16. 07. 2019, 00:00 Uhr - Das Landgericht Berlin hat mit einer Entscheidung vom 12. 3. 2019 die Rechte älterer Mieter deutlich gestärkt. Dabei ging es um eine Eigenbedarfskündigung – die wohl wichtigste Gefahr für den Bestand des Mietverhältnisses von Senioren. Eigenbedarfskündigungen können Mieter generell ablehnen, wenn die Kündigung für sie eine besondere Härte darstellt. Das LG Berlin befand nun, dass ein hohes Alter von Mietern in besonderem Maße als Härte gilt. Gestritten wurde in Berlin über die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung eines Seniorenpaars (87 und 84 Jahre alt). Mieterforum von mieten für mieter 2. Die Mieter hatten der Kündigung unter Verweis auf ihr Alter, ihre beeinträchtigte Gesundheit und ihre langjährige Verwurzelung am Wohnort widersprochen. Das LG Berlin befand, den Betroffenen stehe gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu. In dieser gesetzlichen Regelung wird Mietern das Recht gegeben, bei Vorliegen einer Härte der Kündigung zu widersprechen.
also der… Vor 9 Stunden Like (Beitrag) Wenn eine gewisse Verwahrlosung der Wohnung angenommen wird, hat der Vermieter das Recht, den Zustand der Mietsache zu prüfen. Für mich wäre das ein ausreichender Grund für eine Besichtigung. An deinem Privateigentum hat der Vermieter nichts verloren, … Ungelesene Themen
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Zugleich befand das Gericht, dass eine Kautionsabrechnung durch schlüssiges Verhalten des mehr Weitere News zum Thema