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ᐅ Flaschen sammeln = Diebstahl??? Dieses Thema "ᐅ Flaschen sammeln = Diebstahl??? " im Forum "Strafrecht / Strafprozeßrecht" wurde erstellt von Soledad, 29. Mai 2009. Soledad Senior Mitglied 29. 05. 2009, 11:44 Registriert seit: 27. April 2007 Beiträge: 361 Renommee: 65 Flaschen sammeln = Diebstahl??? Warensicherung für Flaschen - Warensicherung - Hartetiketten - Magnetlöser. Also wenn ein Mitarbeiter der Müllabfuhr beim ausleeren der Mülltonnen in einer dieser eine bspw. goldene Kette findet darf er diese nicht aus der Tonne entnehmen und behalten sondern muß diese mit dem gesamten restlichen Müll auf die Mülldeponie bringen. Tut er dies nicht kann er wegen Diebstahls gekündit werden, da der Müll ab Entsorgung in die Tonne ja Eigentum der Müllabfuhr ist. Wie sieht es denn dann bei den Flaschensammlern aus, welche auch die Papierkörbe und Tonnen auf der Suche nach Pfandflaschen durchkämmen diese dann entnehmen und gegen Pfand in den Supermärkten abgeben. Habe diese dann nicht auch einen Diebstahl zu Lasten der Müllentsorgungsunternehmen begangen? Tobeiaes907 Aktives Mitglied 29.
ob es nun plausibel klingt oder nicht: wird eine pfandflasche in die freie natur geworfen, kann sie nicht geklaut werden, weil die sachherrschaft augegeben wird, ohne dass eine neue begründet wird. wird die pulle in ein der öffentlichkeit frei zugängliches müllbehältnis geworfen, das von wem auch immer zur abholung des eingebrachten mülles aufgestellt worden ist, so kann ein neuer gewahrsam begründet werden, der dann auch gebrochen werden kann. tut dies jemand, so kann er einen diebstahl begehen. 30. 2009, 07:51 AW: Flaschen sammeln = Diebstahl??? Ausnahmen wäre wenn der Eigentümer des Grundstückes "automatisch" Gewahrsamwillen an allem was sich auf seinem Gründstück befindet begründet, z. B. durch eine schriftliche Erklä könnte dann z. auch der Pächter eines Waldes sein! fernetpunker 30. Diebstahl: Weindiebe stehlen Flaschen für etwa 10.000 Euro - Startseite - idowa. 2009, 15:10 14. Oktober 2007 16. 511 Geschlecht: männlich 2. 919 Elrond01, interessante Theorie. Ich sehe es allerdings anders. Wenn ich etwas in einen Müllbehältnis werfe, dann manifestiere ich dadurch meinen festen Willen, das Zeug loszuwerden, im Juristendeutsch also Dereliktion, Eigentums-, Besitz- und Gewahrsamsaufgabe.
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. "Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Name/Unternehmen]Dongguan Qianyiheng E-Commerce Co., Ltd., [geographical address – no PO box]Dongguan City, Dongcheng Street, Tongsha Community, Dongcheng Science and Technology Industrial Park, Dongke Road, No. 1, Dongping Road, 6th Floor, Building 206, Room 206, Cluster 000051, [telephone number]13349890795, [fax number – if you have one], [e-mail address. ]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. " Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Einen mit Herrschaftswillen ausgestatteten Gewahrsam kann nur ein Mensch oder eine Institution, hinter der Menschen stehen, ausüben. 30. 2009, 15:21 Die Gewahrsamsbegründung bezog sich nicht auf den Müllmann, sondern auf die Firma! Und die hat sehr wohl Interesse an dem Mü ist nämlich bares Geld, sein es nun Pfandpflaschen oder sonstiger Hausmüll!!! Ähnlich ist die Lage ja auch beim Sperrmüll!!! buteobuteo 17. 04. 2010, 01:27 31. Dezember 2009 159 23 AW: Flaschen sammeln = Diebstahl??? Und wenn er nicht irrt? 18. 2010, 20:38 Ich möchte hierzu den folgenden fiktiven Fall schildern. X fischt aus einem Müllbehälter am Bahnhof eine Pfandflasche. Dies bemerkt ein Mitarbeiter der Bahn-Securitiy Y zusammen mit seinem Kollegen Z, und macht ihm zum Vorwurf, dass sein Verhalten nicht erlaubt sei und rechtlich einen Diebstahl darstellt. X wird von Y zwecks Strafanzeige auf die Wache der Bundespolizei verbracht, da er seine Personalien nicht herauszugeben gewillt ist. Auf der Wache nimmt man seine Personalien auf und lässt ihn ca.