Apr 2014, 11:33 Re: Prüfung der Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigke Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling » Do 18. Aug 2016, 22:15 Hallo Juja, Sie können Ihre Unterlagen in der Sprechstunde des Teams Bewerbung und Zulassung auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen lassen. Die Sprechzeiten finden Sie hier:... Bezüglich Ihrer zweiten Frage kommt es darauf an, welche Unterlagen fehlen. Im Falle des Masterstudiengangs Medienwissenschaft muss in jedem Fall der Immatrikulationsantrag und das Transcript of Records zum Beleg der in der Online-Bewerbung angegebenen Noten vorliegen. Paragraf 377 HGB: So prüfen und rügen Sie richtig. Wenn eines dieser Dokumente fehlt, wird Ihre Zulassung zurückgenommen. Sollte die Krankenversicherungsbescheinigung und - falls erforderlich - die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule fehlen, bekommen Sie Bescheid darüber, dass Sie diese Bescheinigungen nachreichen müssen. Mit besten Grüßen, Birte Schelling Beratung und Administration Campus-Center Universität Hamburg
Können Sie dafür ein Beispiel nennen? Raber: Kommen wir noch einmal auf das Beispiel mit der Parkettlieferung zurück: Ein Mitarbeiter hat direkt nach der Anlieferung 4 von 40 Paketen kontrolliert und dabei keinen Mangel entdeckt. Dann sollte er das kurz schriftlich festhalten – also mit seinem Namen, Datum, Uhrzeit und Nennung der geprüften Warenlieferung. "Prüfung auf Vollständigkeit" auf Französisch. Wichtig ist zudem das Prüfungsergebnis. Hier könnte der Mitarbeiter beispielsweise notieren, dass es beim geprüften Parkett keine Abweichungen bei Farbe und Struktur gibt. Auch interessant:
Die Richter gaben dem Verkäufer Recht, der Käufer ist seiner Rügeverpflichtung nicht ausreichend nachgekommen, außerdem sei die (schriftliche) Mängelanzeige verspätet. Eine korrekte Mängelanzeige muss den Verkäufer in die Lage versetzen, aus seiner Sicht und Kenntnis der Dinge zu erkennen, in welchen Punkten und in welchem Umfang der Käufer die gelieferte Ware als nicht vertragsgemäß beanstandet. Nur so kann der Verkäufer die Beanstandungen prüfen und ggf. abstellen – gleichzeitig soll er sich auch gegen ein Nachschieben anderer Beanstandungen durch den Käufer schützen. Aus diesen Gründen muss die Mängelanzeige Art und Umfang der Beanstandungen zumindest in allgemeiner Form benennen. Diesen Anforderungen wird die geltend gemachte telefonische "Beschwerde" des Angestellten nicht gerecht. Prüfen der Vollständigkeit – EVALunaBiblio. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. 01. 2001; Az. : 22 U 99/00) Offene und versteckte Sachmängel In § 377 Absatz 3 HGB wird zwischen offenen und versteckten Sachmängeln unterschieden. Wie Sie aus Ihrer eigenen Praxis wissen, gibt es häufig versteckte Mängel, die auch durch eine ordnungsgemäße Wareneingangsprüfung und Qualitätskontrolle nicht sofort aufgedeckt werden, sondern erst im weiteren Produktionsprozess oder beim Endkunden zu Tage treten.
Gerichte haben schon Fristen von nur zwei Tagen für verbindlich angesehen, in manchen Fällen wurden dagegen sogar bis zu sieben Tage als ausreichend erachtet. Es ist deshalb anzuraten, die entsprechenden Fristen schon im Kaufvertrag (unabhängig davon, ob es sich um eine Einzel- oder Dauerbelieferung handelt) entsprechend festzuschreiben. Eine Dauer von mehr als sieben Tagen ist aber nur dann zulässig, wenn es dafür einen triftigen Grund (bspw. aufwendige Materialprüfungen) gibt. Eine Argumentation, dass der erfahrene Wareneingangsprüfer frei hatte oder erkrankt war, wird vor Gericht nicht helfen. Das Unternehmen hat für solche (vorhersehbaren) Fälle immer entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Problemfall 2: Die sogenannte Mängelanzeige In Absatz 2 wird die entscheidende Rechtsfolge des § 377 HGB festgehalten – wenn der Käufer einen entdeckten Mangel dem Verkäufer nicht anzeigt, gilt die Ware als genehmigt. Die Mängelrüge hat ebenfalls unverzüglich (s. o. ) nach der Entdeckung des Mangels (Juristen sprechen hier vom Sachmangel) zu erfolgen.
