Wir planen und bauen nach Ihren Vorstellungen
Der Entwurf Mit dem Entwurf zeigen wir Ihnen wir Ihr Projekt aussehen könnte. Dies dient als Grundlage zur Feststellung des Materialbedarfs und der voraussichtlichen Kosten. Die Details Auf Grundlage des zuvor erstellten Entwurfs, besprechen wir mit Ihnen die Details des Projektes und nehmen letzte Änderungswünsche und Ideen in den Entwurf mit auf. Das Angebot Auf Grundlage des fertigen Entwurfs, erstellen wir Ihnen Ihr Individuelles Angebot, inklusive Fertigungsdauer. In diesem Schritt können wir noch über weitere Änderungen sprechen. Start » Franke & Friends - Planung, Koordination und Abwicklung von Bauvorhaben. Der Start Die Umsetzung Ihres Projekts startet. In diesem Schritt beginnen wir mit der Beschaffung der für den Bau benötigten Materialien und der Planung der Ressourcen. Nachdem wir alle Materialien haben, beginnen wir direkt mit der Fertigung. Die Fertigung Während der Fertigung halten wir Sie mit aktuellen Informationen und Bildern auf dem Laufenden. Über unser Onlineportal bleiben Sie jederzeit auf dem neusten Stand, und können uns bei Bedarf auf kleinere Änderungen hinweisen.
Franke Projektmanagement GmbH Zur Güterbahn 5-7 12555 Berlin Tel. : 030 / 54 73 28 22 Fax: 030 / 54 73 28 24 E-Mail: Web: Auszug Leistungsspektrum: • Planung • Realisierung • Projektsteuerung • Budgetüberwachung • Übergabe & Dokumentation • Schlüsselfertigbau
Wir sind Garant für professionelle Auftragsabwicklungen sowie kurze Realisierungs- und Fertigungszeiten unter der Maßgabe des bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnisses eines jeden Projektes.
Wir planen und bauen nach Ihren Vorstellungen vom eigenen Haus. Wir bauen für Sie Ihren Rohbau oder Schlüsselfertig zum Festpreis Hohe handwerkliche Qualität in massiver Ziegelbauweise Wir bauen nach Ihren Plänen oder erstellen Ihnen attraktive Grundrisse Smart-Home Lösung möglich Ausführung als KfW 55, 40 und 40+ möglich Vorankündigung.... Neubau eines 1-Fam. Hauses in Buchloe in Top-Lage Fußläufig vom Bahnhof Buchloe entfernt, ruhige Wohnlage ca. Frank Wohnbau GmbH - Wir über uns. 580 m² Grundstück In Planung Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Internetpräsenz erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzbestimmungen
Das Architekturbüro Heine existiert seit Januar 1995. Unsere Fachgebiete erstrecken sich von der Objektplanung (u. a. Tankstellen- und Gewerbebau, Altbausanierung, Wohnungs- und Verwaltungsbau) bis hin zur Stadt- und Entwicklungsplanung einschließlich Freiraumgestaltung. Seit 1998 entwickeln, planen und realisieren wir auch Komplettlösungen für die Systemgastronomie. Generell geht es in unseren Geschäftsfeldern um 3 Aspekte: Qualität Termintreue Kostensicherheit In der Regel bekommt der Bauherr meist nur 2 von 3 dieser Grundsätze einer guten Planung. Irgendwas fällt immer hinten runter. Franke planen und bauen frankenthal. Jeder kennt diverse Horrorgeschichten vom Bau mit ungewissem Ausgang für Bauherrn und Nutzer. Wir versuchen grundsätzlich, in enger Abstimmung mit dem Bauherrn, alle 3 Aspekte nicht nur im Blick zu behalten, sondern sie zu einem Ganzen zu vereinen. Daher überlassen wir die klassische Bau-"Kunst" auch gern unseren Fachkollegen. Unsere Leistungen im Überblick Altbausanierung Wohnungsbau Büro-Verwaltungsbau Gewerbebau Tankstellen Systemgastronomie Lassen Sie sich von unserer Arbeit überzeugen.
Grundlagen zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 ZPO (stgb) (P) dogmatische Natur des Rechtmäßigkeitserfordernisses a. A. : unrechtskonstituierendes Tatbestandselement dass dem Vorsatz entzogen ist a. : besonderer Rechtfertigungsgrund (P) auch, wenn nur Drohung mit empfindl. Übel? z. B. : Drohung man würde private Details über Polizisten öffentlich machen / ihn falsch verdächtigen in § 113 ZPO nicht erfasste Widerstandshandlungen dann doch strafbewährt; gesetzgeberischer Wille umgangen arg: sonst bei weniger krimineller Energie schwerer wiegenden TB verwirklicht a. : nein, § 240 ZPO möglich, wenn die für § 113 ZPO erforderliche Intensität nicht erreicht ist Arg. : Sperrwirkung kann nur greifen, wenn Vrss. des § 113 ZPO vorliegen, hier (-) weil in der Drohungsalternative das emfindliche Übel hier nicht erfasst aber Übertragung der Privilegierungen aus § 113 ZPO Abs. 3 und 4 arg: Vollstreckungsbeamte verdienen Schutz gegen Nötigungen ebenso wie andere Staatsbürger con: Schutz der Willensfreiheit steht nicht im Vordergrund, es geht um die Durchsetzung der staatl.
Schema zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Zur Vollstreckung berufener Amtsträger b) Bei Vorname einer solchen Diensthandlung Eine Diensthandlung liegt dann vor, wenn die Handlung zu den dienstlichen Obliegenheiten des Amtsträgers gehört und von ihm in dienstlicher Eigenschaft vorgenommen wird. Auf eine konkrete Zuständigkeit nach der Geschäftsverteilung kommt es nicht an. 1 Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 60 Rn. 16; Lackner/Kühl, 27. Auflage München 2011, § 113 Rn. 3. c) Handlung: 1. Alt:Widerstand leisten mit Gewalt Gewalt ist jede körperliche Einwirkung – unmittelbar oder auch nur mittelbar – auf den Körper des Opfers, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. 2 BGHSt 1, 145, 147; BGHSt 18, 329, 330; 23, 126, 127; BGH NStZ 1986, 218; StV 1990, 262; Küpper in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 240 Nötigung, Rn. 3. 2. Alt: Drohung mit Gewalt Widerstand wird durch Drohung mit Gewalt i.
Überblick Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einem Amtsträger oder Soldaten, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder mit Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift. Ziel dieser Vorschriften ist es, die staatliche Autorität dem Bürger gegenüber zu gewährleisten, indem er es unter Strafe stellt, sich gegen Vollstreckungsbeamte in deren Amtsausübung zur Wehr zu setzen. Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein sehr ernstzunehmender Tatvorwurf, da er sich gegen die Autorität staatlicher Vollstreckungsakte richtet und daher grundsätzlich von Polizei und Staatsanwaltschaft rigoros verfolgt und entsprechend geahndet wird. Voraussetzungen: Wer ist ein Amtsträger? Die in § 113 Abs. 1 StGB geschützten Personen sind deutsche Amtsträger und Soldaten. Amtsträger sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB Personen, die Beamte oder Richter sind, oder in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen, beziehungsweise in behördlichem Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
jura Schema Strafrecht mobil AT BT StPO Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB Tatbestand § 113 I StGB Objektiver Tatbestand Geschützte Personen Amtsträger i. S. v. § 11 I Nr. 2 Bundeswehrsoldat mit Aufgaben des § 113 I In § 115 genannte Personen Bei Vornahme der Vollstreckungshandlung (eine solche Diensthandlung) Tathandlungen Widerstand mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Subjektiver Tatbestand Vorsatz objektiver Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektive Bedingung der Strafbarkeit Rechtmäßige Vollstreckungshandlung, § 113 III Sachl. /örtl. Zuständigkeit des Vollstreckenden Wahrung wesentlicher Förmlichkeiten Sorgsame Ausübung eines etwaigen Ermessens Befolgung etwaiger verbindlicher Anweisungen Besondere Irrtumsregeln § 113 III 2 § 113 IV Besonders schwere Fälle § 113 II 2 Nr. 1 § 113 II 2 Nr. 2 § 113 II 2 Nr. 3 Weitere Informationen: Rechtsgut Deliktstyp Konkurrenzen Geschichte Siehe auch: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB Körperverletzung, § 223 StGB Nötigung, § 240 StGB Bedrohung, § 241 StGB [ Impressum] [ Datenschutz]
Wann liegt ein besonders schwerer Fall vor? Die Möglichkeiten sind recht vielfältig; Ein besonders schwerer Fall wird so beispielsweise angenommen, wenn das Tatmittel grob unverhältnismäßig zur Vollstreckungshandlung ist. Wenn ein Polizist Sie etwa auffordert, 10 Euro Bußgeld zu zahlen und Sie ihn daraufhin mit einer Waffe bedrohen, so wäre dies grob unverhältnismäßig. Auch erhebliche Körperverletzungen sprechen für einen besonders schweren Fall, genauso wie eine massive gemeinschaftliche Gewaltanwendung. Vom besonders schweren Fall ist dagegen abzusehen, wenn der Täter betrunken war, oder der Amtsträger die Eskalation selbst verursachte. Weiter liegt ein besonders schwerer Fall vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug dabei hatte, gerade um dieses gegen den Beamten anzuwenden. Ob er dies letztlich auch getan hat, ist unbeachtlich. Letztlich wird auch dann ein besonders schwerer Fall angenommen, wenn der angegriffene Amtsträger durch Gewaltanwendung in die Gefahr des Todes gebracht wurde.
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, 2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder 3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird. (3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
Schuld Allgemeine Entschuldigungsgründe IV. Ergebnis To view this video please enable JavaScript, and consider upgrading to a web browser that supports HTML5 video Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären! Das könnte Dich auch interessieren 1. Kündigungserklärung, §§ 104 ff., 130 BGB Schriftform nach § 623 BGB… Echte Rückwirkung: wenn das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit … a) Handlung aa) Nr. 1: Führen eines Fahrzeugs im… Weitere Schemata Das Zurückbehaltungsrecht gewährt dem Schuldner das Recht, seine Leistung zu verweigern bis der Gläu… aa) Nr. 1: Führen eines Fahrzeugs im fah… I. Rechtsgrundlage 1. Spezialgesetzliche RGL (dann Sperrwirkung) 2. Standardmaßnahmen, § 9 ff. … Belastender VA nach § 48 I 1 VwVfG: I. Voraussetzungen 1. rechtswidriger VA 2. belastender…