Handwerker-Fahrtkosten ohne Vertrag sind heikel 1. November 2011 Bei kurzen Einsätzen dürfen Handwerker auch ohne Absprache den Stundenaufwand für An- und Abfahrt berechnen. Das haben zwei Gerichte entschieden - allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Jörg Wiebking Chefredakteur kennt die Herausforderungen der Selbstständigkeit aus 14 Jahren eigener Erfahrung. Der Journalist und Ökonom ist zuständig für Themenplanung und Strategie, für heiße Eisen und schwierige Fälle. Abfahrt ankunft fahrzeit berechnen flughafen. Schwerpunkte: Steuern und Finanzierung Telefon (0511) 8550-2439 Mobil (0171) 2958216 Verfasste Artikel AKTUALISIERUNG: Die Regeln zur Berechnung der Anfahrtskosten haben sich 2014 grundlegend geändert. Was Handwerker beachten müssen, damit sie gegenüber Kunden Anfahrtskosten berechnen dürfen, haben wir für Sie in einem neuen Artikel zusammengefasst, den Sie hier finden: Neue Regeln: Anfahrtskosten nie mehr ohne Vorwarnung! Die bisherige Rechtsprechung, wie sie in dem nachfolgenden Artikel dargestellt wird, ist nicht mehr anzuwenden.
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Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von Jetzt hier anmelden! ] 1. Fahrzeugkosten: Spritkosten, Versicherungen, Unterhalt und Anschaffungskosten für Firmenwagen können als Fahrtkosten umgelegt werden. Entweder das Unternehmen rechnet kilometergenau und mit unterschiedlichen Kosten je nach Wagentyp ab. Oder es stellt gestaffelt Entfernungspauschalen in Rechnung. 2. Fahrtzeiten: Wer Fahrtzeiten zum gleichen Satz wie Arbeitszeiten abrechnen will, muss das mit dem Kunden vorher vereinbaren. "Das geht bei kleineren Arbeiten gleich bei der Auftragsannahme am Telefon. Bei größeren Aufträgen gehört es in das Angebot. " In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat die Formel "Fahrtzeit = Arbeitszeit" nichts zu suchen. Routenplaner & Fahrplanauskunft des ÖPNV Berlin/Brandenburg | BVG. Minutengenaue Abrechnungen dürfen die Kunden nicht erwarten, aber in Intervallen von fünf oder zehn Minuten "sollte die Abrechnung unproblematisch sein". Womit Handwerker rechnen müssen: Verbraucherschützer empfehlen, dass die Fahrtzeit weniger als die Arbeitszeit kosten sollten, weil der "Wagnisaufschlag" bei der Anfahrt entfallen könne.