Nachfolgend der Wortlaut dieser Kernvorschrift des Unternehmensrechts. § 377 HGB: Untersuchungs- und Rügepflicht (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. (3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. (4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. (5) Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen. Problemfall 1: Unverzügliche Untersuchung 377 HGB schreibt in Absatz 1 vor, dass der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen (also eine Wareneingangsprüfung vornehmen) und – sofern ein Mangel entdeckt wird – diesen dem Lieferanten anzeigen muss.
11. 04. 2016 Alltag im Qualitätsmanagement – bei der Wareneingangsprüfung wird ein Fehler bei gelieferten Produkten entdeckt. Wenn Ihr Unternehmen dies dem Lieferanten nicht rechtzeitig anzeigt, können Sie unter Umständen die wichtigen BGB-Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Schadensersatz oder Minderung) vollständig verlieren. Die Ursache dafür ist vom Gesetzgeber so gewollt – bei B2B-Geschäften (Geschäften unter Kaufleuten) gilt § 377 HGB (Handelsgesetzbuchs), der die sogenannte "Mängelrügeobliegenheit" regelt und Verstöße mit dem Verlust der Gewährleistung bestraft. © eyewave / iStock / Thinkstock § 377 HGB regelt die Wareneingangsprüfung Kurzgefasst lässt sich festhalten, dass § 377 HGB vorschreibt, dass der Käufer einer Ware die gelieferte Ware unverzüglich beim Wareneingang (hier Ablieferung genannt) untersuchen und – sofern Mängel festgestellt werden – diese seinem Lieferanten melden muss. Unterbleibt eine solche Mängelrüge, gilt die Lieferung der Wage als genehmigt, der Käufer verliert die Gewährleistungsrechte.
Hallo ich habe eine frage und hoffentlich könnt ihr mir helfen. Ich bin gestern mit meiner Prima GT eine kleine abendrunde gefahren und ging alles super lief ohne Probleme aber als ich eine berg runter gefahren bin und die kupplung gezogen habe ging sie ja auf standgas runter jedoch so niedrig das sie aus ging und danach ging sie nur sehr schlecht an. Ich habe alles nachgeschaut... Vergaser Zündkerze usw. Alles war einwandfrei hat gute kommpression, regelmäßig und starke zündfunke, Vergaser war absolut sauber und auch die Zündkerze war nass trozdem geht die nicht an? Was kann ich jetzt denn noch machen? Also wenn die Zündkerze im Zylindergehäuse nass ist, wie soll da ein Zündfunke zwischen den Kontakten entstehen? Mofa sprint nicht an trotz zündfunke in full. Die Kontakte müssen trocken Zündfunken hast Du ja lediglich außen geprüft. Aber damit er im Gehäuse an der Zündkerze funzt, erstmal die Kontakte der Zündkerze abtrocknen oder mit dem Feuerzeug kurz abflammen. Die Kontakte kann man auch mit einem feinen Sandpapier sauber reiben.
Roller springt nicht mehr an troz zündfunke Beitrag #1 Hallo hab ein Problem, hab meinen roller gestern angemeldet. Wollte eine Runde gleich drehen bin 500m gefahren plötzlich nimmer er kein Gas mehr an wenn ich Gas geben wollte. Mofa sprint nicht an trotz zündfunke 1. Er ging öfters aus wenn ich ihn gestartet habe trotz Benzin im Tank, hab mit sarterpilot schon probiert er sprang kurz damit an und seitdem nicht mehr. Hab heute neue Zündkerze rein und Zündspule gewechselt und vergaser gereinigt. Zündfunke ist da springt trotzdem nicht an. Der Anlasser wergelt und nix passier beim vergaser ausbauen ist mir eins aufgefallen das nix vom Benzin rausgekommen ist beim abziehen vom Benzin schlauch vergaser war leer. Roller springt nicht mehr an troz zündfunke Beitrag #3 Das ist ein Boatin bt50qt-9 das Kerzen Bild ist normal
Ghostrider 123 Themenersteller Roller springt trotz Zündfunke, Sprit und Kompression nicht an Beitrag #1 Guten Tag, ich fahre einen Aprilia SR 50 R LC(Bj. 10) ich habe den Roller mit einem neuen Motorgehäuse inklusive MHR Kurbelwelle ausgestattet. Dazu kam dann ein 50ccm Sport Stage 6 Zylinder. Der auch aufgrund der Kurbelwelle höher gelegt wurde. Die Quetschkante beträgt perfekte 0. 89mm. Der Roller hat ca. 8 bar Kompression. Ich habe dann auch noch eine neue ZK gekauft. Roller springt nicht mehr an troz zündfunke | RollerTuningPage. Restliches Setup Yasuni Z Auspuff, Dellorto 17, 5 Vergaser. Folgendes Problem: Der Roller läuft nicht an. Trotz Zündfunke, Kompression und Sprit an der ZK. Ich bin einfach am verzweifeln ich weiß nicht mehr weiter. Könnte es an der Batterie liegen da diese komplett Tod ist oder was meint ihr CDI habe ich auch schon gewechselt. Ich wäre ungemein dankbar für eure Hilfe. Gruß Tim Roller springt trotz Zündfunke, Sprit und Kompression nicht an Beitrag #2 Wie sieht denn die Kerze aus nach den Startversuchen? Trocken oder nass?
