Der Verkäufer kann seine Rechnung erst korrigieren, wenn der Fehler auffällt. Die Korrektur erfolgt also erst in dem Voranmeldungszeitraum, in dem er die Rechnung berichtigt hat. Ob der Erwerber seinen Vorsteuerabzug rückwirkend korrigieren kann, hängt davon ab, ob eine sogenannte rückwirkend berichtigungsfähige Rechnung vorliegt. Rechnung: Fehler richtig korrigieren - handwerk magazin. 8. 3. 1 So wird der unzutreffende Ausweis korrigiert Wie und wann der Fehler korrigiert wird, hängt natürlich davon ab, wer ihn entdeckt und wann er entdeckt wird. Wenn der Unternehmer die falsche Rechnung kurzfristig (innerhalb desselben Voranmeldungszeitraums) berichtigt und seinem Kunden übersendet, kann er sofort den richtigen Umsatzsteuerbetrag buchen. Hat der Unternehmer den Vorgang bereits gebucht, storniert er ihn und bucht anschließend die korrigierte Rechnung. Hat der Unternehmer die unzutreffende Rechnung gebucht und sind die falschen Daten bereits in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung erfasst, müssen die entsprechenden Korrekturen auch in der Buchführung vorgenommen werden.
Das ist wichtig. Schließlich könnte der Empfänger sonst doppelt Vorsteuern ziehen. Der Aussteller steht dann vor dem Problem, die Umsatzsteuer entsprechend doppelt zu schulden. "Die Berichtigung darf nur der Rechnungsaussteller selbst vornehmen, im Gegenzug bei einer Gutschrift auch nur der Aussteller der Gutschrift", erläutert Ines Wollweber, Steuerberaterin der Kanzlei Ecovis in Rostock. Die Expertin weist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hin (BFH, Az. VR 26/15). Danach haben Unternehmer rückwirkend Anspruch auf den Vorsteuerbetrag und nicht erst, wenn der Ergänzungsbeleg da ist. Rechnungen richtig korrigieren. "Entscheidend ist, dass eine Erstrechnung vorliegt", so Wollweber. Wann dies der Fall ist, hat der BFH definiert. Fünf Merkmale müssen erfüllt sein. Die ursprüngliche Rechnung enthält Angaben zum Leistenden und zum Leistungsempfänger sowie eine Leistungsbeschreibung. Außerdem müssen ein Nettoentgelt sowie ein Umsatzsteuerausweis ausgewiesen sein. Rechnung berichtigen: So sind Sie als Handwerkerchef auf der sicheren Seite Rechnen Sie in der Rechnung über Umsätze ab, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, so ist der Nettobetrag nach den entsprechenden Steuersätzen (7% oder 19%) aufzuschlüsseln.
Wie wir im Beitrag über Rechnungsstornierungen bereits angemerkt haben, stehen prinzipiell zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Fehler in Rechnungen auszubessern: Die Korrektur und die Stornierung. Die Rechnungskorrektur mithilfe eines Berichtigungsdokument kann lediglich bei noch nicht verbuchten Rechnungen erfolgen. Wann müssen Rechnungen berichtigt werden? Rechnungen müssen die in § 14 Abs. 4 UStG definierten Pflichtangaben für Rechnungen erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vorsteuerabzug Ihres Kunden gefährdet. Zudem kann auch der Betriebsausgaben-Abzug gefährdet sein, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Abrechnung bestehen. Bitte um zusendung der korrigierte rechnung. In der Praxis bedeutet dies, dass der Rechnungsempfänger keine Vorsteuer geltend machen kann und ggf. die Ausgabe vollständig aus den Betriebsausgaben gestrichen wird. Unternehmer müssen Rechnungen also dann berichtigen, wenn diese nicht die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllen. Rechtschreib- oder Grammatikfehler müssen nicht berichtigt werden, da diese sich nicht negativ auf den Rechnungsempfänger auswirken.
Das kommt aber nicht oft vor. Häufiger müssen Rechnungen noch mal geändert werden. Zum Beispiel, wenn die Arbeitsstunden nicht explizit ausgewiesen sind und Kunden die Lohnkosten als Handwerkerleistungen steuerlich absetzen wollen. Bei Pauschalpreisaufträgen weist er diese nicht immer automatisch aus. "Kunden finden die Regeln hierzu häufig kompliziert und ärgern sich über die Bürokratie", weiß Radermacher. Sie stören sich daran, dass sie die Zahlung per Kontoauszug gegenüber dem Fiskus nachweisen müssen. "Wir ändern die Rechnung auch öfter, wenn wir Firmen als Kunden haben, die nach Paragraf 15 b Umsatzsteuergesetz die Leistungen ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen haben müssen", erläutert Radermacher. Korrigierte rechnung anschreiben. Mitunter kommt es auch schon einmal vor, dass sich bei Aufträgen, die über Architekten eingehen, oder bei öffentlichen Auftraggebern Differenzen bei deren Rechnungsprüfung ergeben und sie Abzüge haben wollen. "Dann stellen wir neu aus", so Radermacher. Änderung der Rechnung Wie bei Unternehmer Thomas Radermacher stehen viele Handwerksunternehmer gelegentlich vor dem Problem, dass sie Rechnungen noch einmal ändern müssen.
Fehler passieren. Selbst "alten Hasen" machen an und ab Fehler. Trotz aller Sorgfalt kommt es im Geschäftsalltag hin und wieder zur Ausstellung von fehlerhaften Rechnungen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann richtig teuer werden, wenn der Fehler nicht richtig korrigiert wird. Nach wie vor gibt es viele Unklarheiten, welche Formvorschriften bei der Rechnungserstellung sowie einer Rechnungskorrektur eingehalten werden müssen. Eine fehlerhafte Rechnung wirkt sich in vielerlei Hinsicht aus. Umsatzsteuer, Rechnungsberichtigung / 8.3 Zeitpunkt der Korrektur | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Falsch überwiesene Beträge sowie ein erhöhter Administrationsaufwand sind nur zwei Folgen einer fehlerhaften Rechnung. Darüber hinaus ist der Einfluss auf die Steuer und die Buchführung nicht zu vernachlässigen. Doch wann spricht man eigentlich von einer "fehlerhaften Rechnung" und wie solltest du damit umgehen? Hier findest du Antworten zu den wichtigsten Fragen. Definition: Was ist eine fehlerhafte Rechnung? Fehlerhafte Rechnungen sind in erster Linie für den Rechnungsempfänger ärgerlich, denn er kann dann die Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen.
Das geht nicht, ohne die Regeln des Finanzamts zu beachten. Schließlich zeigt sich der Fiskus beim Umgang mit der Umsatzsteuer notorisch streng. Radermacher erinnert sich an eine kuriose Geschichte, die ihn viel Zeit kostete: "Wir haben vor ein paar Jahren für eine niederländische Firma Holzplatten-Bauteile für eine Fassade am RTL-Gebäude in Köln-Deutz hergestellt. Der Auftragswert lag bei etwa 100. 000 Euro. Die korrigierte rechnungen. Die Platten wurden von uns über die Grenze geliefert", erzählt Radermacher. Dort baute die niederländische Firma die Platten in ihre Metall-Fassadenelemente ein und brachte diese anschließend dann nach Köln zur Baustelle. "Wir haben die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt, da dies bei EU-Geschäften so vorgeschrieben ist", kommentiert Radermacher. Das Finanzamt vermutete Umsatzsteuerbetrug, da in der Rechnung als Objektbezeichnung "RTL-Köln" stand. Man ging davon aus, dass die Platten nicht in die Niederlande, sondern nach Köln geliefert wurden, wodurch Umsatzsteuer fällig gewesen wäre.
Tippfehler und Ungenauigkeiten etwa im Firmennamen sind verzeihlich, sofern die Pflichtangaben eindeutig erkennbar sind. Formvorgaben auch bei der Korrekturrechnung beachten Dem Leistungsempfänger ist ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug möglich. Deshalb wird er fehlerhafte Rechnungen beim Leistungserbringer reklamieren. Der Rechnungssteller ist zur Rechnungskorrektur verpflichtet, die nur er allein vornehmen darf. Bei der Rechnungsberichtigung ist erhöhte Vorsicht geboten, um die Problematik nicht weiter zu verschärfen. Selbstverständlich muss auch die Korrekturrechnung alle umsatzsteuerlichen Formvorgaben einhalten. Neue Rechnung mit Ersatzhinweis versehen Bei der Rechnungskorrektur empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Die ursprüngliche Rechnung wird storniert und als Rechnungsstorno oder Rechnungskorrektur gekennzeichnet. Die neue Rechnung wird mit einer neuen Rechnungsnummer und einem Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung versehen (zum Beispiel "... ersetzt Rechnung Nr. 1234 vom 5.