Die Angst vor der Andersartigkeit ist meistens durch die eigenen Vorurteile entstanden und kann im direkten Kontakt beseitigt werden. Wer den ersten Schritt wagt, kann von der Vielfalt unserer Gesellschaft profitieren und zu einem friedlichen Zusammenleben beisteuern. Unter der Internationalisierung der Sozialen Arbeit kann laut Salustowicz (2007) zum einen ihre zunehmende, weltweite Verbreitung verstanden werden. Zum anderen bedeutet "Internationalisierung" einen Dialog, Austausch und Kooperation zwischen den Vertretern aus unterschiedlichen Nationalstaaten. Die Rahmenbedingungen der interkulturellen Sozialen Arbeit werden von den Folgen der bestehenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen bestimmt. Die Methoden und die Ausbildungsmodelle müssen der gegenwärtigen Situation stets angepaßt werden (vgl. Salustowicz, 2007, S. 55f) Auf der Mikroebene eines Nationalstaates findet Internationalisierung der Sozialen Arbeit u. a. durch die interkulturelle Öffnung von Organisationen statt.
Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und der Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" am 1. 01. 2005 (aktualisiert im Jahr 2007) wurde Deutschland endgültig als Einwanderungsland anerkannt. Der Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung, Einkommen und medizinischer Versorgung wird heutzutage durch Organisationen vermittelt. Aus den dort gestellten Bedingungen und Erwartungen, ergeben sich für Migranten erhebliche Schwierigkeiten. Die meisten von ihnen können diese nicht sofort bzw. nicht in vollem Umfang erfüllen, da aufgrund des Lebenslaufs bestimmte Abweichungen, wie z. B. mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlender bzw. in BRD nicht anerkannter Schulabschluß, Berufsausbildung usw. auftreten. Diese Faktoren sowie die administrative Zuordnung zu bestimmten Kategorien, wie EU-Bürger, Flüchtlinge, illegale Zuwanderer usw., erschweren die gesellschaftliche Integration erheblich (vgl. Koch, 2007, S. 149f). Ebenso die politischen und öffentlichen Debatten über die Integrationskonflikte, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen durch Migranten, fehlende Sprachkenntnisse, schlechte schulische Leistungen der Migrantenkinder sowie die Herausbildung von Parallelgesellschaften verschärfen die Konflikte zwischen den kulturellen Minoritäten und der Aufnahmegesellschaft.
Internationale Migration wird in der Perspektive des Seminars als Teil der sozialen Strukturbildungen moderner Gesellschaften verstanden, die vielfältige Veränderungen und Neubildungen auslöst. Zugleich werden Prozesse der Hervorbringung, Beobachtung und Gestaltung von Migration in asymmetrischen Machtbeziehungen fokussiert. Wahlmodul 1 von 2 Die Studierenden verfügen über spezialisiertes Rechtsdetailwissen und können dieses handlungsleitend zur Problemlösung im entsprechenden Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit anwenden. Die Studierenden sind in der Lage, die (migrations-)politischen und (migrations-)rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Relevanz für die Soziale Arbeit im beruflichen Alltag zu reflektieren. Sie verfügen über einen multidisziplinären und migrationsbezogenen Blick auf rechtliche Zusammenhänge in Bezug auf sozialarbeiterische Handlungen und sind in der Lage, diese angemessen zu analysieren. Wahlmodul 2 von 2 Mit einem interdisziplinären und multiperspektivischen Ansatz werden menschenrechtsbasierte Fallvignetten für die exemplarische Analyse der Lebenssituation einer Person oder Gruppe erarbeitet.