Gegen das Urteil ist ebenfalls die Revision zugelassen worden, die unter dem Az. III R 13/20 anhängig ist. Eine weitere Revision besteht unter den Az. III R 49/18. Ablehnende Bescheide sollten unter Hinweis auf diese Verfahren angefochten werden. Unabhängig davon sollten Eltern gegenüber der Familienkasse die ernsthaften Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz nachweisen oder zumindest glaubhaft machen – und zwar sehr frühzeitig. Der Nachweis für die Ausbildungswilligkeit des Kindes kann z. B. erbracht werden durch schriftliche Bewerbungen unmittelbar an Ausbildungsbetriebe und ggf. darauf erfolgte Zwischennachrichten oder auch Absagen. Im Falle einer Erkrankung ist das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen; die Bescheinigung ist jeweils nach Ablauf von sechs Monaten zu erneuern. Finanzamt - Die Steuerspar-Tricks bei Gesundheit, Sport und Bildung - Geld - SZ.de. Ist nach den ärztlichen Feststellungen das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht absehbar, muss sehr frühzeitig eine schriftliche Erklärung an die Familienkasse erfolgen, dass der Wille des Kindes besteht, sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe um eine Berufsausbildung zu bemühen, sie zu beginnen oder fortzusetzen.
Für ein volljähriges Kind wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Kind ernsthaft um eine Ausbildungsstelle oder um die Fortsetzung der Ausbildung bemüht. Grundsätzlich sollen ausbildungswillige Kinder ohne Ausbildungsplatz den Kindern gleichgestellt sein, die sich in Ausbildung befinden. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen muss, weil es aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage ist, die Ausbildung fortzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 15. 7. 2003, VIII R 47/02). Doch was gilt, wenn das Kind eine Ausbildung wegen einer Erkrankung gar nicht erst beginnen oder sich um eine Ausbildungsstelle bemühen kann? Im vergangenen Jahr hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Anspruch auf Kindergeld auch dann besteht, wenn eine Ausbildung wegen einer Erkrankung schon nicht begonnen oder gesucht werden kann.
NOchmal Guten Abend, nun mach ich noch den Bescheid meiner Freundin, toller sonntag, 1. naja ok also wenn ich bei der ANlage N die Urlaubs und Krankheitstage eintragen weiß ich denn wei oft man Krank war? sowas schreibet man sich ja im normalfall ncith auf ^^. mfg AndyK