26. 03. 2012 | Vergaberecht Vergaberecht: Ein Irrtum bei Angebotsabgabe führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. In dem Beschluss vom 11. 11. 2011 (Az. : 15 Verg 11/11) wendet das OLG Karlsruhe das Nachverhandlungsverbot auch auf Situationen an, in denen der Bieter keine inhaltlichen Änderungen am Angebot vornimmt, sondern bloß auf ein bestehendes Anfechtungsrecht verzichtet. Das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Bietergespräch nach vob meaning. : 15 Verg 11/11), hatte einen Fall entschieden, bei dem ein Bieter im Rahmen einer VOB/A-Vergabe den Preis in den ausschreibungsgegenständlichen Stahlpositionen um den Faktor 1000 zu niedrig angegeben hat (kg statt t). Dieser Irrtum bei Angebotsabgabe kam offenbar durch einen Eingabefehler oder ein Softwarefehler zustande. Im Bietergespräch erklärte der Bieter gleichwohl, sich an die Preise halten zu wollen. Das OLG Karlsruhe führt aus, dass der Bieter aufgrund des Irrtums bei Angebotsabgabe das Angebot durch Anfechtung hätte zunichtemachen können. Die im Bietergespräch nach § 15 Abs. 1 VOB/A vorgenommene Erklärung, sich gleichwohl an den Preis halten zu wollen, sei ein nachträglicher Willensentschluss, der unter das Nachverhandlungsverbot nach § 15 Abs. 3 VOB/A falle, und daher unbeachtlich sei.
(1) 1. Im offenen und nicht offenen Verfahren darf der öffentliche Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen) zu unterrichten. 2. 1 Die Ergebnisse solcher Aufklärungen sind geheim zu halten. 2 Sie sollen in Textform niedergelegt werden. Bietergespräch nach vob in mpeg2. (2) Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so ist sein Angebot auszuschließen. (3) Verhandlungen in offenen und nicht offenen Verfahren, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, sind unstatthaft, außer, wenn sie bei Nebenangeboten oder Angeboten aufgrund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
Im Rahmen dieser Prüfung hat der Bieter auch seine Kalkulation vorzulegen bzw. eine ordnungsgemäße Kalkulation "nachzuweisen". Kommt der Bieter dem nicht nach, so kann er ausgeschlossen werden. Diese Regelung findet sich ähnlich in § 16d Abs. § 16c VOB/A - Abschnitt 1 - Prüfung. 1 Nummer 2 VOB/A 1. Abschnitt, wobei hier ausdrücklich verlangt wird, dass vom Bieter in Textform Aufklärung verlangt werden soll und dieses in einer zumutbaren Antwortfrist. Die Vergabekammer Thüringen hat die beiden anwendbaren Vorschriften in der Weise konsequent zur Anwendung gebracht, als sie dieses abgestufte Procedere bereits vom öffentlichen Auftraggeber als nicht eingehalten ansieht: Dieser hatte es bereits versäumt gezielt insbesondere in Textform um Aufklärung über das Angebot durch Nachweis einer Kalkulation zu bitten. Zugleich hatte er nicht einmal die mündliche Aufklärung schriftlich dokumentiert. Der Vergabekammer blieb nichts anderes übrig als den öffentlichen Auftraggeber quasi zum "zweiten Mal" zurückzuversetzen. Praxistipp Es ist durchaus oft nicht bekannt, dass in den Ländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen ein Bieterrechtsschutz "light", allerdings in unterschiedlicher Intensität, existiert.
Weiteres aus dem Inhalt der Angebote soll nicht mitgeteilt werden. Muster und Proben der Bieter müssen im Termin zur Stelle sein. (4) Über den Eröffnungstermin ist eine Niederschrift in Schriftform oder in elektronischer Form zu fertigen. In ihr ist zu vermerken, dass die Angaben nach Absatz 3 Nummer 2 verlesen und als richtig anerkannt oder welche Einwendungen erhoben worden sind. § 15 VOB/A - Abschnitt 1 - Aufklärung des Angebotsinhalts. Sie ist vom Verhandlungsleiter zu unterschreiben oder mit einer Signatur nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 zu versehen; die anwesenden Bieter und Bevollmächtigten sind berechtigt, mit zu unterzeichnen oder eine Signatur nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 anzubringen. (5) Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind (Absatz 2), sind in der Niederschrift oder in einem Nachtrag besonders aufzuführen. Die Eingangszeiten und die etwa bekannten Gründe, aus denen die Angebote nicht vorgelegen haben, sind zu vermerken. Der Umschlag und andere Beweismittel sind aufzubewahren. (6) Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist mit allen Angaben in die Niederschrift oder in einen Nachtrag aufzunehmen.
Über dieses Ergebnis informierte der öffentliche Auftraggeber die Vergabekammer auf Grundlage bzw. aufgrund der Verpflichtung des bereits am 29. August erlassenen Beschluss und zudem darüber, dass die Beschwerdeführerin (zweitplatzierte Bieterin) auszuschließen sei, da diese unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vorgenommen und nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig eingereicht habe, insbesondere sei ein im Leistungsverzeichnis für eine Vergoldung gefordertes Material nicht korrekt angeboten worden. Die Entscheidung Die auf Grundlage des § 19 Abs. 2 und 3 ThürVgG zuständige Vergabekammer des Landes stützt ihre Entscheidung alleine auf die fehlerhafte Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises und auf die fehlerhafte Dokumentation. Insbesondere habe der öffentliche Auftraggeber die Vorschrift des § 14 ThürVgG und § 16d Abs. 2 VOB/A (2012) nicht richtig angewandt bzw. VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Vergabe24. gegen diese Vorschriften verstoßen, weshalb das Vergabeverfahren rechtswidrig und zu beanstanden sei.
§ 15 VOB/A - Abschnitt 1 (1) Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen), zu unterrichten. Die Ergebnisse solcher Aufklärungen sind geheim zu halten. Sie sollen in Textform niedergelegt werden. Bietergespräch nach vol paris. (2) Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so ist sein Angebot auszuschließen. (3) Verhandlungen, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, sind unstatthaft, außer, wenn sie bei Nebenangeboten oder Angeboten aufgrund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
14. Den Couscous zuletzt mit etwas Butter geschmeidig machen. 15. Das Gemüse ggf. noch etwas zerkleinern, dann mit dem Couscous auf bereitgestellten Tellern anrichten. Rezept für traditionellen Couscous mit Gemüse Weitere Infos zum Rezept für Couscous mit Gemüse und Fleisch Dieses Rezept zeigt, dass klassische Zubereitungen mit Couscous manchmal etwas langwierig sind. Das Ergebnis entschädigt geschmacklich garantiert für die Arbeit.
==========REZKONV-Rezept - RezkonvSuite v1. 4Titel:Forelle mit Ingwer und CranberriesKategorien:Fisch, Süßwasser, Orange, CranberryMenge:4 Diskussion; width: 96%;}} Hallo Ihr Lieben, heute gibt es mal wieder GEMÜSE im Knusperstübchen. Nach den leckeren Blaubeer-Cupcakes habe ich das dringende Bedürfnis nach Sommer, Sonne und Grillen- gut Raclette geht Knusperstübchen Jamie's Healthy Green Box oder Pikanter Grüner Couscous-Salat mit Feta in der Mittwochsbox Green Box oder Pikanter Grüner Couscous -Salat mit Feta in der Mittwochsbox erschien zuerst auf ELBCUISINE. Bitte beachten Sie, dass unser Service nicht richtig wie AdBlock mit fähige Software arbeiten kann.
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