Ist der zu zahlende Eigenanteil noch nicht klar, wird die Krankenkasse diesen anhand des Regelsatzes errechnen. Hier werden auch eventuelle Preisminderungen etwa durch Härtefallregelung oder lückenlos gefüllte Bonushäfte berücksichtigt. Wo erhalte ich eine zweite Meinung? Normalerweise erhält der Patient eine zweite Meinung bei einem weiteren Zahnarzt, den er selbstständig auswählt (etwa durch persönliche Empfehlungen, Online-Bewertungen, usw. ). Zweite Meinung Zahnarzt? (Recht, Zähne, Krankenkasse). Es gibt allerdings auch 2 Alternativen. Zum einen besteht die Möglichkeit eine zweite Meinung bei der Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammern und kassenärztlichen Vereinigungen einzuholen. Hier erhält der Patient eine zweite, unabhängige Meinung von einem Zahnarzt der den Patienten nicht behandeln wird (also unabhängig und objektiv). Die zweite Möglichkeit ist es Internet-Vergleichsportale für Zahnarztbehandlungen zu nutzen. Hier wird der Behandlungsplan meist per Email eingeschickt und man erhält schnell und einfach eine Rückantwort von Zahnexperten, die Kosten und Behandlung mit vielen Zahnärzten in Deutschland vergleichen.
Sie hinterfragen zu Recht die vorgeschlagenen Therapien und wollen über Alternativen aufgeklärt werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass jeder Mensch einzigartig ist, der Vergleich zweier Meinungen dadurch schwierig sein kann und dass das Vertrauen zum eigenen Zahnarzt sehr wichtig für den Behandlungserfolg ist.
Auch bei Konflikten zwischen Patient und Zahnarzt stehen die Beratungsstellen als Ansprechpartner bereit. Alle Beratungen sind für Patienten kostenfrei.