udo tach, ich würde starthilfe mit einer autobatterie geben und dann starten! dreht sogar schneller als mit ankicken! Startpilot kann auch hilfreich sein! vergaserdüsen würde ich genau kontrollieren ob nicht doch eine verstopfung vorliegt! wenn die kompression schlecht ist kickt der sich auch ziemlich leicht! gruss, FXR pflaume_4 Themenersteller springt trotz zündfunken nicht an Beitrag #6 hallo, danke für die vielen ratschläge. die düsen sind frei, habe sie beim auseinandernehmen des vergasers startpilotot wird wie angewendet? habe auf RACINGPLANET DIES GEFUNDEN:"Als Starthilfe oder Diagnose-Spray. Kurz in den Luftfilter sprühen und Motor starten... Keine Zündfunken mehr-> Moped springt nicht an - Reparatur Board - 2Stroke-Tuning. "ich dachte immer es kommt direkt in den vergaser. springt trotz zündfunken nicht an Beitrag #7 Am besten, du schraubst den Luffi-Deckel ab und sprühst das zeug in den Luftschlauch, der zum Vergsaer führt... und dann kicken, kicken, kicken...
Hallo Ich habe folgendes Problem: Mein Roller will einfach nicht habe eine Spezial, deren Motor ich vor kurzem überholt habe und bei der Gelegenheit gleich ein neues Set-up spendiert rbaut ist ein Polini(133) mit Mallossi-Kopf, Membranansaugstutzen, 24er Vergaser(Dellorto), 2, 54er Primär, Mazzuchelli-Rennwelle mit kleinen Konus. Die Überströmer habe ich keine Fräsarbeiten. Der Motor hat eine 6-Volt Kontaktzündung mit innenliegender Zündspule. Zündfunken ist kommt auch im Zylinder otzdem macht sie keinen Mux! Nichts, noch nicht mal eine Fehlzü Zündung ist nur grob eingestellt. Mofa sprint nicht an trotz zündfunke in 2. Kontaktabstand dürfte auch ok selbst wenn der Abstand zu gross oder zu klein ist, oder die Zündung total falsch eingestellt ist, so müsste doch irgendwas passieren, oder? Oder ist das eine Fehlannahme? Zündfunke ist ja da. Allerdings ist nur ein Funken ohne Zündkerze zu eine Zündkerze dran ist, ist kein Funke mehr da. Ist das denn normal so, man müsste doch dann auch was sehen?! An der Kerze kann es aber trotzdem nicht liegen, beim Kollegen funzt sie einwandfrei.
MfG Jonas Community-Experte Auto und Motorrad Hallo, das sind aber schon sehr viele verschiedene Urachen. So z. B. das mit dem Tankdeckel, das passt aber nicht zu dem Fahren mit Coke. Der Unterbrecher selbst kann es auch nicht sein da er nicht sein verhalten wärend der Fahrt so schnell ändert. Ich würde einmal das ganze Teil (Ansaugmäßig) zerlegen, reinigen und auf leichtgängikeit überprüfen. Dazu würde ich auch den Unterbrecher auf die 0, 4 mm prüfen, wenn der nicht stimmt ändert sich der Zündzeitpunkt was aber nicht zum Absaufen wärend der Fahrt führt. Woher ich das weiß: Hobby