B. die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Auch alle Maßnahmen, die notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen, müssen der Unternehmer bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft organisieren und durchsetzen. Daraus ergibt sich auch die Pflicht zum Prüfen dieser Arbeitsmittel einschließlich der elektrischen Geräte in der Art und Frist sowie in dem geforderten Umfang, welche Sicherheit und Gesundheitsschutz der Personen im Betrieb garantieren. Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) In § 5 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel wie folgt festgelegt: "(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen 1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, 2. Messgerät ortsveränderliche betriebsmittel. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und 3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, so dass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird.
2022 12:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Hallo Vielen Dank ich lasse mir ein Angebot des Händler zusenden. VG TPD-Andy Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat / Zitat des Beitrags) IP erstellt am: 16. Seminar: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. 2022 14:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für TPD-Andy Zitat: Original erstellt von TPD-Andy: Hallo Vielen Dank ich lasse mir ein Angebot des Händler zusenden. VG TPD-Andy Super, hoffe, dass es was wird, Gruß Jester Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat / Zitat des Beitrags) IP Anzeige. : Anzeige: ( Infos zum Werbeplatz >>)
Wer ortsveränderliche Geräte prüfen muss, der hat sich über eine geeignete Dokumentation Gedanken zu machen. Dabei sind bestimmte Vorgaben und Inhalte zu beachten, andernfalls ist das ortsveränderliche Geräte prüfen nicht rechtskonform erfolgt. Zu den Vorgaben zählen das Prüfdatum und der Umfang der Prüfung. Die Ergebnisse der Messung und die Bewertung des Gerätes ist ebenfalls in die Dokumentation beim ortsveränderliche Geräte prüfen aufzunehmen. Die Dokumentation ist mindestens bis zur Durchführung der nächsten Prüfung aufzubewahren und auf Verlangen der Unfallversicherung vorzulegen. Ein solches Verlangen kann zum Beispiel bei der Untersuchung eines Arbeitsunfalls gestellt werden. Nur eine ausführliche Dokumentation wird dabei als rechtsgültig anerkannt.