Ist das ratsam? Es ist höflich, wenn man Termine absagt. Man sollte sich nicht äußern. Wenn man zu diesem Termin geht, sitzt man ausgebildeten Menschen gegenüber, die jahrelange Erfahrung darin haben, alles aus Ihnen heraus zu locken. Man hat sich da schneller selbst belastet als man gucken kann. Sinnvoll wäre es, später ein paar Euro zu investieren, um Akteneinsicht zu beantragen, das geht hier zum Pauschalpreis bei Und was genau besagt der Grund der Vorladung, alles was sie haben könnten sind Nachrichten, welche keine 'Zubereitungen' verdeutlichen "Cannabis und Zubereitungen" ist quasi eine allgemeine Floskel. Offensichtlich liegen Hinweise vor, die Sie mit Cannabis in Verbindung bringen. Vorladung als beschuldigter wegen Btmg Verstoß, trotz unschuld? (Recht, Polizei, Cannabis). Signatur: "Valar Morghulis" # 2 Antwort vom 23. 2019 | 11:57 Also den Termin mit oder ohne Begründung absagen? Würde dann lieber Absagen und falls dann nochmal etwas kommt einen Anwalt zwecks Akteneinsicht einschalten, eventuell kann man sich das Geld ja komplett sparen # 3 Antwort vom 23. 2019 | 12:43 Von Status: Unbeschreiblich (30191 Beiträge, 9403x hilfreich) Das kannst Du Dir aussuchen.
Ich stehe Ihnen bundesweit als Anwalt für BtMG-Verfahren zur Verfügung. Nehmen sie einfach über das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer Kontakt mit mir auf. Eine unkomplizierte Kontaktaufnahme direkt zu Ihrem Anwalt steht Ihnen auch über WhatsApp zur Verfügung. Über den Autor Dr. Matthias Brauer LL. M. Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Vorladung als Beschuldigter wegen Btmg - frag-einen-anwalt.de. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung. Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und München. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland. Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.
Nichts unterschreiben oder aufschreiben – es könnten Schriftproben genommen werden
Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen. Ein Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar! Auch darf ein Schweigen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden. Die beste Verteidigungsstrategie im Strafverfahren kann regelmäßig erst nach Akteneinsicht bestimmt werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht sollte deshalb durch den Strafverteidiger eine inhaltliche Einlassung erfolgen. So wird gewährleistet, dass das beste Ergebnis erreicht werden kann. Hilfe durch Fachanwalt für Strafrecht Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen.