Sind Sie sicher, dass Sie Ihr Konto löschen möchten? Sie können Ihr Konto nicht löschen? Bitte versuchen Sie es nochmal. Falls es nicht gelingt, wenden Sie sich an unser Servicecenter mit der E-Mail Standesamt Auskunft aus den Personenstandsregistern In den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst können Sie Auskünfte aus Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschaft-, Sterberegistern, Familienbücher und den dazugehörigen Sammelakten erhalten, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Tod) im Standesamtsbezirk eingetreten ist bzw. stattgefunden hat. Wer hat ein Recht auf Auskunft? 1. Der Betroffene selbst 2. Sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöster Lebenspartnerschaft) 3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person 4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person 5. Frankfurt Standesamt Auskunft. Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nach Nr. 7) 6. Derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. -5. vorlegt 7.
B. Mietvertrag/Schreiben der anfordernden Stelle) derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. -5. vorlegt (bitte Kopie des Personalausweises und Vollmacht hochladen) Bearbeitungsdauer Bei Online-Beantragung erfolgt der Versand der Urkunde per Post innerhalb von wenigen Werktagen.
Kundenstimmen Thomas aus Biederitz: "Meine Freundin bekam innerhalb von 2 Tagen schon die Geburtszeit vom Standesamt mitgeteilt. Super problemlos über, TOP!! " Rebecca aus Breitungen: "unkompliziertes beantragen möglich, spart sehr viel zeit" Heike aus Triebes: "wußte garnicht das es sowas gibt. bin sehr erstaunt wie schnell es geht. werde es weiter empfehlen super!! " Herbert Heinz aus Ludwigsburg: "Einfach, schnell, übersichtlich- perfekte Ausführung! Gratulation! " Paula aus Solingen: "Schnell, unkompliziert, zeit- und stresssparend!! " Sievers aus Korschenbroich: "Übersichtlich... und für einen PC Anfänger wie mich einfach und komplikationslos. Beschaffung von französischen Urkunden - Auswärtiges Amt. " Suzan aus Emmendingen Windenreute: "Sehr unkompliziert" Renate aus Wachtendonk: "Ich bin überrascht wie schnell das geht! " Mehr
(Ein Nachweis der Beauftragung muss der Anfrage in französischer Sprache beigefügt werden. ) Sterbeurkunden werden allen Antragstellern auf Grundlage eines vollständigen Antrags ausgestellt. Als Privatperson mit Französischkenntnissen erhalten Sie ein Antragsformular auf folgender Website. Das Antragsformular können Sie entweder elektronisch oder postalisch an die jeweilige Gemeinde senden. Alternativ können Sie hier das zweisprachige Formular der Deutschen Botschaft herunterladen und an das Rathaus der Gemeinde senden, in der der Personenstandsfall eingetragen wurde. Für eine Geburtsurkunde sind folgende Angaben im Antragsformular erforderlich: Name, ggf. Auszug aus dem geburtenregister frankfurt hotel. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Namen und Vornamen der Eltern Erforderliche Angaben für eine Heiratsurkunde: Namen, ggf. Geburtsnamen und Vornamen der Ehepartner, Datum und Ort der Eheschließung, Namen und Vornamen der Eltern eines Ehepartners Erforderliche Angaben für eine Sterbeurkunde: Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Sterbedatum und -ort Bitte beachten Sie, dass Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis / carte d'identité) beigefügt werden muss.
Diese wird im Krankenhaus ausgefüllt und enthält die genaue Geburtszeit und den Geburtsort des Kindes. Außerdem werden die persönlichen Daten der Eltern sowie Vor- und Familienname des Kindes in die Anzeige aufgenommen. Auszug aus dem geburtenregister frankfurt 1. Folgende Unterlagen werden vom Standesamt zur Ausstellung der Geburtsurkunden benötigt: Wenn Sie verheiratet sind: Nachweis über die Eheschließung im Original (beglaubigte Abschrift vom Eheregister mit Hinweisen, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung) Nachweis über die Geburtsregistrierung bei in Deutschland geborenen Eltern (Kopie der Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch) ggf. Nachweis über eine Namensänderung im Original (Erklärung beim Standesamt I in Berlin über die Führung eines Ehenamens, Registrierschein, Namensänderung bei Einbürgerung) formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes im Original Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beider Elternteile ggf.