Müller-Wrede: VOL und VOF 2006, Bundesanzeiger Verlag Köln, 2006, ISBN 3-89817-481-6. Hermann Pünder, Martin Schellenberg (Hrsg. ): Vergaberecht. Handkommentar. Nomos, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-2681-6. Reinhard Voppel, Wolf Osenbrück, Christoph Bubert: VOF. Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen. Kommentar. 3. C. H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-61254-1. Rudolf Weyand: Vergaberecht. Praxiskommentar zu GWB, VgV, SektVO, VOB/A, VOL/A, VOF. Vof verfahren architektur forum. München 2011, ISBN 978-3-406-57874-8. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bekanntmachung der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen – VOF Ausgabe 2009 vom 18. November 2009, BAnz Nr. Dezember 2010 (PDF-Datei; 519 kB) Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Vergaberecht: Gesetze und Verordnungen. In:. Abgerufen am 4. August 2016.
Verhandlungsverfahren Zum Verhandlungsverfahren lädt die Vergabestelle alle geegneten Bewerber ein. Die Vergabestelle hat auch hier die Möglichkeit, die Auswahl auf "die geeignetsten Bewerber" zu beschränken. Dazu muss sie allerdings im Vorfeld die Auswahlkriterien festlegen und veröffentlichen, nach denen sie ihre Auswahl trifft ( § 17 Abs. 4 S. 2 VgV, § 51 VgV). Die "Einladung" erfolgt durch die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Damit werden die (ausgewählten) Bewerber aufgefordert, ihr Erstangebot abzugeben. Danach folgt die eigentliche Verhandlung. Die Vergabestelle prüft in einem ersten Schritt die Angebote aller Bewerber auf Grundlage der Zuschlagskriterien. Baurecht: Im VOF-Verfahren Verhandlungsprotokolle unterzeichnen lassen. Danach teilt sie den Bietern mit, was an deren Angeboten positiv und was negativ ist. Das hat zum Ziel, in der nächsten Runde bessere Angebote zu erhalten ( § 17 Abs. 10 VgV). Ob noch Verbesserungen zu erwarten sind oder nur Zeit "verschwendet" würde, muss die Vergabestelle abschätzen. In der Aufforderung ein neues Angebot abzugeben legt sie sich dann fest, ob sie ein Folgeangebot oder ein endgültiges Angebot bekommen möchte.