Dies ist u. a. der Fall, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, ( § 13 Abs. 1 BetrVG), die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist ( § 13 Abs. 2 BetrVG), der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat. ( § 13 Abs. 3 BetrVG). Ruecktritt betriebsrat neuwahl. In den genannten Fällen führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter ( § 22 BetrVG) und muss insbesondere einen Wahlvorstand zur Einleitung von Neuwahlen bestellen. Die Amtszeit des Betriebsrats endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Neuwahl - spätestens jedoch wiederum mit Ablauf der regulären Amtszeit am 31. Mai der nächsten regulären Wahlperiode. Darüber hinaus kann die Amtszeit eines Betriebsrats auch mit sofortiger Wirkung bzw. nach der Rechtskraft einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung beendet sein, wenn die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist (§ 13 Abs. 4 19 BetrVG) oder der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist ( § 13 Abs. 5 BetrVG).
Haben jedoch alle Betriebsratsmitglieder gleichzeitig ihre Ämter niedergelegt gilt das Unternehmen als betriebsratslos und die Geschäfte des alten Betriebsrats werden bis zur Neuwahl nicht weiter geführt. Dies trifft ebenfalls zu, wenn der amtierende Betriebsrat nach einer erfolgreichen Anfechtung der Wahl zurücktritt oder wegen einer groben Pflichtverletzung durch einen arbeitsgerichtlichen Beschluss aufgelöst wurde ( § 13 Abs. 4 und 5 BetrVG).
Massive Kritik der bisherigen Betriebsratsspitze 300 junge Menschen treten jährlich bei Thyssen-Krupp in Duisburg ihre Ausbildung an, 100 werden garantiert übernommen. Das sieht eine Vereinbarung mit dem Unternehmen vor. Die Forderung, alle ausgebildeten Lehrlinge unbefristet zu übernehmen, begründete der Stahl-Gesamtbetriebsratsvorsitzende Günter Back mit erheblichem Personalmangel in den Betrieben. Folge seien Überstunden in erheblichem Umfang und zusätzliche Leistungsverdichtungen. Die fertigen Azubis seien aufgrund ihrer Qualifikation die Verstärkung, die dringend gebraucht werde. "Wer 200 gut ausgebildete Menschen gehen lässt, braucht bei uns keinen Mehrarbeitsantrag mehr zu stellen", kündigte Back konsequentes Handeln an. Neuwahl. Massive Kritik übte die bisherige Betriebsratsspitze am Chef eines anderen Stahlkonzerns. Wolfgang Eder von Voestalpine, zugleich Präsident des Weltstahlverbandes, hatte unlängst in einem WAZ-Interview von Überkapazitäten auf dem europäischen Stahlmarkt gesprochen und von der Notwendigkeit, Hochöfen stillzulegen.
Es müssen doch 2 BRM soviel A**** in der Hose haben, dass sie diese Funktion zumindest bis zur Neuwahl des BR wahr nehmen. Erstellt am 03. 2011 um 15:25 Uhr von kunzundhinz Es gibt KEIN Nachrücken. Weiter istr es die Pflicht des BR einen Vorsitzenden und Stellvertreter aus ihren Reihen zu wählen. Bleibt es dabei, dass es keiner macht, muss sich der BR auflösen und Neuwahlen einleiten. Jeder BR, der mindestens aus drei Mitgliedern besteht, muss aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzender wählen....... Wahl ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des BR. Wird sie pflichtwidrig nicht vorgenommen, kann dies gemäß § 23 zur Auflösung des BR führen (Fitting, Rn. 7; GK-Raab, Rn. 5; HSWG, Rn. 4; ErfK-Eisemann, Rn. 2). DKK § 26, Rn 3 PS: Jeder der sich zur BR Wahl stellt sollte auch wissen das es besondere Funktionen und Ausschüsse gibt welche teils zwingend zu bilden sind. Nach Rücktritt: Betriebsrats-Neuwahl beim "Bettenlager" angestrebt - WELT. Daher sollte auch JEDER bereit sein alle mögliche Funktionen aus wahrzunehmen. Denn das BetrVG sieht eben kein Ausnahmen vor.
Es gilt das "Nachrückerprinzip" muss ein Stellvertreter nicht zwingend vorhanden sein, § 94 Abs. 1 SGB IX, § 7 Rücktritt des Vorsitzenden führt jedenfalls nicht zu einer Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung, solange ein Stellvertreter in das Amt nachrückt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Antworten nur um eine kurze, erste Einschätzung des Sachverhaltes handelt und nicht um eine abschließende anwaltliche Beratung. Im übrigen gelten Nutzungsbedingen & Datenschutzerklärung des Expertenrat.
Oder Ihr seid jetzt schon stärker, als ich das vermute. Erstellt am 04. 2013 um 10:32 Uhr von gironimo Ein mir bekannter Fall: Klage wegen Amtsenthebung. Nach 6 Wochen erster Termin beim Gericht, der drei Tage zuvor wegen Krankheit abgesagt wird. Neuer Termin wird drei Monate später angesetzt. Der gegnerische Anwalt bittet aber um Terminverlegung. Dieser wird zwei Monate später angesetzt. Zwei Wochen vorher Absage, weil der Richter erkrankt sei. Terminverschiebung bis auf weiteres. Nach 6 Monaten kam die Mitteilung, der Richter sei nunmehr im vorzeitigem Ruhestand und der neue Richter müsse sich nun erst einmal in die Fälle einarbeiten. Noch bevor ein neuer Termin gesetzt war, wurde die Klage zurückgezogen; es hatten inzwischen Neuwahlen statt gefunden. Und das mitten in Hessen..... Erstellt am 05. 2013 um 10:58 Uhr von Saraah Vielen Dank euch allen für die hilfreichen Informationen. Ich habe mich mit einigen Mitarbeitern besprochen und wir werden erst einmal versuchen den BR friedlich darauf hinzuweisen, dass so und soviel% der Belegschaft für eine Neuwahl ist und wir dem BR daher nahelegen, diese Neuwahlen zu ermöglichen.
Hilfe: Der BETRIEBSRAT tritt zurück Es kann Situationen geben, in denen ein Betriebsrat sich entscheidet, zurück zu treten. Gründe können z. B. Konflikte im Gremium oder in der Belegschaft sein. Mit der Mehrheit seiner Mitglieder (absolute Mehrheit, im 9köpfigen Gremium sind das z. 5 von 9, die dem Rücktritt zustimmen müssen! ) kann der Betriebsrat seinen Rücktritt beschließen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3). "Der zurückgetretene BR bleibt bis zur Wahl eines neuen BR im Amt (vgl. § 21 BetrVG RN27) und führt solange die Geschäfte weiter (vgl. § 22 BetrVG). Er ist verpflichtet, zur Durchführung der Neuwahl unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen. " (Fitting, 25 Auflage, S. 312). Aber ACHTUNG: Wenn alle Mitglieder des Betriebsrats einschließlich der Ersatzmitglieder ihr Amt niederlegen, dann verhält es sich anders. In diesem Falle spricht man von einem kollektiven Rücktritt, der dazu führt, dass sich der Betriebsrat auflöst. Die Fortführung der Amtsgeschäfte kommt nicht in Betracht, bis zur Neuwahl eines Betriebsrats gibt es eine betriebsratslose Zeit!