§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen (5) Beim erstmaligen Einbau und bei der Ersetzung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie von Armaturen in Gebäuden ist deren Wärmeabgabe nach Anlage 5 zu begrenzen. : Wärmeverlust-Rechner. § 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen Werden Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen erstmalig in ein Gebäude eingebaut oder werden sie ersetzt, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeabgabe der Rohrleitungen und Armaturen nach Anlage 8 begrenzt wird. § 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik (4) Werden Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen und Armaturen, die zu Anlagen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 gehören, erstmalig in Gebäude eingebaut oder ersetzt, ist deren Wärmeaufnahme nach Anlage 5 zu begrenzen. § 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen Werden Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen, die zu Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik im Sinne des § 65 Satz 1 gehören, erstmalig in ein Gebäude eingebaut oder werden sie ersetzt, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeaufnahme der eingebauten oder ersetzten Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen nach Anlage 8 begrenzt wird.
HK-Länge [m] Max. Temp. eingeschaltet [°C] Max. ausgeschaltet, 1000h kumulativ [°C] Die Leistungsabgabe des ausgewählten Heizbandtyps muß größer als der errechnete Wärmeverlust sein! | Drucken |