auch die Mitgliedsbeiträge beziehungsweise die Honorare entsprechend niedrig ausfallen. " Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen – mehr zum Thema in der Kategorie Ausbildung und Studium bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein: Müssen Auszubildende Steuern zahlen Ausbildung und Studium