Jeder Arbeitgeber, der seinen Angestellten ein Kfz zur Verfügung stellt, ist verpflichtet zu überprüfen, ob der Mitarbeiter die dazu erforderliche Fahrerlaubnis hat und ihm das Führen des Fahrzeugs gestattet ist. Kommen Arbeitgeber dieser Prüfung nicht nach, können sie sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG strafbar machen. Darf der Arbeitgeber im Rahmen der Fahrerlaubniskontrolle eine Kopie des Führerscheins erstellen oder nicht? Diese leidige Frage war – ähnlich wie die zur Ablichtung von Personalausweisen oder Reisepässen – lange Zeit umstritten. Fertigte man eine Kopie des Führerscheins an, gab es immer wieder den einen oder anderen Schlaumeier, der dies monierte und im besten Fall auch noch der zuständigen Aufsichtsbehörde meldete. Doch wie ist nun die Rechtslage? Nehmen wir den klassischen Fall der Fahrerlaubnisprüfung der Mitarbeiter durch deren Arbeitgeber an. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. Ausweiskopien bei Probefahrten - Datenschutz Agentur. m. § 26 Abs. 1 BDSG, die zumindest auch die "Erforderlichkeit" der Datenverarbeitung verlangen.
Nach der Vorstellung des Projektes "Digitaler Führerschein" traten zunächst technische Schwierigkeiten auf, weil die Server überlastet waren. Außerdem kritisierten Sicherheitsexperten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) die Anwendung. Zu den Kritikern gehört auch Lilith Wittmann, die zuvor bereits gravierende Sicherheitslücken in der Wahlkampf-App der CDU entdeckt hatte. Erstellen von Führerscheinkopien - datenschutz notizen | News-Blog der datenschutz nord Gruppe. Man habe "Grund zur Annahme", dass die Infrastruktur hinter der App und die zugrundeliegende Blockchain-Technik angreifbar sein könnten, twitterte ein CCC-Mitglied.
Im Jahresbericht heißt es: "Wir halten die Anfertigung von Kopien der Führerscheine nicht für erforderlich. Es reicht aus, sich bei jeder Kontrolle davon zu überzeugen, ob die oder der Beschäftige einen gültigen Führerschein besitzt. Zudem stellt die Anfertigung von Kopien der Führerscheine eine Doppelspeicherung dar, die gegen den gesetzlichen Grundsatz der Datensparsamkeit verstößt. " In Hessen sieht man den Fall ein wenig differenzierter (44. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten, 2015, Ziffer 4. 5. Kopie führerschein datenschutz in europa. 2): "Die Erstellung der Führerscheinkopien und ihre Ablage in den Personalakten können unter besonderen Umständen auch erforderlich sein. " Wenn "besondere Umstände" vorliegen, soll also eine Kopie des Führerscheins erforderlich und damit rechtmäßig sein. Problem: Wann liegen diese "besonderen Umstände" vor? Letztlich handelt es sich auch hier wie bei der "Erforderlichkeit" um einen unbestimmten (Rechts)Begriff, der keine Rechtssicherheit mit sich bringt. Die Ansicht aus Hessen weicht das Verbot allerdings auf und zeigt immerhin, dass durchaus Konstellationen in Betracht kommen, in denen Führerscheinkopien angefertigt werden dürfen.
Unter dem Begriff "Halterhaftungspflichten" ist, neben der regelmäßigen Kontrolle des Führerscheinscheins, auch die jährliche Sicherheitsunterweisung UVV gemäß DGUV Vorschrift 70 genannt. Die Halterhaftungspflichten beschreiben die Verantwortung des Fahrzeughalters genau. Dabei ist entgegen mancher Annahme mit "Halter" nicht der Fahrer selbst gemeint, sondern das Unternehmen oder aber auch der Fuhrparkverantwortliche. Wenn aufgrund einer nicht durchgeführten Führerscheinkontrolle ein Schaden entsteht, so haftet der Fuhrparkleiter. Dies kann ein Bußgeld bedeuten oder, in schweren Fällen, auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mögliche Gefahren bei der Weitergabe der Personalausweisnummer | GINDAT · Datenschutz · Compliance · IT-Normierung. Bei Nichterfüllung der Halterhaftungspflichten können sowohl dem Fuhrparkverantwortlichen als auch dem Unternehmen hohe Bußgelder, der Versicherungsausfall und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Daher sollte die Führerscheinkontrolle sorgfältig geplant, durchgeführt und vor allem lückenlos dokumentiert werden, damit dem Unternehmen keinen negativen Rechtsfolgen entstehen.
In Betracht kommt neben der personalverwaltenden Stelle insbesondere bei einem großen Fuhrpark (etwa eines städtischen Bauhofs oder einer Straßenmeisterei) auch die für dessen Management zuständige Stelle. Bei der Speicherung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontrollen angefallen sind, ist der Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. Kopie führerschein datenschutzrichtlinie. e DSGVO) zu beachten: Danach dürfen personenbezogene Daten nur solange gespeichert werden, wie es für die Verarbeitungszwecke erforderlich ist; anschließend sind sie zu löschen. Dabei ist freilich zu berücksichtigen, dass der Dienstherr auch für bereits in der Vergangenheit liegende Zeiträume anhand der dokumentierten Kontrollen nachweisen können muss, dass er seinen Halterpflichten nachgekommen ist. 5. Fazit Um seinen Pflichten als Kraftfahrzeughalter nachzukommen, darf ein Dienstherr Führer-scheinkontrollen bei denjenigen Beschäftigten durchführen, die Dienstkraftfahrzeuge nut-zen. Die Anfertigung von Fotokopien der Führerscheine ist dabei jedoch in aller Regel nicht erforderlich und somit datenschutzrechtlich auch nicht zulässig.
Für die Identitätsfeststellung fordert die Versicherungsbranche die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses. Der Personalausweis und der Reisepass stellen amtliche Urkunden dar, mit der in Deutschland die Identität des Inhabers zweifellos festgestellt werden kann. Er enthält eine Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen, mit denen die Echtheit überprüft werden kann. Anfertigung der Kopie eines Personalausweises Gemäß § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) darf ein Personalausweis nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers durch eine andere Person abgelichtet werden, wenn mit der Kopie personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden. Die Kopie muss als solche dauerhaft erkennbar sein. Kopie führerschein datenschutz. Im Übrigen sind die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts anzuwenden. Das Bundesministerium des Inneren hat mit Erlass vom 29. 03. 2011 u. a. weitere datenschutzrechtlich relevante Präzisierungen festgelegt, an denen ich die Zulässigkeit, einen Personalausweis zu kopieren, festmache. Danach muss der Ausweisinhaber auf die Möglichkeit der Schwärzung der für die Identifizierung nicht benötigten Daten hingewiesen werden.