Baukalkulation / Angebot / Nachträge für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der Kostenvorgabe. Die Ermittlung ist auf Grundlage der neu bearbeiteten Fassung der DIN 276-Kosten im Bauwesen vorzunehmen. In der Ausgabe Dezember 2018 wurden die vorherigen Teile der DIN 276-1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276-4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zur neuen Norm DIN 276 (2018-12) zusammengefasst. Bei dem Kostenrahmen werden mit Bezug auf Tz. 4. 3. 2 in der DIN 276 (2018-12) insbesondere folgende Informationen auf Grundlage der Bedarfsplanung zugrunde gelegt: quantitative Bedarfsangaben, z. B. Raumprogramm mit Nutzeinheiten, Funktionselemente und deren Flächen, qualitative Bedarfsangaben, z. bautechnische Anforderungen, Funktionsanforderungen, Ausstattungsstandards, ggf. Angaben zum Standort, erläuternde Angaben zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts. Die Kostengliederung nach DIN 276 erfolgt nach 3 Ebenen von grob nach Hunderter-Stellen (auch als 1-Steller bezeichnet) bis detaillierter nach Einer-Stellen (3-Steller) in der dritten Ebene.
In Tabelle 2 zur DIN 276 werden für Mengen und Bezugseinheiten einfache geometrische Größen für das Bauprojekt wie die: empfohlen. Diese einfache Ermittlung ist für den Kostenrahmen zulässig. Letztlich soll der Aufwand auch im vertretbaren Verhältnis zur gewünschten Aussage stehen. Für den Kostenrahmen nimmt man eine geringere Kostensicherheit bei dem Vorteil der einfachen Kostenermittlung in Kauf. Die Kostenermittlung zum Kostenrahmen wird im Projektablauf bezogen auf den jeweiligen Planungsfortschritt einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Ermittlung ist jeweils vom aktuellen Kostenstand auszugehen. Zu berücksichtigen sind auch die Aspekte unter Kostenermittlung nach DIN 276 gemäß Tz 4. 2. 8 bis 4. 14. Zu klären bleibt auch stets, wie die Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Ableitend aus Tz. 15 in der DIN 276 können die Kostenaussagen erfolgen als: "Brutto-Angabe", in der die Umsatzsteuer enthalten ist, oder "Netto-Angabe", in der die Umsatzsteuer nicht enthalten ist.
Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende... - DIN-Norm im Originaltext - Ausgabe 2008-12 Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc... Kostengruppen nach DIN 276 Die überarbeitete und neu herausgegebene DIN 276 – Kosten im Bauwesen (Dezember 2018) - unterscheidet für die Kostengliederung folgende Kostengruppen (KG): 100 – Kostengruppe Grundstück, 200 – Kostengruppe Vorbereitende Maßnahmen (vorher: H... DIN 276 - Kosten im Bauwesen DIN 276 – Zweck und Ziele Die DIN 276 – Kosten im Bauwesen ist maßgebend für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und Gliederung von Kosten für den Neubau, den Umbau und zur Modernisierung von Bauwerken und Anlagen. Die Nor... Bezugseinheiten zu Kosten nach DIN 276 Kosten können in Beziehung zu einer Bezugseinheit gesetzt werden.
2. 2 Kostenberechnung 2. 3 Kostenanschlag 2. 4 Kostenfeststellung 2. 4 Kostenkontrolle 2. 5 Kostensteuerung 2. 6 Kostenkennwert 2. 7 Kostengliederung 2. 8 Kostengruppen 2. 9 Gesamtkosten Porta Westfalica, den 19. 01. 2018