Eine Frau, die im Leben steht, wie das so schön heißt, ihr Ding macht mit Beruf, Kind und Mann. Mit dem Geld aber – da hakt es an einigen Stellen. Was macht Regine also jetzt? Sich weiter schlecht fühlen und es unausgesprochen lassen? Nei, besser Klarheit schaffen und Zahlen sprechen lassen! Doch davor steht vielleicht die größte Hürde: Das Thema ansprechen. Manchmal ist das nicht so einfach, wie es scheint. Ohne geht es aber nicht. Gerechte Kostenverteilung in der Partnerschaft Wenn Sie auch in so einer Situation stecken und das Gefühl haben, dass die finanziellen Lasten in der Familie ungleich verteilt sind, legen Sie sich einen Plan zurecht. Zum Beispiel diesen Plan: 1. Mit dem Partner, der Partnerin reden. Bennen Sie klar das Gefühl, Ihre Bedenken. Wenn er oder sie ausweicht merken Sie an: Vielleicht zahlt ja auch er/sie zuviel? Außerdem: Wozu sind Sie denn zusammen? Weil sie gemeinsam das Leben teilen möchten. Gemeinsames konto nach hochzeit in den. Genau! 2. Die Ausgaben für alles Gemeinsame erfassen. Wie Lebensmittel, Kinderkosten wie Kita-Gebühren, Klamotten, Ausflüge, gemeinsam Essen gehen, Auto etc.
Viele Paare behalten neben dem Gemeinschaftskonto ihr eigenes Girokonto, um auch Geld zur Verfügung zu haben, das nur ihnen zusteht: Der Betrag, der auf das Gemeinschaftskonto fließt, wird von den Paaren am besten genau festgelegt. Bei Partnern mit unterschiedlich hohen Einkommen kann der Anteil prozentual an den nötigen monatlichen Kosten festgelegt werden – so ruht die finanzielle Last für gemeinsame Ausgaben gerecht verteilt auf den Schultern beider Ehepartner. Die Summe auf einem Gemeinschaftskonto steht beiden Partnern dann zu gleichen Teilen zu. Wird das Konto überzogen, sind beide zu gleichen Teilen für den Ausgleich des Betrages verantwortlich. Dies birgt dadurch auch enorme Risiken. Die Hälfte/Hälfte-Regelung gilt eben auch im Falle einer Trennung: Hebt ein Partner z. Tipps für ein gemeinsames Konto nach der Hochzeit. B. kurz vor der Trennung einen hohen Betrag vom Konto ab, muss er dem anderen Partner den Differenzbetrag erstatten. Beim Todesfall eines der Partner geht die Verfügung des gemeinsamen Kontos zu gleichen Teilen an den verbliebenen Partner und die Erben des verstorbenen Partners über.
Am 2. und 3. Februar 2017 fand die 7. Februartagung des Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht (HFU) an der Bucerius Law School in Hamburg statt. Die Counsel Treuhand GmbH hat sich hieran als Fördermitglied beteiligt. Den Tagungsbericht sowie Informationen zu kommenden Veranstaltungen finden Sie unter. Bei Fragen zum HFU melden Sie sich auch gerne bei Herrn Dr. Kontakt - Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht e.V.. Kurt von Pannwitz, der in dem veranstaltenden Verein als Vorstandsmitglied tätig ist.
V., dem Young IfA Network Sektion Norddeutschland, der Bucerius Law School und dem Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht e. V. Reed Carey und Dr. Alexander Schwahn (beide Freshfields Bruckhaus Deringer LLP) referierten zur Frage "Was bedeuten die US-Steuerreform und die möglichen (Reaktions-)Maßnahmen der EU für deutsche Unternehmen und Investoren? ". Anschließend diskutierten sie unter der Leitung von Dr. Johann Wagner (Gleiss Lutz) gemeinsam mit Dr. Wendelin Staats (Bundesministerium der Finanzen) und Sebastian Krüger (Beiersdorf AG) sowie den zahlreichen Teilnehmern. 8. Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht 2018 Das Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht 2018 fand am 1. und 2. Februar 2018 an der Bucerius Law School in Hamburg statt. Impressionen vom Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht 2018 7. Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht 2017 Das Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht 2017 fand am 2. Hamburger forum unternehmenssteuerrecht 2020. und 3. Februar 2017 an der Bucerius Law School in Hamburg statt.
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Eine solche Maßnahme würde zügig zu einer grundlegenden steuerlichen Entlastung des Gros der Familienunternehmen führen, auch ohne Unterwerfung in ein völlig neues Steuerregime mit umfangreichem Anpassungsbedarf. Niedrigbesteuerung Die Anpassung der deutschen Ertragsbesteuerung an ein international übliches Niveau muss einhergehen mit einer Absenkung der sog. Hamburger forum unternehmenssteuerrecht 200 million. "Niedrigbesteuerungsgrenze" nach § 8 AStG. Wir brauchen einen Niedrigsteuersatz von höchstens 15 Prozent, damit die Hinzurechnungsbesteuerung ein Regulativ gegen unangemessene Gewinnverlagerung in extreme Niedrigsteuerländer bleibt und nicht zu einer zusätzlichen Regelbesteuerung bei jeglicher internationaler Steuerarbitrage ausartet. Weitere Leitsätze Die Grundpfeiler einer Unternehmenssteuerreform sollten aus Sicht der Familienunternehmen durch die folgenden vier Leitsätze für eine künftige Steuerpolitik flankiert werden: Keine neuen steuerlichen Belastungen der unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere keine Substanzbelastung.
Neu ist auch ein Abschlussreferat auf dem Programm, welches sich mit künftigen Entwicklungen des Steuerrechtsim internationalen Kontext befasst. Zielpublikum: Steuerfachleute aus Beratung, Verwaltung und Justiz, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Treuhänderinnen und Treuhänder, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie weitere Fachleute auf dem Gebiet des Finanz- und Rechnungswesens Weitere Informationen finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier.
Am Freitag, den 3. Dezember 2021, veranstaltete das International Tax Institute (IIFS) in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht (IFA) und der Handelskammer Hamburg unter der Leitung von Prof. Dr. Lars Hummel (IIFS) die 38. Hamburger Tagung zur Internationalen Besteuerung, aufgrund der Corona-Pandemie als hybride Veranstaltung. Das Generalthema der Tagung lautete "Neue Herausforderungen im internationalen Steuerrecht". Dargestellt und intensiv diskutiert wurden von namhaften Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Bereichen von Steuerpraxis und Steuerwissenschaft aktuelle Entwicklungen bei der Wegzugsbesteuerung, die Umsetzung des OECD-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Verrechnungspreisbestimmung, Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuerge-staltungen sowie internationale Aspekte der Option zur Körperschaftsteuerpflicht von Personenhandelsgesellschaften. Unternehmenssteuerrecht 2020 | SJZ. TAGUNGSLEITUNG Prof. Lars Hummel, LL.
Auch im Februar 2018 ist unser Partner und FOM-Dozent Christoph Juhn mit 20 Studierenden der FOM Hochschule für Oekonomie und Managament nach Hamburg gereist. Ziel der Exkursion war das zweitägige Forum Unternehmensteuerrecht an der Bucerius Law School, an dem sonst nur Steuerprofessoren, Top-Anwälte und Leiter von Steuerabteilungen teilnehmen. Den gesamten Tagungsbericht ist auf Website der FOM einsehbar: Foto: Thies Ibold