"Die müssten dann dafür sorgen, dass Abhilfe geschaffen wird. " Genauso sieht es Reiserechtler Ulf Köper aus Offenbach: "Kommt es einmal vor, ist es eine Unannehmlichkeit. Wenn es immer wieder vorkommt, dann liegt ein Mangel vor, der eine Reisepreisminderung begründet". Schließlich handele es sich ganz klar um unbefugtes Betreten. In diesem Fall solle man sich beim Hotel und, falls vorhanden, der örtlichen Reiseleitung beschweren. Auch interessant: Wie erkenne ich, ob in meinem Hotelzimmer Bettwanzen sind? Was, wenn niemand im Zimmer ist? Manchmal hängen Hotelgäste das "Bitte nicht stören"-Schild auch an die Tür, wenn sie gar nicht im Zimmer sind, etwa während des Frühstücks oder wenn sie es etwa bei Kurzaufenthalten für unnötig halten, dass es gereinigt wird. Darf das Zimmermädchen dann trotzdem eintreten? Hier teilen sich die Meinungen. Gunter Träger von den Steigenberger Hotels und Resorts sagt: "Auch während der Abwesenheit eines Gastes darf kein Hotelangestellter das Zimmer betreten, wenn das Schild außen an der Tür hängt. "
Startseite Reise Erstellt: 14. 05. 2010, 12:11 Uhr Kommentare Teilen Wer das "Bitte nicht stören"-Schild an eine Hotelzimmertür hängt, möchte seine Privatsphäre wahren. © dpa Wer ein Schild mit "Bitte nicht stören" an seine Hotelzimmertür hängt, hat ein Recht auf Privatsphäre. Auch wenn der Gast ohnmächtig im Zimmer liegt. Im verhandelten Fall hatte eine Ägypten-Reisende das Schild "Bitte nicht stören" an die Zimmertür gehängt. Sie wurde dann nach einem akuten Nierenversagen ohnmächtig und erst nach mehr als einem Tag entdeckt. Das Hotel hatte die Zimmertür nach besorgten Anrufen des Ehemannes aus Deutschland erst öffnen lassen, nachdem Zettel, die unter der Tür ins Zimmer geschoben wurden, unbeantwortet blieben. Weil die Frau auf der Intensivstation eines Krankenhauses fünf Tage lang im Koma lag, verklagte sie den Veranstalter auf Schadenersatz mit der Begründung, das Personal hätte eher nach ihr sehen müssen. Die verrücktesten Klagen von Urlaubern Foto Das sah das Gericht anders: Es bestehe keine Pflicht, die Reisegäste zu überwachen und zu kontrollieren.
Auch während schweren Gewitter und Erdbeben hab ich brav weitergeschlafen. #65 Das geschieht ihm recht, wenn er so dämlich ist, die Tür nicht zu schließen und dann auch noch besoffen oder unter Drogen einzupennen. Was die "Überwachung" in Nobelhotels angeht: Die kann man vergessen. Ich habe es bisher erst einmal in Deutschland erlebt, dass ein Gästeflur per Kamera überwacht wird (im Pulman in Dortmund). Ansonsten habe ich noch nie eine Kameraüberwachung im Gästebereich gesehen. Und die "tollen" Sicherheitsmaßnahmen beschränken sich doch auf die Fahrstuhlsteuerung per Zimmerkarte (was natürlich lächerlich ist, da die Treppen immer frei zugänglich sein müssen) und ein Vorhängeschloß vor der Zimmertür, das mit einem Tritt aus der Verankerung reißt. jotxl Erfahrenes Mitglied #66 ein Vorhängeschloß in einem Nobelhotel? #67 Anhang anzeigen 63253 Alles Amateure. Nicht mal die Schrauben ordentlich reingedreht. Lächerlich. #68 Und den Schließbügel völlig falsch montiert, normal sollen die Schrauben im geschlossenem Zustand durch den Bügel verdeckt sein.
Was meint ihr, sollten wir dem Hotel jetzt doch das Dessert in Rechnung geben lassen oder ist es okay, wenn wir das Hotel auf den Kosten sitzen lassen? Liebe Grüße und danke für eure Hilfe!