So ist das Sozialamt in Rotenburg an der Fulda z. B. für Sozialleistungen zuständig. Anhand der folgenden Liste zum Sozialamt in Rotenburg an der Fulda können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115! Rechtliche Hinweise Achtung! stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. Sozialamt Rotenburg an der Fulda (Hersfeld-Rotenburg) - Ortsdienst.de. bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde. Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
der zu seinem Unterhalt verpflichteten Personen, seine eigene Arbeitskraft sowie seine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sicherungssystemen (§ 2 SGB XII). Der notwendige Lebensunterhalt umfasst nach § 27 SGB XII insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Bestimmten Personengruppen wird ein Mehrbedarf zugestanden (§ 30 SGB XII). VdK rät zu Antrag auf Grundsicherung im Alter | Sozialverband VdK Bayern e.V.. Vom Personenkreis der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind die erwerbsfähigen Arbeitssuchenden im Alter von 15 bis 65 Jahren ausgeschlossen. Diese können auf Antrag Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Ausführliche Informationen und Broschüren rund um das Thema soziale Sicherheit sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales erhältlich.
Gemäß dem Urteil des Sozialgerichts Fulda muss das Sozialamt die Kosten für ein TV-Gerät übernehmen. Der Mann erhielt bis 2007 Leistungen gemäß SGB XII und bewohnte nach langer Zeit als Obdachloser ein möbliertes Zimmer. In der Einrichtung vom Vermieter war auch ein TV-Gerät beinhaltet. Danach folgte ein Umzug in eine Wohnung in einem anderen Landkreis. Bei dem dort zuständigen Sozialhilfeträger beantragte der Mann unter anderem die Ausstattung der Wohnung mit einem Fernseher und einem zugehörigen Empfangsgerät. Unter der Begründung, dass es sich bei einem Fernsehgerät nicht um einen einmaligen Bedarf handle, sondern dieses als Ersatzbeschaffung gilt, wurde der Antrag vom zuständigen Amt des Landkreises abgelehnt. Sozialamt (Fulda) - Ortsdienst.de. Mittel, die für Ersatzbeschaffungen dienen, sind laut Ansicht des zuständigen Amts bereits im Regelsatz beinhaltet. Der Mann reichte Klage beim Sozialgericht Fulda ein, wo der Kläger auch Recht bekam. Der Sozialhilfeträger wurde zur Ausstattung der Wohnung mit einem TV-Gerät verurteilt, wie die Experten der ARAG mitteilten.