Startseite Arbeitslos und Arbeit finden Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist eine Möglichkeit, die Zeit zur nächsten Festanstellung zu überbrücken. Hier finden Sie grundlegende Informationen zu dieser Beschäftigungsform und Antworten auf die häufigsten Fragen dazu. Zeitarbeit bedeutet "Arbeiten auf Zeit": Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer (der Leiharbeitnehmer) hat einen Arbeitsvertrag mit einer Verleihfirma (dem Verleiher) geschlossen. Die Verleihfirma setzt sie beziehungsweise ihn daraufhin befristet bei einem oder mehreren Kunden (dem Entleiher) ein. Aus diesem Grund wird Zeitarbeit auch "Arbeitnehmerüberlassung" genannt. Besonders häufig führen Zeitarbeiter einfache Arbeiten aus: Jeder zweite ist als Helfer tätig. Zuständigkeit des Betriebsrates für Leiharbeiter | MAYR Arbeitsrecht. Grundsätzlich gibt es alle Qualifikationsstufen und fast alle Tätigkeitsfelder in Form von Zeitarbeit. Ein Drittel aller Zeitarbeitskräfte ist in Berufen tätig, die der Metall- und Elektrobranche angehören. Rund ein Viertel arbeitet in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit.
Dies geschieht vor Beginn des Arbeitseinsatzes. Wenn das Unternehmen dann den Arbeitnehmer fest anstellen möchte, muss es sich mit dem Betriebsrat des Zeitarbeitsunternehmen verständigen. >> Sie suchen polnische Mitarbeiter? So werden Sie fündig! Gesetzliche Rahmenbedingungen des Betriebsrats bei der Übernahme von Zeitarbeitern Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei der Zeitarbeit sind in § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und in § 14 Abs. 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Demnach ist dem Betriebsrat des Zeitarbeitsunternehmens eine schriftliche Erklärung des Verleihunternehmens vorzulegen. Zeitarbeit = Leiharbeit: häufige Fragen - Bundesagentur für Arbeit. Danach muss erstmal geklärt werden, ob der Verleiher die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung überhaupt besitzt. Wenn nämlich der Verleiher die Erlaubnis verloren hat, muss dies dem Betriebsrat des Zeitarbeitsunternehmen sofort mitgeteilt werden. Demnach ist der Betriebsrat also ausschlaggebend bei der Zeitarbeitsübernahme. >> Wo veröffentlicht man eigentlich Stellenangebote für polnische Arbeiter?
Shop Akademie Service & Support News 15. 07. 2013 Bundesarbeitsgericht Bild: Haufe Online Redaktion BAG bestätigt Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats zu dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung. Das BAG hat die Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern gestärkt. Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn sie dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 10. Betriebsrat und zeitarbeit 3. 7. 2013, 7 ABR 91/11) klargestellt, dass Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich vorübergehend sein soll. Rechtlicher Hintergrund - Betriebsrat kann Zustimmung verweigern Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beteiligen. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann er seine Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers u. a. dann verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt.