2010, 15:55 für mich ergibt sich zunächst die Frage, ob das Sozialamt eine besondere Förderung für notwendig erachtet und auch besonders finanziert (I-Platz oder auch heilpäd. Platz) Damit wird dann aus der Kann-Leistung eine Pflicht-Leistung, denn die Pflicht ist ja schon anerkannt. Wenn dies der Fall ist, dann muß ja das Sozialamt auch den Fahrdienst bzw. Fahrdienst für kindercare. die Fahrtkosten übernehmen, weil ja sonst die besondere Förderung nicht möglich währe. Voraussetzung aber immer: Ein Transport ist notwendig, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Schwere der Behinderung nicht möglich ist. Grundsatz: Fahrten, die notwendig sind, weil eine Eingliederungshilfemaßnahme ansonsten nicht durchgeführt werden kann, sind notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme; dafür entstehende Kosten sind dem Grunde nach vom Träger der Sozialhilfe zu übernehmen. oy1970: Zu 2. ja klar. Der Anspruch auf Fahrtkosten beginnt und endet mit der Maßnahme. Bisher nicht in Anspruch genommene Sozialleistungen können 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Meistens gibt es bei den Sozialämtern noch kompetente Mitarbeiter Viel Erfolg! LG Michael Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2 "Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit. " (Martin Luther King) oy1970 Beiträge: 1198 Registriert: 04. 2010, 21:29 von oy1970 » 14. 2010, 14:14 ich habe gerade wegen diesem Thema mit unsere "netten" Sachbearbeiterin von der Sozialverwaltung gesprochen. Sie erklärte mir, dass es sich dabei um eine Kann-Leistung handelt. Ich solle mein Kind doch selber bringen, machen andere Eltern ja schließlich auch und wollen dafür kein Geld, bzw. keinen Fahrdienst. Aber ich könne ja mal einen schriftlichen Antrag stellen. Meine Fragen: 1. Fahrdienst Brauch – Event und Charterverkehr, Schüler- und Behindertenbeförderung, individuelle Stadtrundfahrten. Handelt es sich tatsächlich um eine Kann-Leistung? 2. Kann ich die Fahrkosten (denn einen Fahrdienst werden die für unseren Sohn als einziges I-Kind in diesem Kiga bestimmt nicht anschaffen) auch noch nachträglich für das letzte Jahr geltend machen?
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Widerrufsbelehrung gemäß Richtline 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher vom 25. Oktober 2011 Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Vespa pk 50 s ohne blinker lights. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
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